Hallo!
brauch wieder mal euren Rat.
Habe ich den richtigen Fall eingesetzt:
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Die Frau verkaufte durch den schriftlichen Kaufvertrag vom 01.01.01 de"m" in de"m" schriftlichen Kaufvertrag als Käufer gennnten Kläger einen gebrauchten Pkw zum Kaufpreis von 00000 EUR, die bei Übernahme des Fahrzeugs am 01.01.01 der Beklagten in bar bezahlt wurden.
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Dass die Kaufverhandlungen der Mann geführt hat, nach dessen Angaben dann der Kläger bzw. die Firma als Käufer von de"m" Zeugen(einer) in de"m" oder de"n" schriftlichen Kaufvertrag eingetragen worden ist.
Bitte die Sätze nicht umstellen auch wenn er noch soooooo unmöglich klingt.
Schreibe nämlich nach Band.
Biba, Danke, Gruß Leila