jemand hat von Juni 03 bis September 03 zur Miete gewohnt. Während dieser kurzen Zeit wurden Miete und Nebenkosten bezahlt.
Angenommen, dieser jemad bekäme heute, mehr als zwei Jahre nach Auszug eine Nebenkostenabrechnung, in der der Abrechnungszeitraum 01.09.02-31.12.04 angegeben ist, und dieser jemand sollte für die oben angegebene Mietzeit nachzahlen, ist diese Forderung dann noch berechtigt oder schon verjährt.
stelle bitte einmal klar welcher Zeitraum wirklich gemeint ist und wie üblicherweise abgerechnet wird z.B. vom 01.07. eines Jahrens bis 30.06. des Folgejahres. Mehr als 12 Monate muss der Mieter nicht dulden. Der unten genannte Zeitraum ist auf jeden Fall nicht okay.
Grüsse Günter ( Du kannst mich direkt anmailen)
jemand hat von Juni 03 bis September 03 zur Miete gewohnt.
Während dieser kurzen Zeit wurden Miete und Nebenkosten
bezahlt.
Angenommen, dieser jemad bekäme heute, mehr als zwei Jahre
nach Auszug eine Nebenkostenabrechnung, in der der
Abrechnungszeitraum 01.09.02-31.12.04 angegeben ist, und
dieser jemand sollte für die oben angegebene Mietzeit
nachzahlen, ist diese Forderung dann noch berechtigt oder
schon verjährt.