Wieder Familienkrankenversichert nach der Ausbildu

Hallo,
bin ganz neu hier und habe mal direkt eine Frage. Und zwar habe ich im Januar meine Ausbildung zum Automobilkaufmann beendet. Und beginne ab August diesen Jahres ein Studium zum Betriebswirt im Kraftfahrzeug Gewerbe in Northeim. Ich würde gerne einen 400 €Job machen aber davon kann ich nur 165 € behalten. Der Rest geht ans Arbeisamt.

Meine Frage ist jetzt kann ich noch zurück zur der Familienkrankenversichrung? Ich bin 21 Jahre alt. Wohne noch bei meinen Eltern. Meine Mutter ist im öffentl. Dienst und meine Vater ist Schwerbehindert.

Danke im Vorraus.
gruß
Johann

schreib einfach die krankenversicherung deiner familie an - oder besuche eine filiale der krankenversicherung.
lass dich dort beraten, welche möglichkeiten bestehen.
happy day
andreas

Hallo,

wenn Deine Eltern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kannst Du Dich bis Du 23 wirst kostenfrei familienversichern lassen. In diesem Fall gehören die 400,00 € aus der geringfügigen Beschäftigung komplett Dir, mehr Einnahmen darfst Du aber nicht haben. Wenn Du derzeit Arbeitslosengeld beziehst, ist eine Familienversicherung nicht möglich, es sei denn, Du verzichtest darauf.

Viele Grüße - Nicole

Hallo Avangard,

Grundsätzlich besteht für Kinder Anspruch auf
Familienversicherung auf jeden Fall bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres. Wenn sie nicht erwerbstätig sind
bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
Wenn sie sich der Schul-, Hochschul- oder
Berufsausbildung befinden bis zum vollendeten 25.
Lebensjahr (+ Wehr- oder Zivildienstzeit, wenn Sie
Zivil- oder Wehrdienst geleistet haben).

Kein Anspruch auf Familienversicherung in der GKV
besteht, wenn ein Elternteil privat versichert ist,
sein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
liegt und zudem regelmäßig höher ist als das des in der
GKV versicherten Ehegatten und wenn beide Elternteile
miteinander verheiratet sind.(Dieser Ausschluss gilt
allerdings nicht, wenn die Eltern geschieden sind, oder
wenn das Kind mit dem Höherverdienenden nicht verwandt
ist).

Der Anspruch auf Familienversicherung endet vor den
oben genannten Altersgrenzen, wenn Sie vorher eine
eigenständige versicherungspflichtige Tätigkeit
aufnehmen.

Ich hoffe, das reicht mal als erste Info. Sonst einfach
noch mal nachfragen.
Viele Grüße
Anne

Hallo Johann,

eine Familienversicherung ist grds. bis zum 23.Lebensjahr möglich. Bei Schulausbildung oder Studium ist die Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Ein Minijob kann bis 400€ ausgeübt werden.

Bei Fragen fragen… :wink:

Vielen herzlichen dank für eure antworten. Ich hab mittlerweile alles mit der Krankenkasse geregelt.

danke nochmal