Wieder mal..Kleingewerbe :-)

Hallo

bitte helft mir, ein bisschen durch den Dschungel durchzusteigen.

ich möchte ein Kleingewerbe anmelden und habe uahc brav versucht mira lles mögliche darüber anzulesen, was man im Net so findet.

aber auf einige offene Fragen fehlen noch Infos

  1. darf man beim Kleingewerbe überhaupt keine Rechnungen ausstellen oder darf man nur die MwSt. nicht gesondert ausweisen??

  2. wieso wird so wahnsinnig auf Steuerberater gedrängt?? die sind doch soo sauteuer, das man es gleich lassen könnte??
    Was zahlt jemand von Euch der ein Kleingewerbe hat im Jahr an den STB???

  3. wo liegen denn die Fehler die man machen kann??
    ( ich dachte , Ein und Ausgaben auflisten wäre nicht wirklich schwer???

da ich unter den FAQ`s nix passendes gefunden habe, hoffe ich, das jemand so nett ist und es mir zu 3000sten mal in diesem Forum erklärt

Danke
mela

  1. darf man beim Kleingewerbe überhaupt keine Rechnungen
    ausstellen oder darf man nur die MwSt. nicht gesondert
    ausweisen??

Du darfst nicht nur Rechnungen ausstellen, Du musst es sogar. Dabei nicht vergessen Deine Steuernummer auf den Rechnungen auszuweisen. Weitere Hinweise zu Pflichtangaben auf Korrespondenz und Rechnungen liefert Dir bspw. Google oder Deine örtliche IHK.

  1. wieso wird so wahnsinnig auf Steuerberater gedrängt??

Vielleicht, weil es viel Arbeit ist, sich das alles anzueignen. Eine einfache Gewinn und Verlustrechnung sollte aber hinzubekommen sein.

  1. wo liegen denn die Fehler die man machen kann??

Du solltest (sofern geringer Umsatz) unter bestimmten Bedingungen eine Mehrwertsteuerbefreiung beantragen (lohnt sich bspw. wenn Du Dienstleistungen anbietest). Ansonsten musst Du vierteljährlich eine Umsatzschätzung abliefern. Übrigens musst Du immer damit rechnen, daß Du schonmal einen Steuerabschlag zahlen musst, wenn Du zu großzügig mit Deinen Umsatzerwartungen bist.

Viele Grüße,
Markus

Re: wieder mal…Kleingewerbe :smile:
Hallo Mela!

Gut, zum 100. Mal nachts, früh morgens um fünf.

bitte helft mir, ein bisschen durch den Dschungel
durchzusteigen.

Machen wir ja!
Ich möchte Dir - zu Deinem „Entsetzen“ - gleich von vorn 2, 3 wichtige Anlaufstellen für Info nennen:

  • Dein zuständiges Finanzamt (FA)
  • Das Gewerbeamt / Gewerbeanmeldung
  • Evtl. ein Förderverein für Existenzgründer in Deiner Wohnortnähe (wie z.B. http://www.Exina.de/ für Wiesbaden)
  • Das (unglaubliche) Arbeitsamt

ich möchte ein Kleingewerbe anmelden und habe uahc brav
versucht mira lles mögliche darüber anzulesen, was man im Net
so findet.

aber auf einige offene Fragen fehlen noch Infos

  1. darf man beim Kleingewerbe überhaupt keine Rechnungen
    ausstellen oder darf man nur die MwSt. nicht gesondert
    ausweisen??

Rechnung: ja (eigentl. immer)

Quittung/Quittierung: auf Verlangen des Kunden oder wenn Du es von Dir selbst quittierst (z.B. „Rechnung bezahlt tt.mm.jjjj …“)

MWSt. musst Du ausweisen, wenn Du USt-pflichtig (Umsatzsteuer pflichtig) bist. Das wiederum hängt von der Art der Selbständigkeit ab (Gewerbe/Freiberufler), von der Höhe des erwarteten Umsatzes und auch der Höhe des erwarteten Gewinnes aus der selbständ. Tätigkeit.
Exakte Info erhältst Du beim FA.

(Habe ich noch etwas vergessen?)

