Hallo Recht-Experten!
Jetzt ist es soweit. Unser Vermieter hat einen Aushang angebracht in dem er das Grillen auf Balkon und Terasse aus Brandschutzgründen untersagt. Außerdem seien die Hausmeister weisungsbefugt…
Die Vorgeschichte ist wie folgt: Den Hausmeister ärgert die Geruchsbelästigung, wenn die einzelnen Parteien grillen. Unsere Wohnanlage zählt sicher an die 20 Balkone - es sind mehrere Mehrfamilienhäuser a 4 Etagen. Wenn dort auch jeweils nur 1x pro Monat und Partei gegrillt würde, könnte es während des gesamten Sommers theoretisch täglich nach Rauch riechen. Es gibt ja auch mehrere Urteile hierzu.
Die Fronten sind verhärtet und keiner redet miteinander. Und wenn man ein Auge zudrückt, kommen gleich die anderen 20 Parteien und es qualmt ohne Unterlaß. Man kann also unendlich philosophieren, das scheint ja auch der Grund für diese unsäglich un-eindeutige Rechtsprechung hierzu.
Trotzdem habe ich ein paar Fragen:
- Gelten Verbote der Hausverwaltung, wenn diese nicht im Mietvertrag/Hausordnung stehen, bzw. vom Mieter nicht per Unterschrift akzeptiert sind?
- Gilt in Neubauten noch der „Brandschutz beim Grillen“ bzw. kann man dies mit einem bereitstehenden Feuerlöscher entkräften?
- das ausgesprochene Grillverbot auf Balkon und Terasse - wie sieht es dann im Garten aus? (Im EG haben die Wohnungen ca 20 m2 Gartenfläche)
- Die Belästigung / der Grillrauch - ist das der direkte Rauchschwaden, oder wenns nach Grillen duftet? Das riecht man i.a. ja noch in der Nebenstraße …
- Und dann was soll ich unter „Die Hausmeister sind weisungsbefugt…“ verstehen? Hörigkeit!!!
Soweit!
Ich wäre dankbar, wenn ihr mier Eure Tipps und Erfahrungen
zukommen lasst - Danke im vorraus,
Michael