Hallo,
wir brauchen dringend ihren Rat. Wir wohnen jetzt seit März 2009 in unserer Wohnung. Im Schlafzimmer war an einer Außenwand ein Wandschrank, der vermutlich seit Erbauung des Hauses dort eingelassen ist. Dieser Schrank war oben, unten und an den Seiten mit der Wand verfugt, so dass keine Luftzirkulation möglich war. Zudem hatte er nur 0,5cm Platz zu der Außenwand (haben wir durch bohren in die Rückwand festgestellt). Anfang November 2009 haben wir das erste Mal festgestellt, dass Anziehsachen klamm und am schimmeln waren und ach die Innenseiten des Schranks. Nach ewigen hin und her mit den Vermietern, haben wir einen Anwalt eingeschaltet, die Miete mit Ankündigung gemindert und auf fachmännische Beseitigung bestanden. zudem wurde in dem Brief aufgeführt, dass wir uns auf das Zurückbehaltungsrecht berufen. Daraufhin (jetzt schon März 2010) wurde der Schrank von einer Firma herausgerissen und soweit wir wissen, der Raum behandelt. Alles gut soweit, dachten wir… Jetzt, zur gleichen Zeit wie letztes Jahr, fällt mir auf, dass es wenn nach in den Raum reinkomme irgendwie moderig riecht, außerdem ist die Ecke, die die beiden Außenwände verbindet, wieder feucht, und Flecke sind sichtbar. Wir haben uns vor 1 1/2 Monaten ein neues Bett aus Holz gekauft, dass sich schon richtig verzogen hat und wo der Leim sich gelöst hat. Das Hydrometer zeigt ausschließlich nach dem Lüften (1/2 Std. Fenster aufreißen) 60% an, keine Stunde später ist es wieder bei 70-80%, ohne dass sich jemand in dem Zimmer aufhält. Das Schlafzimmer hat zwei Außenwände und ein einfaches Doppelverglastes Fenster mit einem verzogenem Holzrahmen. Egal wie lange man Heizt, es wird nie wärmer als 19-20°C. Unser Schlafzimmer dient auch zugleich als Schlaf- und Wickelzimmer für unser 3 Monate altes Baby und wir haben echt Angst, dass es Schaden nimmt. Jetzt wollte ich fragen ob jemand weiß, ob wir außerordentlich Kündigen dürfen/können, da wir das Spiele nicht nochmal von vorne mitmachen wollen und sich unsere Situation durch das Baby ja auch verändert hat.
Wir würden uns sehr über ihre Antworten freuen.
Eine verflixte Situation!
Zunächst einmal zuerst raus mit dem Baby aus dem Zimmer!!! Die feinen Sporen des Schimmels setzen sich auf die kleinen Lungen (auch die großen) fest und das Resultat kann durchaus Asthma, etc. sein…NICHT MEHR WARTEN!!!
Der Vermieter muss umgehend per Einschreiben über diese Situation benachrichtigt werden (Fotos machen). Setzen Sie eine Frist von max. 14 Tagen zu Behebung. Passiert nichts, Mietkürzung ankündigen und nochmal weniger zahlen! reagiert er dann immer noch nicht, sind Sie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt! Als Tipp: Holen Sie sich, wenn der Vermieter nicht reagiert, das Gesundheitsamt dazu und klagen Sie über schwindel und Atembeschwerden…lassen Sie sich das vom Arzt attestieren - aber bloß raus mit dem Baby aus dem Raum!!! LG Fledermaus
Leider schläft die Kleine nur mit mir zusammen ein, sodass wir alle nicht dort schlafen düften, aber wohin?
Und muss ich die Miete erst mindern, kann ich nicht, wenn der Vermieter nicht handelt, sofort außerordentlich kündigen?
Dass der Raum nicht warm wird wegen dem Fenster weiß er schon, hat sich vor Monaten auch jemand angekuckt und ausgemessen, leider ist seit dem nichtsmehr passirt…
Hallo Jana,
es gibt doch bestimmt in eurer Umgebung einen Mietverein oder aber eine Verbraucherzentrale.Dort bekommst du konkrete Angaben dazu, wie ihr euch weiter verhalten sollt.
Vor allem dürftest du und dein Kind in dem Raum nicht mehr schlafen, die Gefahr für das Baby ist einfach zu groß, daß sich bei deinem Kind Dauerschäden entwickeln.
Sei also bitte vorsichtig.
Hallo!
Nein, leider muss der Vermieter erst die Möglichkeit haben eine Ausbesserung vorzunehmen - so dumm wie das auch klingt, aber leider ist es so! Aber reagiert er nicht - sofort raus da aus der Hütte!!
Hallo Jana,
wegen der außerordentlichen Kündigung am besten Mieterschutzbund (nicht ganz so teuer wie RA) fragen, da bin ich mir nicht sicher, ob das so einfach geht. Deine Sorge verstehe ich allerdings sehr gut. Ursache herausfinden geht nur, indem die Feuchtigkeit außen auf der Innenwand und etwas tiefer (hier muß ein Loch gebohrt werden) in der Wand gemessen wird. Wenn die Feuchtigkeit auf der äußeren Seite der Innenwand hoch ist, liegt des daran, daß aufgrund (z. B. durch nachträgliche Wärmedämmung der Außenwände)nicht ausreichend gelüftet wurde (mindestens 3 x am Tag 10 Minuten Stoßlüften). Ist die gemessene Feuchtigkeit tiefer in der Wand höher, ist irgendwo eine undichte Stelle im Dach, Außenwand, Regenrinne oder sonstwo, an der Feuchtigkeit eindringt. Und solange das nicht behoben wird, bleibt es feucht.
Viele Grüße album 64
Schimmel ist immer eine schwierige Sache. Die kleinen Sporen gehen tief ins Gemäuer, also mal ganz abgesehen davon ob man genau sagen kann wo sie herkommen, kann man hinterher nie ganz sicher sein ob man wirklich auch die letzte Spore losgeworden ist.
Ihr habt richtig gehandelt, den Vermieter schriftlich zu unterrichten, um Behebung bitten, Miete kürzen, usw. Schimmel ist aber nicht nur für Kinder gefährlich auch für euch, während der Schwangerschaft kann das Baby bereits betroffen gewesen sein…
Aber ohne euch weiter Angst machen zu wollen, das Wesentliche ist doch, dass Ihr laut Mietrecht (BGB §569) das Recht auf „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ wegen Gesundheitsgefährdung habt. Setzt dem Vermieter eine erneute Frist von 2 Wochen den Schimmel zu beseitigen, wenn er das nicht tut, kündigen! Der Grund muss in der Kündigung genannt werden. Ich wünsche euch viel Erfolg in der neuen Wohnung.