Hallo,
mich beschäftigt da wieder mal ein Gedanke.
Zwar begründet die Grundzone der neuen Minijob
Hallo,
mich beschäftigt da wieder mal ein Gedanke.
Zwar begründet die Grundzone der neuen Minijob
Hallo,
bis zum 31.03.2003 ist es so dass für Leute die in einer
privaten Krankenkasse sind und eine geringf. Tätigkeit aufnehmen
lediglich die Pauschale zur Rentenversicherung /(12%) vom
Arbeitgeber gezahlt werden muss - die KV fällt weg.
Wie das ab dem 01.04.2003 sein wird steht noch nicht
100% fest aber vieles spricht dafür dass diese Regekung weiter
Bestand hat.
Wie du schon richtig sagst begründet eine geringfügige Tätigkeit
für sich gesehen keine Sozialversicherungspflicht sondern nur eine
Beitragspflicht durch den Arbeitgeber.
Gruss
Günter