Hallo,
es ist wieder Grillsaison und der Mieter von unten hat trotz
seines enorm großen Gartens und der letztes Jahr mit dem
Vermieter getroffenen Abmachung wieder direkt unter meinem
Balkon gegrillt (Holzkohle).
Wie soll ich mich verhalten? Bitte um Vorschläge!!
fangen wir damit an, wonach normalerweise jeder gute Deutsche als erstes schreit: Gibt es Urteile? Ja, gibt es und zwar hunderte. Diese erlauben das Grillen oder auch nicht, legen sogar die Häufigkeit fest und den Zeitraum, wie lange vorher das Grillen denn angekündigt werden muß. Regelmäßig wird auch darüber schwadroniert, daß das Grillen in Deutschland eine gebräuchliche Art der Speisenzubereitung darstellt und demnach nicht untersagt werden kann, außer wenn die Nachbarn belästigt werden oder unzumutbar belästigt werden.
Fazit: Die Gerichte haben alle eine eigene Meinung zu Grillgerichten.
Soweit ich mich entsinne, ist die Verbreitung von verschließbaren Fenstern in Deutschland inzwischen recht hoch, so daß ich es für eine Alternative halten würde, einfach die Fenster zu schließen.
Könnte ich ihn wegen
Körperverletzung anzeigen??
Klar, aber obs was bringt…
Soll ich die Polizei rufen?
Dafür dürfte sich die Polizei nicht interessieren, da es sich bei der Angelegenheit weder um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit handelt noch um eine ordnungswidrige/strafbare Handlung.
Einen
Eimer Wasser vom Balkon kippen?
Da käme dann wohl eine Anzeige wegen Sachbeschädigung retour. Mal abgesehen davon, daß die Rauchentwicklung dadurch zumindest kurzfristig erheblich zunehmen dürfte.
Dem Vermieter mit Mietkürzung
drohen?
Tjoa…
Was meint Ihr??
Mein Vorschlag:
Am nächsten Tag hingehen, Rauch und dessen Interaktion mit Tochter erwähnen und natürlich den großen Garten.
Gruß,
Christian