Hat der VK denn schon mit dem RA gedroht oder vermutet X das?
(das würde mich mißtrauisch machen…)
Nehmen wir an, das hätte er getan. Inwiefern würde Dich das mißtrauisch machen?
Hat der VK denn schon mit dem RA gedroht oder vermutet X das?
(das würde mich mißtrauisch machen…)
Nehmen wir an, das hätte er getan. Inwiefern würde Dich das mißtrauisch machen?
weil ich grad zufällig hier vorbeischneie:
deine Gegenfrage ist keine rechtliche Frage, sondern eine zwischenmenschliche. Jemand, der ehrliche Absichten hat, droht nicht sofort mit dem RA. Wenn das gleich am Beginn einer Geschäftsbeziehung jemand tut, ist Misstrauen schon angebracht. Ich persönlich würde prüfen, ob ich ein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann.
Gruß
Marco
Hi, ganz ehrlich mich würde das auch misstrauisch machen, auch wenn er gleich mit RA droht.
Das ist jetzt natürlich eine Antwort aus der Lebenserfahrung und nicht aus juristischer Überlegung.
Natürlich wäre es im nachhinein einfach gewesen das vorher anzufragen, aber man geht doch nicht davon aus, dass es dem Verkäufer nicht recht sein könnte das Geld bar zu erhalten, das widerspricht eben auch allem was ich erlebt hatte.
DAs sieht in der TAt so aus als würde der Verkäufer Müll loswerden wollen.
Wenn im Text dann schon steht: Rücknahme ausgeschlossen oder ähnlich, oder konnte Gerät leider nicht testen, da ich mich damit nicht auskenne etc. biete ich garantiert nicht mit, das sind Müllversender.
Und bei Vorkasse geht sowas schon gar nicht.
Der Käufer sollte einvernehmlich mit Ihm eine Rückabwicklung ausmachen. Notfalls ersetzte der Käufer Ihm seine Ebayspesen, wobei er die gar nicht hat wenn beide einvernehmlich den Verkauf über die Ebayabwicklung stornieren.
Fürchte aber, da er schon mit RA gedroht haben könnte wird er das nicht wollen.
Wenn er ganz stur würde, dann teile der Käufer ihm mit, dass er bei Mangel oder abweichender Artikelbeschreibung, nicht zörgern würde…
Ol
Aber nur bei Direktbanken. Bei Großbanken macht das der freundliche Schalterbeamte 
Jemand, der ehrliche Absichten hat, droht
nicht sofort mit dem RA.
Danke Marco, genau das meinte ich auch!
LG
Jemand, der ehrliche Absichten hat, droht
nicht sofort mit dem RA.
von sofort kann hier ja wohl kaum die rede sein.
Jemand, der ehrliche Absichten hat, droht
nicht sofort mit dem RA.von sofort kann hier ja wohl kaum die rede sein.
Vielleicht doch. Könnte ja sein, daß der VK sofort nach der Bitte um Zahlung bei Abholung mit einem RA gedroht hat?
Jemand, der ehrliche Absichten hat, droht
nicht sofort mit dem RA.Danke Marco, genau das meinte ich auch!
Ich auch. Es ist zumindest interessant, daß nicht nur ich das so sehe.
Jemand, der ehrliche Absichten hat, droht
nicht sofort mit dem RA.Danke Marco, genau das meinte ich auch!
Ich auch. Es ist zumindest interessant, daß nicht nur ich das
so sehe.
Ich finde es eher faszinierend. Denn der, der hier am ehesten unter Verdacht steht, unehrliche Ansichten zu haben, ist der Käufer, der sich nicht an den Vertrag halten will - nicht der Verkäufer, der sich dagegen wehrt.
Meine Erfahrung lautet: Wer bar bezahlen will, möchte sich ein Schlupfloch offenhalten, um am Ende doch noch abspringen zu können, selbst wenn die Ware mängelfrei ist.
Lg,
Max
Gruß,
M.
Hi, was denn für ein Schlupfloch, wenn die Ware passt und er bezahlt?
wenn die Ware nicht passt und er nicht bezahlt?
Oder meinst du jemand fährt die Ware (angenommen Sie ist i.O.) holen, nimmt sich das Geld mit, um dann dort dem Verkäufer zu sagen: ätsch ich wills nicht haben?
Der Gedanke ist ziemlich abwegig, denn die Ware nicht abzunehmen, kann er einfacher und billiger haben…
Nein der Verdacht ist begründet, dass der Verkäufer weiss dass seine Ware nicht i.O. ist.
Genau so zu handeln ist deshalb beabsichtigt.
Ich würde als Käufer auch das direkt ansprechen bzw. Ihm schriftlichmitteilen, und dass ich deshalb nur bei Abholung zahlen will, da ich genau diesen Verdacht habe.
Was glaubt Ihr wie schnell der Verkäufer ausrastet und den Verkauf platzen läßt.
OL
anyway: verträge sind einzuhalten.
Hi, was denn für ein Schlupfloch, wenn die Ware passt und er
bezahlt? wenn die Ware nicht passt und er nicht bezahlt?
„nicht passt“ ist ein dehnbarer Begriff und nicht gleichbedeutend mit „hat Mängel“. Da wird dann plötzlich festgestellt, daß das Ding doch größer ist als gedacht (die Maße standen im Angebot). Oder daß es einem doch nicht gefällt (Foto war im Angebot). Oder der Käufer ruft eine Viertelstunde vorher an und sagt, daß er es doch wo anders billiger bekommen hat … das habe ich alles schon erlebt. Und es ist ärgerlich, wenn man einen Vertrag geschlossen hat, eventuell anderen Interessenten abgesagt hat.
Nein der Verdacht ist begründet, dass der Verkäufer weiss dass
seine Ware nicht i.O. ist.
Nö. Ich würde als Verkäuer nicht anders handeln, und meine Ware ist immer in Ordnung. Ich brauche keine unsicheren Kandidaten, die mir dann in letzter Sekunde aus irgendeinem fadenscheinigen Grund absagt. „Ich hab’s mir anders überlegt“ ist kein Sachmangel.
Wer kauft, kauft. Wer kauft und einen echten Sachmangel findet, kriegt Geld zurück. Wer aber nicht kaufen will, sondern erst gucken, soll das bitte sagen. Da gehe ich als Verkäufer durchaus drauf ein. Aber kaufen und dann abspringen ist nicht.
Was glaubt Ihr wie schnell der Verkäufer ausrastet und den
Verkauf platzen läßt.
Nö. Ich würde das ganze einfach meinem Anwalt übergeben.
Gruß,
Max