  1. wieso wird so wahnsinnig auf Steuerberater gedrängt?? die
    sind doch soo sauteuer, das man es gleich lassen könnte??
    Was zahlt jemand von Euch der ein Kleingewerbe hat im Jahr an
    den STB???
  1. wo liegen denn die Fehler die man machen kann??
    ( ich dachte , Ein und Ausgaben auflisten wäre nicht wirklich
    schwer???

Siehe Thread im Archiv: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

da ich unter den FAQ`s nix passendes gefunden habe, hoffe ich,
das jemand so nett ist und es mir zu 3000sten mal in diesem
Forum erklärt

Ja, und so allgemein: die Suche über’s Internet in Sachen Existenzgründung ist ziemlich mühselig und fällt von der verwertbaren Information auch echt rar aus (meine Meinung); meist stehen dann Portale dahinter, die gerne von Dir etwas ab hätten als Vorschuss auf Deinen künftigen Erfolg (und weil der ja noch nicht konkret ist, eben im voraus); und das dann noch gerne in Form einer Mitgliedschaft. So also bleibt die Info rar. –

Eigentl. mehr eine Frage BTW, weil’s mich brennend interessiert: Bist Du auf den Wegen Deiner Recherche irgendwo einem EG (Existenzgründer) begegnet, der vom Arbeitsamt gefördert wurde und so nach etwa 1-2 Jahren dann aufgeben musste?

Erkläung/Hintergrund: „Es wird“ ja gerne immer mit Förderung usw. geworben; tolle Beispiele, wer’s „gepackt hat“ werden angeführt. Aber meist nur beobachtet auf ein halbes, dreiviertel Jahr. (Wie es nach 2-4 Jahren aussieht, wenn das Unternehmen so richtig gut laufen sollte… darüber habe ich bisher nichts oder nichts bemerkenswertes gehört/gelesen.)

Nun, ja. Hoffe, geholfen zu haben,
und vielleicht weisst Du ja auch etwas für mich,

CU DannyFox64

  1. wieso wird so wahnsinnig auf Steuerberater gedrängt?? die
    sind doch soo sauteuer, das man es gleich lassen könnte??
    Was zahlt jemand von Euch der ein Kleingewerbe hat im Jahr an
    den STB???

Es „geht“ auch ohne Steuerberater. Ich habe in meinem Gewerbe auch noch nie einen Steuerberater gefragt. Wenn es sich wirklich nur um ein Nebengewerbe handelt, man in der Thematik fit ist und wichtige Dinge wie Verdienstgrenzen u.ä. kennt, dann geht das auch so. Allerding kann man ohne Steuerberater auch doof auf die Nase fallen und sooo teuer sind die ja auch nicht. Wenn du also nicht gerade superfit da drin bist, dann ist ein Steuerberater immer besser. Im Regelfall spart dieser nämlich Geld anstatt was zu kosten!

Ralph

Hi,

diese Begriffe sind in aller Munde und jeder meint er/sie könnte sich mal flugs nen paar Mark danebenverdienen. Aber bloß keine Steuern bezahlen, nicht das Kindergeld verlieren, nicht Bafög einbüßen, keine Rechts- und Steuerberatung bezahlen, Neues Auto kaufen und das Abendkleid absetzen.

Leute seht ein, daß selbständig sein auch GELD (Investition nennt der Kaufmann das) kostet. Egal ob das Gewerbe klein oder groß ist.

  1. darf man beim Kleingewerbe überhaupt keine Rechnungen
    ausstellen oder darf man nur die MwSt. nicht gesondert
    ausweisen??

Jeder Gewerbetreibende muß seine Leistung berechnen Dazu gehören Rechnungen. Kleingewerbetreibende dürfen solange sie unter der einkommensgrenze sind ledigleich keine Umsatzsteuern ausweisen und auch nciht gegenrechnen.

  1. wieso wird so wahnsinnig auf Steuerberater gedrängt?? die

sind doch soo sauteuer, das man es gleich lassen könnte??
Was zahlt jemand von Euch der ein Kleingewerbe hat im Jahr an
den STB???

ein Mercedes ist bilig! Wer weiß was der kostet?
Aldi liefert gute Qualität! Warum kann ich am PC keine andere Videokarte einbauen?

