alles rein fiktiv natürlich: Frau A. hatte einen Vollkaskoschaden und frägt bei ihrer Kfz-Versicherung an, ob sie die Kosten für einen Kostenvoranschlag übernehmen. Frau A. darf sich nämlich lt. Vertrag die Werkstatt selbst aussuchen. Die Versicherung möchte lediglich die hälftigen Kosten hierfür übernehmen. Kann das sein? Muss die Kfz-Versicherung nicht den vollen Betrag zahlen?
Frau A. hat jetzt gehört, dass sie am besten gleich zu einem Kfz-Gutachter geht, denn diese Kosten müsste die Versicherung wohl auf jeden Fall komplett ersetzen. Stimmt das so?
Wie kann man es der Versicherung gegenüber formulieren, wenn man nur mit der Versicherung (lt. Kostenvoranschlag/Gutachten) abrechnen will (z. B. ohne bzw. später den Schaden zu reparieren) Und wie schnell muss die Versicherung zahlen?
sie die Kosten für einen Kostenvoranschlag übernehmen. Frau A.
Wofürt wird der gebraucht ?
Die Versicherung möchte lediglich die hälftigen Kosten hierfür
übernehmen. Kann das sein? Muss die Kfz-Versicherung nicht den
vollen Betrag zahlen?
Nein, wieso sollte sie ?
Frau A. hat jetzt gehört, dass sie am besten gleich zu einem
Kfz-Gutachter geht,
Wozu denn bei einem Kasko Schaden ?
Wie kann man es der Versicherung gegenüber formulieren, wenn
man nur mit der Versicherung (lt. Kostenvoranschlag/Gutachten)
abrechnen will (z. B. ohne bzw. später den Schaden zu reparieren)
Genau so.
Und wie schnell muss die Versicherung zahlen?
In einem angemessenen Zeitraum, das kann man nciht in Tagen oder Wochen angeben.
Frau A. hat jetzt gehört, dass sie am besten gleich zu einem
Kfz-Gutachter geht, denn diese Kosten müsste die Versicherung
wohl auf jeden Fall komplett ersetzen. Stimmt das so?
nein, wer das erzählt, hat keine Ahnung und sollte nicht mehr befragt werden…
Bei der Abwicklung eines Kaskoschaden ist Frau A an die Weisungen des Versicherers gebunden.
Wie kann man es der Versicherung gegenüber formulieren, wenn
man nur mit der Versicherung (lt. Kostenvoranschlag/Gutachten)
abrechnen will (z. B. ohne bzw. später den Schaden zu
reparieren)
Einfach dem VR so mitteilen (=> fiktive Abrechnung) und auffordern, die Schadenhöhe festzustellen bzw. nach der Kostenübernahme für Gutachten o. ä. fragen.
Der VR wird dann auch bezahlen, aber nur netto (ohne MwSt).
Na der Schaden des Versicherungsnehmers muss ja irgendwie beziffert werden. Und da Frau A. nunmal vertraglich „frei Werkstattwahl“ hat, dann kann sie doch wohl das Auto da begutachten lassen wo sie will. Die Kfz-Vers. hat zwar angeboten rückwirkend auf Werksbindung den Vertrag laufen zu lassen, wurde aber von Frau A abgelehnt.
Die Versicherung möchte lediglich die hälftigen Kosten hierfür
übernehmen. Kann das sein? Muss die Kfz-Versicherung nicht den
vollen Betrag zahlen?
Nein, wieso sollte sie ?
Weil man vollkaskoversichert ist und zudem ein Kostenvoranschlag nunmal gemacht werden m u s s , da man sonst in der Sache nicht weiterkommt.
Frau A. hat jetzt gehört, dass sie am besten gleich zu einem
Kfz-Gutachter geht,
Wozu denn bei einem Kasko Schaden ?
Also der Schaden beläuft sich lt. Werkstatt (mündlich) auf ca. 1800 Euro. Also kein Bagatellschaden.
Frau A. hat jetzt gehört, dass sie am besten gleich zu einem
Kfz-Gutachter geht, denn diese Kosten müsste die Versicherung
wohl auf jeden Fall komplett ersetzen. Stimmt das so?
nein, wer das erzählt, hat keine Ahnung und sollte nicht mehr
befragt werden…
Bei der Abwicklung eines Kaskoschaden ist Frau A an die
Weisungen des Versicherers gebunden.
Ok. Hat mir übrigens ein Lackierer-Fritze erzählt.
Der VR wird dann auch bezahlen, aber nur netto (ohne MwSt).
Na der Schaden des Versicherungsnehmers muss ja irgendwie beziffert werden.
Üblicherweise ist ein Kostenvoranschlag kostelos, wenn anschließend die Reparatur durchgeführt wird. Wenn der VN nur den Kostenvoranschlag will, weil er das Geld in bar einstreichen will, muß er wohl die Kosten, die die Werkstatt dafür berechnet, selber tragen.
Werkstattwahl" hat, dann kann sie doch wohl das Auto da begutachten lassen wo sie will.
Ja, das kann sie. Wenn die Versicherugn mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann sie ja einen eigenen Gutachter bestellen.
Die Versicherung möchte lediglich die hälftigen Kosten hierfür
übernehmen. Kann das sein?
Ja.
Muss die Kfz-Versicherung nicht den vollen Betrag zahlen?
Bei dieser Sachlage wohl nicht.
Frau A. hat jetzt gehört, dass sie am besten gleich zu einem
Kfz-Gutachter geht,
Würde ich bei 1800 nicht sagen. ich würde den KV einreichen udn auf die Reaktion der Versicherung warten. Den Gutachter zahlt man mit großer Wahrscheinlichkeit nämlich selber.
Die Regulierungspraxis von Kaskoschäden ist etwas anders als bei Haftpflichtschäden, deswegen würde ich den schadne melden (ist ja geschehen) und dann die Versicherung agieren lassen. Wenn man bei Kaskoschäden Kosten produziert, bleibt man leicht darauf sitzen.
Üblicherweise ist ein Kostenvoranschlag kostelos, wenn
anschließend die Reparatur durchgeführt wird. Wenn der VN nur
den Kostenvoranschlag will, weil er das Geld in bar
einstreichen will, muß er wohl die Kosten, die die Werkstatt
dafür berechnet, selber tragen.
Aso.
Werkstattwahl" hat, dann kann sie doch wohl das Auto da begutachten lassen wo sie will.
Ja, das kann sie. Wenn die Versicherugn mit dem Ergebnis nicht
zufrieden ist, kann sie ja einen eigenen Gutachter bestellen.
Hmmm was meinst du mit „wenn die Versicherung mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist“?
ich würde den KV einreichen
udn auf die Reaktion der Versicherung warten. Den Gutachter
zahlt man mit großer Wahrscheinlichkeit nämlich selber.