Ein Steuerberater ist ein Berater in Steuersachen. Tatsächlich
aber werden Steuerberater in vielen Fällen als schlichte
Handwerker eingesetzt, weil etliche Selbständige nicht im
Sinne des Wortes beruflich auf eigenen Füßen stehen, sondern
zur Ausübung ihres Geschäfts ständig eine Krücke brauchen.
Man könnte auch formulieren, daß sie Arbeiten, die nicht ihrer Ausbildung und Befähigung entsprechen in Auftrag vergeben!
Die
Kenntnisse für die elementare Tätigkeit der Aufzeichnung von
Geschäftsvorfällen = Buchführung, braucht ohne Ausnahme jeder
Selbständige. Jeder Selbständige sollte wissen, was z. B. eine
Inventarliste ist und wie man eine Inventur macht,
Warenbestand bewertet und welche Auswirkungen das auf die
Bilanz hat*. Damit sind Gestaltungsspielräume verbunden, die
sich nur nutzen lassen, wenn man selbst etwas von Buchführung
versteht.
Das sollte in ausführlichen Gesprächen mit dem StB geklärt werden, so daß der Unternehmer nur weiß, was er wissen muß, aber die Bilanzierung und Rechnungsabgrenzungsbuchungen kann er doch wohl dem Handwerker überlassen.
Ein Buchführungskursus an der VHS kostet nur ein
paar Euro. Es kann keine Diskussion darüber geben, ob solche
Kenntnisse sinnvoll sind. Sie sind zwingend! Dann gibts noch
ein paar Oberschlaulinge, die ihre kaufmännische Unfähigkeit
hinter vermeintlich spitzer Rechnung verbergen, indem sie
behaupten, sie könnten mehr Geld in ihrer Tätigkeit als
Selbständiger verdienen, statt die Zeit mit Buchhaltung zu
vertun. Damit verkennen solche Leute, daß zur selbständigen
Tätigkeit stets die Tätigkeit als Kaufmann gehört, es sei
denn, man täte das Ganze aus purer Verliebtheit in ein Hobby.
Unterscheide hier bitte: wenn cih als Einezhandelskaufmman mit 5 angestellten und 12 Aushilfen von morgens acht bis abends neun mit dem Laden beschäftigt bin und am WE noch Messen besuche oder in EKZ Ware nachhole, dann ist Buchführung (nicht Buchhaltung) das letzte was ich mit müden Augen machen würde. Daß ich natürlich mich soweit bilde, daß ich die zahlen einer BWA lesen und verstehen udn bewerten kann ist ein anderes.
Es ist so völlig sinnentleert, wenn ein Steuerberater
Einnahmen und Ausgaben säuberlich verschiedenen Konten
zuordnet und danach weiß, wo das Geld bleibt. Der Selbständige
muß über dieses Wissen verfügen und danach handeln! Belege,
Ein- und Ausgangsrechnungen außer Haus zu geben, ist ebenfalls
unsinnig. Die Sachen werden am Schreibtisch des Selbständigen
gebraucht und nicht bei irgendeiner Angestellten Büromaus des
Steuerberaters.
Gute Steuerebverater geben die Paiere nach 3 Tagen mit BWA zurück. Außerdem könnte man hier über eine gesunde Belegführung diskutieren, aber das ginge zu weit.
Wie sonst soll der Selbständige den Überblick
behalten, wann welche Rechnungen fällig sind?
simple Excel-Datei? Vordatierte Überweiseung bei Online-Kontenführung? fertig ausgefüllte Ü-Träger etc.
Angaben über
Lieferanten, getätigte Umsätze - rein alles hängt an der
Buchhaltung. Die Buchhaltung muß man deshalb stets „am Mann“
haben. Dann ist die Buchhaltung eine wertvolle Stütze des
ganzen Geschäfts. Im Büro des Steuerberaters wird die
Buchhaltung auf ein teures Machwerk reduziert, um gesetzlichen
Vorschriften zu genügen. Das ist erbärmlich, weil damit die
wesentlichen Instrumente für Überblick und Steuerung aus der
Hand gegeben werden. Die betrieblichen Zahlen entstehen im
Betrieb und haben an keinem anderen Ort etwas verloren.
dann dürfte man ja auch keine Buchhalter einstellen, wenn man deine Einlassung genau nimmt.
Anfänglich tauchen gewiß viele Fragen auf. Dann macht man sich
schlau und dafür kann der Steuerberater die richtige Adresse
sein. Binnen kurzer Zeit tauchen immer weniger Unklarheiten
auf und die Sache läuft bis zum Jahresabschluß. Dabei gibts
wieder Fragen und die klärt man gezielt mit dem Steuerberater.
Es ist deshalb zweckmäßig, den Steuerberater als Berater zu
nutzen. Im Tagesgeschäft hat er aber absolut nichts zu suchen.
Aber einmal imMoant kann er doch buchen und BWA erstellen, daß muss ich als Selbständiger doch nicht tun.
Wer die Sache anders sieht,
kann durchaus den Durchblick haben,
keine Ahnung von Buchhaltung hat
und den Steuerberater für die Buchung gewöhnlicher
Geschäftsvorfälle benutzt,
holt sich kompetente Mitarbeiter
hat insbesondere nicht den
Durchblick, um überhaupt die richtigen Fragen zu stellen,
die könnte ihm der VHS/IHK_Kurs aber bieten.
damit der Steuerberater seinen ursprünglichen Job machen kann,
nämlich steuerlich gestalten. Von alleine kommt da nichts.
Das kommt auf das Verhältnis und ide Kompetenz des StB an.
Immerhin hat der Steuerberater i. d. R. vom Geschäft des
Mandanten so viel Ahnung wie die Kuh vom Tanzen.
Es sei denn man sucht sich StB die sich auf bestimmte Gewerbe spezialisiert haben.
Erst die
Kombination von kaufmännischen Kenntnissen und Sachwissen des
Mandanten, zusammen mit dem Wissen steuerlicher Feinheiten des
Steuerberaters ergeben ein sinnvolles Ganzes. Deshalb ist es
grober Unfug, zudem kaufmännisch fahrlässig und unverschämt
teuer, dem Steuerberater regelmäßig nach dem Ausmisten aller
Ecken und des Portemonnaies eine Zettelsammlung zu übergeben,
damit er simple Buchungen ausführt.
Wenn das so aussieht hast du recht. sonst ist deine Darstellung sehr eingeengt.
gruss
In deinem PS verquickst du, und nimm es doch mal genau die Kostenrechnung mit der Buchführung. Das ist kaufmännisch nicht elegant. die Erhebung der Kosten an ihrer Entstehungsstelle, hat mit der Bilanz und der Buchung von ER und AR und Kontenbewegungen nix zu tun.