Hallo,
wenn zuvor keinerlei Krankenversicherung bestanden hat, sind auch keine Beiträge für zurückliegende Zeiträume zu zahlen. Anders wäre es zum Beispiel, wenn die Mitgliedschaft zuvor wegen fehlender Beitragszahlung endete und nicht aufgrund einer ordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft beendet wurde. Dann ist es nicht so einfach möglich, eine neue Krankenversicherung zu beginnen, da erst mal die „Altlasten“ zu klären sind. Sollte aber das damalige Versicherungsverhältnis wegen Ende der Beschäftigung und angekündigter geplanter Weiterversicherung in der Privatversicherung beendet worden sein, kann nun aufgrund der neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine neue Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet werden.
Wer jedoch vor einer Mitgliedschaft gar nicht versichert war, löst bei jeder Krankenkasse förmlich „Alarmglocken“ aus, da womöglich unbezahlte Arztrechnungen im Raum stehen oder bereits Erkrankungen vorliegen, die eine sofortige Behandlung notwendig machen. Daher wird das Beschäftigungsverhältnis, auf dessen Basis die Versicherung erfolgen soll, auf „Herz und Nieren“ geprüft, ob es sich auch tatsächlich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Ansonsten wird vermutet, dass die Beschäftigung nur dazu dient, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Wenn aber alles „sauber“ ist, wird einer neuen Mitgliedschaft nichts im Weg stehen. Die Krankenkasse selbst kann ohne Einschränkungen frei gewählt werden.
Gruß
Karsten