folgende (natürlich fiktive) Situation: Jemand ist verheiratet, lebt aber getrennt (Familienstand ist immer noch „verheiratet“, wg. Steuer). Jemand möchte seiner Freundin ein Erbe hinterlassen (ist hoffentlich noch Zeit, aber man weiß ja nie…). Jemand stellt sich also vor, ein Testament aufzusetzen, in dem steht „Ich vermache meiner Freundin 100.000 EUR“. Insgesamt ist an Erbmasse da: 150.000 EUR und die Gegenstände in der Wohnung, keine weiteren Werte, wie Immobilien o.ä. In der gesetzlichen Erbfolge gibt es die Ehefrau, einen Sohn aus dieser Ehe und eine Tochter aus einer vorhergehenden Ehe.
Jetzt meine Fragen: Hat Jemand hier elegant das Problem des Pflichtteils umgangen, da die gesetzliche Erbfolge ja nicht ausgeschlossen wurde, will sagen: Bekommt die Freundin auch das ganze Geld (abzgl. Erbschaftssteuer natürlich)?
Wenn das Geld auf z.B. 10 Jahre angelegt ist, wird es im Erbfall (wenn die 10 Jahre noch nicht um sind) sofort ausgezahlt oder müssen erst die 10 Jahre erreicht werden?
Was passiert, wenn die Freundin vor dem Erblasser stirbt - haben dann ihre Erben einen Anspruch auf das Geld oder geht es in die gesetzliche Erbfolge ein?
Sorry, war etwas länger aber ich wollte mein Problem genauer erläutern.
die einzige Möglichkeit, die ich sehe (bin nur Laie, der schon vieles in dieser Richtung mitbekommen hat), ist, dass er das Geld seiner Freundin schenkt. Da gibt es dann einen Schenkungsvertrag, der alles regelt. Dazu muss natürlich dann auch die entsprechende Steuer gezahlt werden. Nach Ablauf der 10 Jahre gehört das Geld rechtmäßig der Freundin, vorher ist es noch Teil der Erbmasse.
Sicherlich will er aber jetzt noch nicht einen Großteil seines Erbes an die Freundin verschenken. Dann ließe sich das aber auch aufteilen, sodass Ehefrau und Kinder nur den Pflichtteil erben und dies dann die genannten 50.000 sind.
Weitere Möglichkeit, die Gefahren der Schenkung (man weiß ja nie9 zu minimieren ist, das Geld in eine Imobilie anzulegen, diese dann der Freundin zu schenken mit der Einschränkung des lebenslangen Wohnrechts für ihn. Ist dann zwar nicht mehr wirklich seins, aber er hat zumindest immer ein Dach über dem Kopf. Wenn man sich jedoch trennt und man anschließend doch das Geld wieder braucht, sieht es ziemlich bescheiden aus!!
nein, Pflichtteilsansprüche kann man so nicht „elegant“ umgehen, da es natürlich den Pflichtteilsergänzungsanspruch gibt. D.h Sohnemann aus 1. Ehe hätte ein Erbteil von 1/2 und damit einen Pflichtteil von 1/4, Ehefrau genauso, und damit ist die Hälfte der Erbmasse weg. Wird diese Hälfte jetzt durch das Vermächtnis beeinträchtigt, vermindert sich das Vermächtnis entsprechend, dmait die Pflichtteile ungeschmälert herauskommen.
Die Frage der Geldanlage ist eine Sache der Erben. D.h. sie als Gesamtrechtsnachfolger können ein ggf. vorhandenes vorzeitiges Kündigungsrecht ausüben, wenn sie es wollen, oder es eben bleiben lassen. Bei Streit hierüber wird man kündigen müssen, da ein Erbe ausreicht, der die Auseinandersetzung fordert.
Gruß vom Wiz, der aber an Freundinnen aufgrund der miesen Steuerklasse ohnehin nichts vererben würde. Es gibt genug Möglichkeiten hier steuerneutral Vermögen umzuschichten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gruß vom Wiz, der aber an Freundinnen aufgrund der miesen
Steuerklasse ohnehin nichts vererben würde. Es gibt genug
Möglichkeiten hier steuerneutral Vermögen umzuschichten.
Kannst Du da bitte mal einem Laien einen Tip geben? Mir fällt nur Schenken ein, da gibt es doch wohl die Schenkungssteuer (was m.E. eine Sauerei ist, denn erstens ist das Geld schonmal versteuert worden und zweitend geht es doch niemanden etwas an, wenn zwischen zwei Privatpersonen eine Schenkung abläuft - aber das ist meine laienhafte Steuerzahler-Meinung)
Gruß vom Wiz, der aber an Freundinnen aufgrund der miesen
Steuerklasse ohnehin nichts vererben würde. Es gibt genug
Möglichkeiten hier steuerneutral Vermögen umzuschichten.
Kannst Du da bitte mal einem Laien einen Tip geben?
Sorry, aber das wäre konkrete Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall, die hier nicht gewünscht und zulässig ist. Mal ganz abgesehen davon, dass damit Leute versuchen, ihrerseits sich ihre Brötchen zu verdienen um dann vielleicht auch mal was zu vererben zu haben Ansprechpartner sind auf Erbrecht und Vermögensnachfolge spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater. Deren Kosten für eine anständige Beratung mit Absicherung durch Berufshaftpflicht holst du locker wieder durch eine optimale Gestaltung rein.