Wer sagt daß Steuerberater teuer sind? sie sind allein deshalb teuer, weil sie für ihre Dienstleistung Geld haben wollen. Versäumnisgebühren, Ordnungsstrafen u.ä. vonm FA. sind im allgemeine dreimal so teuer wie der STB, denn er rechnet nach Aufwand.

  1. wo liegen denn die Fehler die man machen kann??
    ( ich dachte , Ein und Ausgaben auflisten wäre nicht wirklich
    schwer???

Dann nenne mit die Unterscheidung zwischen betriebsbedingten Ausgaben und Privatausgaben. Nenne die Prozentsätze für die masimale Anerkennung von privatwohnungsanteilen als Geschäftsraum? Nenne die Anrechenbarkeit von Fahrten mit PKW. Nenne mir die Faktoren der Übernahme des PKW in das Geschäftsvermögen und die steuerlichen Auswirkungen. Wie willst du die Telefonkosten privat geschäftlich zuordnen? wie hoch sind die Freibeträge und welche gibt es?

gruss

  1. wieso wird so wahnsinnig auf Steuerberater gedrängt??

Vielleicht, weil es viel Arbeit ist, sich das alles
anzueignen. Eine einfache Gewinn und Verlustrechnung sollte
aber hinzubekommen sein.

so was ist der Unterchied zwischen einer Einhamen-/Überschuß-Rechnung und einer Gewinn-und Verlust-Rechnung (GUV).

Auch die Sorgfalt in der Begrifflichkeit gehört unabdingbar zu einer risikofreien Selbständigkeit egal ob Klein- Neben- oder ältestes Gewerbe der Welt.

gruss

Hallo Manuela,

aus Zeitgründen gehe ich nur auf das Thema Steuerberater ein. Ein Steuerberater ist ein Berater in Steuersachen. Tatsächlich aber werden Steuerberater in vielen Fällen als schlichte Handwerker eingesetzt, weil etliche Selbständige nicht im Sinne des Wortes beruflich auf eigenen Füßen stehen, sondern zur Ausübung ihres Geschäfts ständig eine Krücke brauchen. Die Kenntnisse für die elementare Tätigkeit der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen = Buchführung, braucht ohne Ausnahme jeder Selbständige. Jeder Selbständige sollte wissen, was z. B. eine Inventarliste ist und wie man eine Inventur macht, Warenbestand bewertet und welche Auswirkungen das auf die Bilanz hat*. Damit sind Gestaltungsspielräume verbunden, die sich nur nutzen lassen, wenn man selbst etwas von Buchführung versteht. Ein Buchführungskursus an der VHS kostet nur ein paar Euro. Es kann keine Diskussion darüber geben, ob solche Kenntnisse sinnvoll sind. Sie sind zwingend! Dann gibts noch ein paar Oberschlaulinge, die ihre kaufmännische Unfähigkeit hinter vermeintlich spitzer Rechnung verbergen, indem sie behaupten, sie könnten mehr Geld in ihrer Tätigkeit als Selbständiger verdienen, statt die Zeit mit Buchhaltung zu vertun. Damit verkennen solche Leute, daß zur selbständigen Tätigkeit stets die Tätigkeit als Kaufmann gehört, es sei denn, man täte das Ganze aus purer Verliebtheit in ein Hobby. Es ist so völlig sinnentleert, wenn ein Steuerberater Einnahmen und Ausgaben säuberlich verschiedenen Konten zuordnet und danach weiß, wo das Geld bleibt. Der Selbständige muß über dieses Wissen verfügen und danach handeln! Belege, Ein- und Ausgangsrechnungen außer Haus zu geben, ist ebenfalls unsinnig. Die Sachen werden am Schreibtisch des Selbständigen gebraucht und nicht bei irgendeiner Angestellten Büromaus des Steuerberaters. Wie sonst soll der Selbständige den Überblick behalten, wann welche Rechnungen fällig sind? Angaben über Lieferanten, getätigte Umsätze - rein alles hängt an der Buchhaltung. Die Buchhaltung muß man deshalb stets „am Mann“ haben. Dann ist die Buchhaltung eine wertvolle Stütze des ganzen Geschäfts. Im Büro des Steuerberaters wird die Buchhaltung auf ein teures Machwerk reduziert, um gesetzlichen Vorschriften zu genügen. Das ist erbärmlich, weil damit die wesentlichen Instrumente für Überblick und Steuerung aus der Hand gegeben werden. Die betrieblichen Zahlen entstehen im Betrieb und haben an keinem anderen Ort etwas verloren.

