Wieder mal ebay

Moin!

Mal angenommen, jemand ersteigert etwas bei ebay und der Artikelstandort wäre in der selben Stadt wie der Käufer, weshalb er ihn gern persönlich abholen würde. Der Verkäufer, der diese Möglichkeit in der Auktion nicht angegeben hätte, wäre damit zwar im Prinzip einverstanden, bestünde aber darauf, daß vorher der Kaufpreis überwiesen wird. Müßte der Käufer dies tun?
Wenn der Verkäufer mit dem Gang zum RA drohen würde, was hätte der Käufer zu befürchten? Es wäre ja nicht so, daß er den Artikel nicht nehmen oder nicht bezahlen wollte, nur würde er ungern Geld überweisen, ohne den Artikel vorher gesehen zu haben. Es könnte ja z.B. um einen neuen Artikel im Wert von ca. 800,- € gehen, und wenn er nicht so tadellos wäre wie vom VK behauptet, stünde der K ja doof da.

Gruß Benno

Howdy

darauf, daß vorher der Kaufpreis überwiesen wird. Müßte der
Käufer dies tun?

wenn Vorkasse vereinbart war, ja.

Und mal ganz ehrlich: 800€ per Überweisung erhalten sind mit der aktuellen Gesetzgebung einigermassen sicher auf dem Konto des Verkäufers, während 800€ in bar durchaus auch Blüten enthalten könnte…

Man muss nicht immer alles nur aus der Sicht des Käufers sehen …

Gruss
norsemanna

darauf, daß vorher der Kaufpreis überwiesen wird. Müßte der Käufer dies tun?

Der Käufer muß sich an die Bedingungen, unter denen der Kaufvertrag zustande kam, halten. Falls der Verkäufer „Barzahlung bei Abholung“ nicht ausdrücklich als Zahlweise zugelassen hat, kann man jetzt nachträglich nicht darauf bestehen.

Wenn der Verkäufer mit dem Gang zum RA drohen würde, was hätte der Käufer zu befürchten?

Dass er die Kosten des RAs auch noch zahlen müßte. Der Kaufvertrag ist gültig, also muß der Käufer ihn erfüllen.

haben. Es könnte ja z.B. um einen neuen Artikel im Wert von
ca. 800,- € gehen, und wenn er nicht so tadellos wäre wie vom
VK behauptet, stünde der K ja doof da.

Das Problem hätte man vor Auktionsende durch eine simple Frage an den Verkäufer vermeiden können.

Howdy

darauf, daß vorher der Kaufpreis überwiesen wird. Müßte der
Käufer dies tun?

wenn Vorkasse vereinbart war, ja.

Und mal ganz ehrlich: 800€ per Überweisung erhalten sind mit
der aktuellen Gesetzgebung einigermassen sicher auf dem Konto
des Verkäufers, während 800€ in bar durchaus auch Blüten
enthalten könnte…

Man könnte ja zusammen zum Geldautomaten gehen.

Man muss nicht immer alles nur aus der Sicht des Käufers sehen

Das stimmt natürlich. Aber es ja auch umgehehrt sein und der VK erlebt eine böse Überraschung.

Es könnte ja z.B. um einen neuen Artikel im Wert von
ca. 800,- € gehen, und wenn er nicht so tadellos wäre wie vom
VK behauptet, stünde der K ja doof da.

Das Problem hätte man vor Auktionsende durch eine simple Frage
an den Verkäufer vermeiden können.

Der Artikel könnte ja als neu und unbenutzt angeboten worden sein. Die Tatsache, daß der VK einer Abholung zustimmt, aber auf vorherige Überweisung besteht, könnte den Käufer mißtrauich machen?

OT: Auch Bankautomaten …

Man könnte ja zusammen zum Geldautomaten gehen.

… können durchaus Blüten ausspucken …
(Da muss nur der Bestücker einmal nicht richtig aufgepasst haben)

Das stimmt natürlich. Aber es ja auch umgehehrt sein und der
VK erlebt eine böse Überraschung.

damit beide keine böse Überraschung erleben, gibt es bei den EBuchtern sowas wie Paypal …

Gruss
norsemanna

Man könnte ja zusammen zum Geldautomaten gehen.

… können durchaus Blüten ausspucken …
(Da muss nur der Bestücker einmal nicht richtig aufgepasst
haben

Das kann ihm aber sowieso passieren, auch wenn überwisen wurde.

Das stimmt natürlich. Aber es ja auch umgehehrt sein und der
VK erlebt eine böse Überraschung.

damit beide keine böse Überraschung erleben, gibt es bei den
EBuchtern sowas wie Paypal …

Was der VK aber nicht anbieten könnte.

hi,

Man könnte ja zusammen zum Geldautomaten gehen.

… können durchaus Blüten ausspucken …
(Da muss nur der Bestücker einmal nicht richtig aufgepasst
haben

Das kann ihm aber sowieso passieren, auch wenn überwisen
wurde.

deswegen lässt man sich, nach jeder Überweisung, das Geld auch auszahlen, prüft es mit der nötigen Sorgfalt selbst und zahlt es anschließend wieder ein.

grüße
lipi

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Der Artikel könnte ja als neu und unbenutzt angeboten worden sein.

Beid em Kaufpreis hätte ich auf jeden Fall um eine Bezahlung bei Abholung gebeten.

Die Tatsache, daß der VK einer Abholung zustimmt, aber auf vorherige Überweisung besteht, könnte den Käufer mißtrauich machen?

Ja könnte es. Aber es kann auch eine völlig harmlose Erklräung geben.

