Wieder gesetzlich krankenversichert?

Guten Tag zusammen,

ich bin seit über 15 Jahren privat krankenversichert und selbstständig tätig. Mittlerweile überlege ich in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. Da ich bisher nie über der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe habe ich die Information erhalten, dass ich mit der Anstellung wieder gesetzlich versichert bin. Ich muß erst ein Jahr oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze als Angestellter verdient haben um mich dann wieder privat zu versichert. Kann mir jemand sagen, ob ich die o.a. Regelung umgehen kann? Welche Möglichkeiten habe ich?

LG Marathoni

gesetzlich versichert bin. Ich muß erst ein Jahr oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Nein, oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Kann mir jemand sagen, ob ich die o.a. Regelung umgehen kann?

Wenn Du unter 55 Jahre alt bist, gibt es keine Möglichkeit der Umgehung.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Wenn Du wieder in die PKV zurückwillst, auf jeden Fall für dieses Jahr auf Anwartschaftstarife umstellen oder in Zusatztarife.

danke für die schnelle Antwort. Ist die PKV eigentlich verpflichtet mir einen Tarif anzubieten der meine Anwartschaft aufrecht erhält? Mein Gesundheitszustand ist nämlich nicht der beste?

danke für die schnelle Antwort. Ist die PKV eigentlich
verpflichtet mir einen Tarif anzubieten der meine Anwartschaft aufrecht erhält?

Nein, ist sie nicht. Aber wenn Du auf Zack bist, kann sie ihn Dir nicht verwehren. Also jetzt schon beantragen zum Datum der Aufnahme der Angestelltentätigkeit.

Mein Gesundheitszustand ist nämlich nicht der beste?

DAnn würde ich sogar über einen aktiven stationären- und ggf. sogar auch über einen ambulante Zusatztarif nachdenken.

Hallo,

eine Frage:

**habe ich die Information erhalten, dass ich mit der Anstellung wieder gesetzlich versichert bin. Ich muß erst ein Jahr oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze als Angestellter verdient haben um mich dann wieder privat zu versichert.

Woher kam diese Information?

Gruß

RHW**

seit über 15 Jahren privat krankenversichert und
selbstständig tätig.

Der Zeitraum, in dem Sie PKV versichert sind/waren ist unerheblich. Sie sind es, solange die Selbstständigkeit läuft. Punktum.

in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Da ich bisher nie über der
Beitragsbemessungsgrenze verdient habe habe…

Der bisherige Verdienst als Selbstständiger ist ebenfalls nicht relevant. Relevant ist nur der aktuelle/zukünftige Verdienst als Angestellter.

ABER:

Information erhalten, dass ich mit der Anstellung wieder
gesetzlich versichert bin. Kann mir jemand sagen,
ob ich die o.a. Regelung umgehen kann?

Unter Umständen könnte es so gehen:
Unbedingt noch in der Zeit als PKV-versicherter Selbstständiger eine Erklärung bei der letzten zuständigen Gsetzlichen-KV abgeben, dass man „für alle Zeit“ sich von der GKV-Versicherungspflicht befreien läßt.

Möglicherweise gibt es auf Grund der inzwischen in Dtl. eingeführten KrankenVers-PFLICHT für jedermann/frau diese Möglichkeit nicht mehr.
Aber versuchen sollte man es.

Greift nun der niedrigere Verdienst als Angestellter und demzufolge eigentlich die GKV-VersPflicht, reicht man dieses Papier der zuständigen Gesetzl-KV ein.
Am besten noch versehen mit der Bestätigung der eigenen PKV , dass eine KV besteht die vollwertig die Leistungen des SozGesBuches soundso abbildet. Das ist ein Vordruck, den man bei der PKV als Vdort Versichterter erhält.

Ein Zurück in die GKV ist dann aber wirklich für alle Zeit ausgeschlossen…

Dieses Befreiungsrecht ist im SGB V nicht vorgesehen und wird sicher nicht funktionieren.

schon deshalb: der Selbständige ist versicherungsfrei und kann sich daher nicht zusätzlich befreien lassen.

Gruss

w.will