Anfänglich tauchen gewiß viele Fragen auf. Dann macht man sich schlau und dafür kann der Steuerberater die richtige Adresse sein. Binnen kurzer Zeit tauchen immer weniger Unklarheiten auf und die Sache läuft bis zum Jahresabschluß. Dabei gibts wieder Fragen und die klärt man gezielt mit dem Steuerberater. Es ist deshalb zweckmäßig, den Steuerberater als Berater zu nutzen. Im Tagesgeschäft hat er aber absolut nichts zu suchen.

Wer die Sache anders sieht, keine Ahnung von Buchhaltung hat und den Steuerberater für die Buchung gewöhnlicher Geschäftsvorfälle benutzt, hat insbesondere nicht den Durchblick, um überhaupt die richtigen Fragen zu stellen, damit der Steuerberater seinen ursprünglichen Job machen kann, nämlich steuerlich gestalten. Von alleine kommt da nichts. Immerhin hat der Steuerberater i. d. R. vom Geschäft des Mandanten so viel Ahnung wie die Kuh vom Tanzen. Erst die Kombination von kaufmännischen Kenntnissen und Sachwissen des Mandanten, zusammen mit dem Wissen steuerlicher Feinheiten des Steuerberaters ergeben ein sinnvolles Ganzes. Deshalb ist es grober Unfug, zudem kaufmännisch fahrlässig und unverschämt teuer, dem Steuerberater regelmäßig nach dem Ausmisten aller Ecken und des Portemonnaies eine Zettelsammlung zu übergeben, damit er simple Buchungen ausführt.

Gruß
Wolfgang

* Oben war von Bilanz die Rede. Viele Selbständige und alle Freiberufler sind überhaupt nicht bilanzpflichtig. Unabhängig von Vorschriften halte ich es für sinnvoll, daß jeder Selbständige die laufend fortgeschriebene Aufstellung seines Vermögens - genau das ist eine Bilanz - betreibt. Die Auflistung von Einnahmen und Ausgaben reicht oft zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, ein Überblick über den Betrieb ist damit aber nicht möglich, auch nicht im Kleinbetrieb. Die Erzeugung brauchbaren Zahlenmaterials ist bei Verwendung zeitgemäßer Software (z. B. Lexware) kein nennenswerter Mehraufwand. Dem steht aber ein überhaupt nicht hoch genug einschätzbarer Nutzen gegenüber. Im Grunde werden u. a. Kalkulation und Nachkalkulation auf diese Weise überhaupt erst möglich. Das dafür erforderliche Zahlenmaterial liefert übrigens kein Steuerberater, jedenfalls nicht zu irgend vertretbaren Kosten. Dafür muß sich schon jeder selbst die geeigneten Buchführungskonten anlegen, um zu speziellen betrieblichen Zahlen zu kommen. Wer diesen kleinen Aufwand treibt, wird erleben, wie spannend die Lektüre der entstehenden Zahlen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sein können. Jedenfalls kommt man dann bestimmt nicht mehr auf die eigentlich hirnrissige Idee, mit der Buchhaltung einen Steuerberater zu behelligen.

Auch die Sorgfalt in der Begrifflichkeit gehört unabdingbar zu
einer risikofreien Selbständigkeit egal ob Klein- Neben- oder
ältestes Gewerbe der Welt.

Damit hast Du natürlich recht.

Viele Grüße,
Markus

Hallo Wolfgang!

aus Zeitgründen …

Ja, da hast Du Dir aber viel Mühe gemacht. Ich hoffe die Botschaft kommt auch bei den Leuten an, die es ernst meinen mit Existenzgründung…

Bilanz hat*. Damit sind Gestaltungsspielräume verbunden, die
sich nur nutzen lassen, wenn man selbst etwas von Buchführung
versteht. Ein Buchführungskursus an der VHS kostet nur ein
paar Euro. Es kann keine Diskussion darüber geben, ob solche
Kenntnisse sinnvoll sind. Sie sind zwingend!