Howdy,

Das kann ihm aber sowieso passieren, auch wenn überwisen
wurde.

ja, aber vielleicht wartet er auch solange damit, bis Anfang 2013 die neuen Nord-Euro Scheine aus dem Automaten kommen. Die sind dann initial fälschungssicher …

Was der VK aber nicht anbieten könnte.

na, dann verbleibt hier nur die Überweisung … wie ja vereinbart.

Und so nebenbei mal, was passieren kann, wenn man nicht auf Vorkasse besteht: In München hat letztes oder vorletztes Jahr mal jemand seinen BMW online verkauft, ohne Vorkasse. Bei dem angesetzten Übergabetermin hat ihn der „Käufer“ netterweise getötet, und Käufer und BMW waren erstmal weg … Mit Vorkasse wäre das nicht passiert, denn zum einen hätte der Käufer/Mörder gar nicht so viel Geld gehabt, zum anderen wäre er unmittelbar identifizierbar gewesen.

Gruss
norsemanna

Das zu testen könnte aber 800,- € kosten :wink:

Das zu testen könnte aber 800,- € kosten :wink:

Diese Erkenntnis kommt zu spät. Der Kaufvertrag ist geschlossen, er muß erfüllt werden. Auf den Rechtsweg wurde der Käufer schon hingewiesen.

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Hi,
du ergehst dich in immer neuen Szenarien, was alles sein/passieren könnte. Tatsache ist aber nun mal, dass du einen Verrtag geschlossen hast und diesen erfüllen musst.
Insofern hast du, wie bereits mehrfach geschrieben wurde, deine Fantasie zu spät in Gang gesetzt.

Gruß

Jo

Hallo,

Das zu testen könnte aber 800,- € kosten :wink:

Klar. Oder auch nicht.
Denn … ja, aber … und auch … oder vielleicht doch … oder auch nicht … Auf jeden Fall: was wäre wenn?

Ja, und was wäre, wenn Käufer und Verkäufer 800 km voneinander weg wohnen würden?
Dann hätte der Käufer zweifellos das Geld überwiesen. Und irgendwann den Gegenstand im Paket bekommen.
Ja, und was wäre, wenn dann das Objekt der Begierde nicht nagelneu usw. wäre?

Gruß
Jörg Zabel

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Man könnte ja zusammen zum Geldautomaten gehen.

warum in aller welt sollte der verkäufer sich dazu aufraffen müssen? und warum nicht gleich zum bankomaten in paris oder wien? oder warum nicht erst ne runde tango tanzen?

er will halt nicht und das ist sein gutes recht!

Ja, und was wäre, wenn Käufer und Verkäufer 800 km voneinander
weg wohnen würden?

Dann wäre nicht geboten worden.

Dann hätte der Käufer zweifellos das Geld überwiesen. Und
irgendwann den Gegenstand im Paket bekommen.

Erübrigt sich.

Ja, und was wäre, wenn dann das Objekt der Begierde nicht
nagelneu usw. wäre?

Ja?

Die Tatsache, daß der VK einer Abholung zustimmt, aber
auf vorherige Überweisung besteht, könnte den Käufer
mißtrauich machen?

dazu hat er keinerlei recht. das hätte er sich halt vorher überlegen müssen.

Hallo,

Ja, und was wäre, wenn Käufer und Verkäufer 800 km voneinander
weg wohnen würden?

Dann wäre nicht geboten worden.

Gut. Sehen wir mal weiter.

Dann hätte der Käufer zweifellos das Geld überwiesen. Und
irgendwann den Gegenstand im Paket bekommen.

Erübrigt sich.

Wenn sich das erübrigt, warum hat dann der Käufer nicht vorher geklärt, ob das Geschäft nach seinen Wünschen abgewickelt werden kann?
Er konnte nicht darauf vertrauen, daß der Verkäufer entgegen seiner eigenen Ankündigung handelt.

Jetzt sollte er den Vertrag erfüllen. Sonst kommt er möglicherweise in die Situation, daß er schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher wirft.

Gruß
Jörg Zabel

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Hi

Denke mal nicht so kompliziert.

Ich biete meine Artikel auch nicht zur Abholung an.

Der Grund , ich bin beruflich sehr unterschiedlich zu Hause , habe teilweise sogar noch Notdienst Rufbereitschaft und dann mache ich einen Termin aus und bin wegen Alarmnotruf doch nicht da …

Wäre das besser , man fährt hin , will seinen Artikel holen und man steht vor verschlossener Türe ???
nicht jeder fährt morgens um 9 in sein Büro , hockt den ganzen Tag vor’m Computer und macht pünktlich um 17 Uhr Feierabend und hat das Wochenende frei .

Ich war sogar heute am Sonntag mittag von ca 13.15 bis ca 16 Uhr im Berufseinsatz .
eigentlich wollte ich heute mittag ein paar ersteigerte Autofelgen abholen fahren , das wurd’ dann auch nichts , habe den Verkäufer verströsten müssen …in der hoffnung das ich mir dabei keine negative Bewertung einfange .

Betrachte einmal auch diesen Gesichtspunkt

gruss

Toni

Hat der VK denn schon mit dem RA gedroht oder vermutet X das?
(das würde mich mißtrauisch machen…)

Wenn er noch nicht gedroht hat, sondern nur sagt er will die Vorabüberweisung, dann könnte X ihm ja einen Kompromiss vorschlagen, dass er z.B. 400€ überweist und den Rest dann bei Abholung bar mitbringt…?