hätte da mal gleich mehrere Fragen zu diesem Thema, bin irgendwie nicht wirklich fündig geworden.
Beschreibe mal meine Situation:
Also meine Freundin und ich erwarten unser erstes Kind; wir sind nicht verheiratet, aber schon seit 13 Jahren ein Paar und wohnen seit 7 Jahren zusammen in einer Eigentumswohnung.
Mit dem Nachwuchs stellt sich natürlich die Frage, mit was für Unterstützungen wir rechnen können.
Meine Freundin hat einen befristeten Vertrag, der noch bis 31.10. läuft und natürlich wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wird.
Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 9. Februar, also wenn man die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt abrechnet, wäre sie somit 6 Wochen arbeitslos.
Wir hatten jetzt eigentlich auch vor zu heiraten, aber eigentlich wäre das ja dumm. Denn das Elterngeld berechnet sich ja auf 67 % des Nettoeinkommens des Elternteils, das zu Hause bleibt, also meine Freundin. Aber wenn wir jetzt heiraten, kommt sie ja in eine andere Steuerklasse, und somit würde sich ja auch das Nettoeinkommen verringern.
Andrerseits wäre es ja wiederum besser, wenn ich in eine anderen Steuerklasse komme, wenn das Kind dann schon da ist. Dann wäre mein Nettoeinkommen ja höher.
Würde mich freuen, wenn jemand ein paar Tipps oder Infos für mich hätte.
BYEBYE
MOD:zur besseren Lesbarkeit Absätze und Kommata eingefügt
mal sehen, wie ich FAQ:1129-konform antworten kann…
Also, ich kann Euch hier die Seiten des BMFSFJ (http://www.bmfsfj.de) empfehlen. Dort könnt Ihr einerseits allgemeine Ausführungen zum Thema Elterngeld, aber auch sog. FAQs zu allen möglichen Bereichen finden. Ebenso sind die für Euch zuständigen Stellen aufgeführt.
Wir hatten jetzt eigentlich auch vor zu heiraten, aber eigentlich wäre das ja dumm. Denn das Elterngeld berechnet sich ja auf 67 % des Nettoeinkommens des Elternteils, das zu Hause bleibt, also meine Freundin. Aber wenn wir jetzt heiraten, kommt sie ja in eine andere Steuerklasse, und somit würde sich ja auch das Nettoeinkommen verringern.
Hier kannst Du Dich über die Wahl der Steuerklassen informieren: http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage2036025/Steuer…
(Habe ich von der Seite des Finanzamts Augsburg - Stadt, vielleicht dort auch noch mal nachfragen?)
Erstmal grundsätzlich: Wenn Deine Freundin arbeitslos ist, errechnet sich das Elterngeld nicht mit 67 % vom Nettogehalt, denn in dem Fall hat sie ja keines mehr, sondern da gibt es nur den Sockelbetrag von 300 € pro Monat.
Und in dem Fall wäre es sicherlich besser, wenn einer von beiden – natürlich der mit dem Arbeitsverhältnis – im Fall einer Heirat die Steuerklasse III nehmen würde und in der Zeit von der Kinderbetreuung die Frau eben die V… Macht in dem Sinne ja keinen Unterschied.
Und bei Wiederaufnahme der Arbeit für beide kann man ja über eine gleiche Steuerklasse nachdenken, wenn der Verdienst nicht so auseinanderschwankt…
Erstmal grundsätzlich: Wenn Deine Freundin arbeitslos ist, errechnet sich das Elterngeld nicht mit 67 % vom Nettogehalt, denn in dem Fall hat sie ja keines mehr, sondern da gibt es nur den Sockelbetrag von 300 € pro Monat.
das ist nicht zutreffend.
Elterngeld wird nach § 2 BEEG in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.
Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mit, denn es ist kein Erwerbseinkommen. Für die Berechnung des wegfallenden Nettoeinkommens kommen also nur die Monate mit Lohn oder Gehalt in Frage. Wenn 2 Monate kein Einkommen vorliegt, dann wird das Einkommen von 10 Monaten durch 12 geteilt. Das ist sicherlich mehr als der „Sockelbetrag“.
Die Steuerklasse I und IV sind identisch von der Beitragslast, nur bei Heirat und Wechsel der Frau in Stkl. V wäre das für das Elterngeld nachteilig.