Sehe ich auch so! Es ist mit das wichtigste überhaupt, seine eigene Buchhaltung (selbst!) im Griff zu haben.

Dann gibts noch
ein paar Oberschlaulinge, die ihre kaufmännische Unfähigkeit
hinter vermeintlich spitzer Rechnung verbergen, indem sie
behaupten, sie könnten mehr Geld in ihrer Tätigkeit als
Selbständiger verdienen, statt die Zeit mit Buchhaltung zu
vertun. Damit verkennen solche Leute, daß zur selbständigen
Tätigkeit stets die Tätigkeit als Kaufmann gehört…

Ich habe x das Wichtige unterstrichen und gebe Dir vollkommen recht darin.

[…]

Klasse Plädoyer!

* Oben war von Bilanz die Rede. Viele Selbständige und alle
Freiberufler sind überhaupt nicht bilanzpflichtig. Unabhängig
von Vorschriften halte ich es für sinnvoll, daß jeder
Selbständige die laufend fortgeschriebene Aufstellung seines
Vermögens - genau das ist eine Bilanz - betreibt. Die

…und das sollte Hand in Hand gehen mit der Kalkulation (EK/KV usw.), sonst bleibt das mit der Gewinnerwartung „Essig“.

Grüsse
CU DannyFox64 :smile:

Ein Steuerberater ist ein Berater in Steuersachen. Tatsächlich
aber werden Steuerberater in vielen Fällen als schlichte
Handwerker eingesetzt, weil etliche Selbständige nicht im
Sinne des Wortes beruflich auf eigenen Füßen stehen, sondern
zur Ausübung ihres Geschäfts ständig eine Krücke brauchen.

Man könnte auch formulieren, daß sie Arbeiten, die nicht ihrer Ausbildung und Befähigung entsprechen in Auftrag vergeben!

Die

Kenntnisse für die elementare Tätigkeit der Aufzeichnung von
Geschäftsvorfällen = Buchführung, braucht ohne Ausnahme jeder
Selbständige. Jeder Selbständige sollte wissen, was z. B. eine
Inventarliste ist und wie man eine Inventur macht,
Warenbestand bewertet und welche Auswirkungen das auf die
Bilanz hat*. Damit sind Gestaltungsspielräume verbunden, die
sich nur nutzen lassen, wenn man selbst etwas von Buchführung
versteht.

Das sollte in ausführlichen Gesprächen mit dem StB geklärt werden, so daß der Unternehmer nur weiß, was er wissen muß, aber die Bilanzierung und Rechnungsabgrenzungsbuchungen kann er doch wohl dem Handwerker überlassen.

Ein Buchführungskursus an der VHS kostet nur ein

paar Euro. Es kann keine Diskussion darüber geben, ob solche
Kenntnisse sinnvoll sind. Sie sind zwingend! Dann gibts noch
ein paar Oberschlaulinge, die ihre kaufmännische Unfähigkeit
hinter vermeintlich spitzer Rechnung verbergen, indem sie
behaupten, sie könnten mehr Geld in ihrer Tätigkeit als
Selbständiger verdienen, statt die Zeit mit Buchhaltung zu
vertun. Damit verkennen solche Leute, daß zur selbständigen
Tätigkeit stets die Tätigkeit als Kaufmann gehört, es sei
denn, man täte das Ganze aus purer Verliebtheit in ein Hobby.

Unterscheide hier bitte: wenn cih als Einezhandelskaufmman mit 5 angestellten und 12 Aushilfen von morgens acht bis abends neun mit dem Laden beschäftigt bin und am WE noch Messen besuche oder in EKZ Ware nachhole, dann ist Buchführung (nicht Buchhaltung) das letzte was ich mit müden Augen machen würde. Daß ich natürlich mich soweit bilde, daß ich die zahlen einer BWA lesen und verstehen udn bewerten kann ist ein anderes.

