Hallo,
„12 Zoll Kinderfahrrad in dunkelblau-metallic von Pegasus. …
Aufgrund von Größe und Gewicht des Artikels ist Selbstabholung
empfehlenswert (Nähe Regensburg). Die Ebay-Kosten werden
selbstverständlich von mir übernommen.“
Man erlebt leider immer wieder daß Ebay als eine Art Flohmarkt betrachtet wird, wo man sich „irgendwie einig wird“ wie der Verkauf ablaufen soll. Auch wenn es jeder 1000 mal gelesen hat ist aber kaum jemandem so richtig klar daß über die Versteigerungen rechtsgültige Verträge geschlossen werden!
An anderer Stelle ist es aus guten Gründen üblich Verträge ohne Interpretationsspielraum, also klar und deutlich und mit Abdeckung aller Eventualitäten, zu formulieren.
Wenn Du schreibst „Abholung ist empfehlenswert“ besagt das letztlich gar nichts über die Versandabwicklung und die Kosten, die entstehen - zum Beispiel in dem von Dir geschilderten Fall, wenn Abholung wegen der Entfernung nicht praktikabel ist.
Nun stehst Du also ohne klare Regelung über die Versandkosten da, denn die „Empfehlung“ ist rechtlich nicht verbindlich als Vertragsbestandteil, in dem der Versandablauf und die Kosten klar geregelt sind.
Nun wurde das Fahrrad für 20 Euro von einem Ehepaar einige
hundert km entfernt ersteigert, das einen Versand wünschte.
Ich habe mich daraufhin bei der Post und beim DPD erkundigt,
wie hoch die Versandkosten wären und die Antwort, die ich
bekam, lag weit über 20 Euro (da Sperrgut) - das habe ich der
Käuferin auch so mitgeteilt. Die Käuferin aber behauptete,
dass sie ein anderes Fahrrad ersteigert hatte (für das andere
Kind), und dieses Fahrrad sei in einem Karton der Größe
60x60x60 cm unzerlegt verpackt gewesen und der Versand dafür
hätte nur 6 Euro gekostet.
Solche Vergleiche interessieren nicht, denn erstens kann das andere Fahrrad eine andere Größe gehabt haben, ein anderes Gewicht, und vor allem kann das auch einfach nur eine blöde Behauptung sein. AFAIK kosten Postpakete inzwischen schon 6,90 Euro.
Sie drängt außerdem darauf, dass
ich das Paket möglichst bald verschicke. Daraufhin fuhr ich zu
einem Fahrradgeschäft, wo ich einen passenden Karton für das
Fahrrad erhielt und brachte das Paket zur Post.
Sehr nett von Dir, aber auf Drängelei würde ich schon aus Prinzip nicht reagieren. Ich versende Artikel zeitnah, so schnell es mir möglich ist nachdem das Geld auf meinem Konto gutgeschrieben wurde.
Das es sich -
wie vorher angekündigt - um Sperrgut handelt (also länger als
1,20 m), kostete der Versand insgesamt 33 Euro. Nun weigert
sich die Käuferin, die Versandkosten zu übernehmen und möchte
die Annahme des Paketes verweigern. Sie wirft mir vor, ich
hätte ja wohl auch einen kleineren Karton benutzen können. In
den hätte das Fahrrad aber nie und nimmer hineingepasst!!
Es war total ungeschickt von Dir daß Du dir, noch dazu unter Zeitdruck, von ihr die Versandmodalitäten hast aufdrängeln lassen. Normalerweise sollten die Versandkosten schon klipp und klar im Angebot stehen (siehe oben), damit es erst gar nicht zu nachträglichen Diskussionen kommt.
Nachdem sie das Fahrrad ersteigert hat und es nicht, wie von Dir empfohlen, abholen kann/will, wäre es ihre Sache gewesen sich zu überlegen wie der Versand ablaufen soll, und auch wie sie ihn bezahlt.
Du hättest sie also fragen sollen wie der Transfer der Ware ablaufen soll und wenn SIE mit der Lieferung des Rades beauftragt. SIE hätte eine Spedition beauftragen müssen oder Dir schriftlich erklären müssen daß Du das Paket mit der Post schicken sollst - und dann versendest Du es unfrei, oder als Nachnahme.
Jetzt ist nämlich das Problem daß DU die Versendung beauftragt hast und selbige auch bezahlen mußt. Wenn Dir die Käuferin die Versandkosten nun nicht erstatten will bleibst Du in der Tat auf den Kosten sitzen, denn den Versand hast DU in Auftrag gegeben und bezahlt, nicht SIE.
Bleibe ich nun auf dem Fahrrad und den doppelten Portokosten
sitzen oder muss die Käuferin für die von mir verauslagten
Versandkosten aufkommen?
Ja, jetzt bleibst Du möglicherweise darauf sitzen, denn SIE muß nicht für Kosten aufkommen, die DU in Auftrag gibst: „Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch!“
Ich würde jetzt versuchen mich mit ihr in der Mitte zu einigen, sodaß ihr vernünftig besprecht daß es preiswerter nicht ging und ihr euch die Kosten teilt. Ansonsten bleibst Du in der Tat auf Deinem Schaden sitzen und lernst daraus bei künftigen Angeboten alle Unklarheiten, egal ob zu Versandkosten, Versandmodalitäten oder sonstiges vorher zu klären und in die Angebotsbeschreibung einzufügen.
Ebay hat für die Versandkostenregelung übrigens eine eigene Schaltfläche, in der man diese Dinge einträgt - danach wird beim Einstellen jeden Angebots gefragt.
Gruß,
MecFleih