Wieder einmal .... Grillen auf dem Balkon

Hallo Recht-Experten!
Jetzt ist es soweit. Unser Vermieter hat einen Aushang angebracht in dem er das Grillen auf Balkon und Terasse aus Brandschutzgründen untersagt. Außerdem seien die Hausmeister weisungsbefugt…
Die Vorgeschichte ist wie folgt: Den Hausmeister ärgert die Geruchsbelästigung, wenn die einzelnen Parteien grillen. Unsere Wohnanlage zählt sicher an die 20 Balkone - es sind mehrere Mehrfamilienhäuser a 4 Etagen. Wenn dort auch jeweils nur 1x pro Monat und Partei gegrillt würde, könnte es während des gesamten Sommers theoretisch täglich nach Rauch riechen. Es gibt ja auch mehrere Urteile hierzu.
Die Fronten sind verhärtet und keiner redet miteinander. Und wenn man ein Auge zudrückt, kommen gleich die anderen 20 Parteien und es qualmt ohne Unterlaß. Man kann also unendlich philosophieren, das scheint ja auch der Grund für diese unsäglich un-eindeutige Rechtsprechung hierzu.
Trotzdem habe ich ein paar Fragen:

  1. Gelten Verbote der Hausverwaltung, wenn diese nicht im Mietvertrag/Hausordnung stehen, bzw. vom Mieter nicht per Unterschrift akzeptiert sind?
  2. Gilt in Neubauten noch der „Brandschutz beim Grillen“ bzw. kann man dies mit einem bereitstehenden Feuerlöscher entkräften?
  3. das ausgesprochene Grillverbot auf Balkon und Terasse - wie sieht es dann im Garten aus? (Im EG haben die Wohnungen ca 20 m2 Gartenfläche)
  4. Die Belästigung / der Grillrauch - ist das der direkte Rauchschwaden, oder wenns nach Grillen duftet? Das riecht man i.a. ja noch in der Nebenstraße …
  5. Und dann was soll ich unter „Die Hausmeister sind weisungsbefugt…“ verstehen? Hörigkeit!!!

Soweit!

Ich wäre dankbar, wenn ihr mier Eure Tipps und Erfahrungen
zukommen lasst - Danke im vorraus,
Michael

Wie war es die letzten Jahre das spielt eine große rolle mit.

mehr Details …
Das Haus steht ja erst 5 Jahre. Es wurde bisher nur auf der Terassen/Garten-Wohnungen gegrillt auch nur 1-2 mal / Jahr. In den Wohnungen mit Balkon hieß es „Grillen verboten“ Sogar der Hausmeister hat früher (mit Gas) gegrillt. Jetzt haben viele Balkonbewohner Mut gefaßt (einige Urteile sagen ja, daß auf Terasse UND Balkon gegrillt werden darf). So wollen jetzt ALLE 1-2 mal / Jahr grillen und dann stinkts wesentlich häufiger.
Die Hausverwaltung / Hausmeister hatte bisher das Gartengrillen akzeptiert und einer Balkon-Mieterin sogar auf dem Balkon das grillen (wohl elektrisch) zugesagt. Doch gerade der direkt anwohnende Hausmeister ist jetzt strikt gegen das Grillen. Er ist wegen des zunehmenden Kinderlärms sowieso schlecht auf alle Familien zu sprechen und so kommts hier wohl zusätzlich zu einem Kompetenzgerangel - wobei: ein Hausmeister ist ja kein Hausherr sondern hat für (Haus-)Ordnung zu sorgen …

Das sieht für den anwohnenden Grill-Fan doch recht gut aus, oder???

Gruß,
Michael

Hallo!!

Wenn in den letzten 5 jahren gegrillt worde ist dann ist es ein gewohnheitsrecht.

Wenn in der Hausordnung steht Grillen Verboten weis ich nicht ob ein Urteil zustimmt da man den Grund nicht kennt.

Wenn etwas in der Hausordungseit anfang an steht hat das jeder miter so zu akzeptieren auch der Hausmeister.