Es ist so völlig sinnentleert, wenn ein Steuerberater
Einnahmen und Ausgaben säuberlich verschiedenen Konten
zuordnet und danach weiß, wo das Geld bleibt. Der Selbständige
muß über dieses Wissen verfügen und danach handeln! Belege,
Ein- und Ausgangsrechnungen außer Haus zu geben, ist ebenfalls
unsinnig. Die Sachen werden am Schreibtisch des Selbständigen
gebraucht und nicht bei irgendeiner Angestellten Büromaus des
Steuerberaters.

Gute Steuerebverater geben die Paiere nach 3 Tagen mit BWA zurück. Außerdem könnte man hier über eine gesunde Belegführung diskutieren, aber das ginge zu weit.

Wie sonst soll der Selbständige den Überblick

behalten, wann welche Rechnungen fällig sind?

simple Excel-Datei? Vordatierte Überweiseung bei Online-Kontenführung? fertig ausgefüllte Ü-Träger etc.

Angaben über

Lieferanten, getätigte Umsätze - rein alles hängt an der
Buchhaltung. Die Buchhaltung muß man deshalb stets „am Mann“
haben. Dann ist die Buchhaltung eine wertvolle Stütze des
ganzen Geschäfts. Im Büro des Steuerberaters wird die
Buchhaltung auf ein teures Machwerk reduziert, um gesetzlichen
Vorschriften zu genügen. Das ist erbärmlich, weil damit die
wesentlichen Instrumente für Überblick und Steuerung aus der
Hand gegeben werden. Die betrieblichen Zahlen entstehen im
Betrieb und haben an keinem anderen Ort etwas verloren.

dann dürfte man ja auch keine Buchhalter einstellen, wenn man deine Einlassung genau nimmt.

Anfänglich tauchen gewiß viele Fragen auf. Dann macht man sich
schlau und dafür kann der Steuerberater die richtige Adresse
sein. Binnen kurzer Zeit tauchen immer weniger Unklarheiten
auf und die Sache läuft bis zum Jahresabschluß. Dabei gibts
wieder Fragen und die klärt man gezielt mit dem Steuerberater.
Es ist deshalb zweckmäßig, den Steuerberater als Berater zu
nutzen. Im Tagesgeschäft hat er aber absolut nichts zu suchen.

Aber einmal imMoant kann er doch buchen und BWA erstellen, daß muss ich als Selbständiger doch nicht tun.

Wer die Sache anders sieht,

kann durchaus den Durchblick haben,

keine Ahnung von Buchhaltung hat

und den Steuerberater für die Buchung gewöhnlicher
Geschäftsvorfälle benutzt,

holt sich kompetente Mitarbeiter

hat insbesondere nicht den

Durchblick, um überhaupt die richtigen Fragen zu stellen,

die könnte ihm der VHS/IHK_Kurs aber bieten.

damit der Steuerberater seinen ursprünglichen Job machen kann,
nämlich steuerlich gestalten. Von alleine kommt da nichts.

Das kommt auf das Verhältnis und ide Kompetenz des StB an.

Immerhin hat der Steuerberater i. d. R. vom Geschäft des
Mandanten so viel Ahnung wie die Kuh vom Tanzen.

Es sei denn man sucht sich StB die sich auf bestimmte Gewerbe spezialisiert haben.

Erst die

Kombination von kaufmännischen Kenntnissen und Sachwissen des
Mandanten, zusammen mit dem Wissen steuerlicher Feinheiten des
Steuerberaters ergeben ein sinnvolles Ganzes. Deshalb ist es
grober Unfug, zudem kaufmännisch fahrlässig und unverschämt
teuer, dem Steuerberater regelmäßig nach dem Ausmisten aller
Ecken und des Portemonnaies eine Zettelsammlung zu übergeben,
damit er simple Buchungen ausführt.

Wenn das so aussieht hast du recht. sonst ist deine Darstellung sehr eingeengt.

gruss

In deinem PS verquickst du, und nimm es doch mal genau die Kostenrechnung mit der Buchführung. Das ist kaufmännisch nicht elegant. die Erhebung der Kosten an ihrer Entstehungsstelle, hat mit der Bilanz und der Buchung von ER und AR und Kontenbewegungen nix zu tun.