ich war jahrelang während meines Angestelltendaseins bei der DAK versichert. Ich machte mich selbständig und wechselte in einen Basistarif bei einer PKV. Wie es dann so ist lief es nicht und ich war ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr krankenversichert. Nun habe ich ab 1.9. wieder einen Job und möchte in die GKV zurück. Wie kann ich dies tun? Einfach anrufen oder gibt es da ein Formular?
Vielen Dank im voraus.
krankenversichert. Nun habe ich ab 1.9. wieder einen Job und
möchte in die GKV zurück.
Vermutlich als Arbeitnehmer ?
Wie kann ich dies tun? Einfach anrufen oder gibt es da ein Formular?
Sowohl als auch, Du wirst eine Beitrittserklärung unterschreiben müssen. Wie Du an das Formular kommst, kannst Du telefonisch erfragen. Solltest Du dies bis zum 1.9. nicht getan haben, meldet Dich der AG irgendwo an.
Wohlgemerkt, dies gilt nur, wenn Du abhängig beschäftigt bist. Wenn Du auf Honorarbasis arbeitest, also selbstständig bleibst, kommst Du nicht in die GKV zurück.
wenn aufgrund der Tätigkeit Krankenversicherungspflicht eintritt
dann ist der Weg in die gesetzliche Krankenkasse zwingend vorgeschrieben. Man hat die Wahl zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen soweit sie entsprechend „geöffnet“ sind.
Gruß
Hinweisen muss man in diesem Zusammenhang noch auf die neue „Versicherungspflicht für Unversicherte“, die in der GKV seit dem 01.04.2007 und in der PKV seit 01.07.2007 gilt. Solltest Du unversichert gewesen sein, müsstest Du theoretisch frühestens ab dem 01.07.2007 sogar wieder in den Basistarif Deiner PKV - die Versicherung dort würde dann einen Tag vor Eintritt der GKV-Vers.pflicht als Arb.nehmer enden.
Die ab 01.09.2008 gewählte Krankenkasse wird die 18-monatige Bindungsfrist prüfen und Dich ggf. auf die bestehende Lücke im KV-Schutz hinweisen (zumindest sollte sie das). Was aber nicht heißt, dass sie Dich nich trotzdem ab 01.09.2008 aufnehmen wird.
Es sei denn, Du würdest den Auschlusstatbestand nach Vollendung des 55. Lebensjahres erfüllen, wovon ich einfach mal NICHT ausgehe.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
also ich will ja da nicht „besserwisserisch“ auftreten, aber meines Wissens nach gilt die Pflicht zur Versicherung für ehemals PKV-Versicherte erst ab 01.01.2009.
Insofern wäre in diesem Falle lediglich zu prüfen ob bei Beschäftigungsaufnahme Krankenversicherungspflicht eintritt und in diesem Falle eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen.
Gruß
Czauderna