hallo ihr lieben,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Hab am 30.03.04 bei Taunus BKK gekündigt zum 31.05.04. 18-monatige bindung war erfüllt, so das keine schwierigkeiten zu erwarten waren. Aber es kam nichts. hab dann anfang mai nochmal nachgehakt und um schnelle erledigung gebeten. Am 29.05.04!! kam dann endlich die kündigungsbestätigung. Leider war das am Samstag und die Anmeldung bei der neuen KK wurde abgelehnt, weil ja die Frist überschritten war. Nun hab ich einen bösen Brief geschrieben mit der Forderung nach einer neuen Kündigungsbestätigung per 30.06.04, damit ich mich wenigstens zum 01.07.04 ummelden kann. Da schreiben die mir doch , nee geht nicht, ich muß erst ne neue Kündigung schreiben , damit ich dann per 31.08.04 aus der Taunus BKk rauskomme. Ist das nicht ne Frechheit. Die brauchen sich also nur wieder genügend Zeit lassen und ich bin auf ewig verdammt in dieser KK zu bleiben. Was habe ich für Möglichkeiten gegen diese Methode vorzugehen, kann doch nicht sein, das die machen können, was die wollen.
Für schnelle Antworten wär ich euch dankbar!
Gruß tinchen
Hallo Tinchen,
mal abgesehen davon, dass ich Kassenmitarbeiter (nicht BKK-Taunus)
nichts über die Konkurrenz sagen möchte, erstaunt mich schon die
Tatsache, dass die gewählte neue Kasse dich nicht zum 01.06.2004
haben will.
-
Dass die Kündigungsbestätigung der Taunus-BKK erst am 29.05.
bei dir eintraf ist nicht dein Verschulden
-
Der 29.05.2004 war kein Arbeitstag bei der Krankenkasse, d.h.
wenn die Kündigungsbestätigung am Montag dort eingegangen ist,
hätte Sie auch akzeptiert werden müssen - wollen die keine
Mitglieder ???
Was die Argumentation der Taunus zur Neukündigung betrifft, da hat
sie erstmal recht. Du hattest ordentlich zum 31.05.3004 gekündigt
und eine entsprechende Bestätigung erhalten. Da diese bei der neuen
Kasse bzw. deinem Arbeitgeber am 01.06. nicht vorlag,war der ganze
Kündigungsvorgang rechtlich unwirksam.
Soweit, so gut !!
Aber - die gesetzlichen Bestimmungen sagen klar und deutlich aus,
dass die Krankenkasse bei Kündung der Mitgliedschaft diese Kündigungs-
bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung zu
versenden hat - das war ja wohl hier nicht der Fall.
Wenn du schriftlich Widerspruch einlegst und dich darauf berufst,
muesste es eigentlich klappen.
Gruss
Günter Czauderna
hallo guenter,
erstmal dank für deine antwort.
wär nett wenn du mir noch ein bißchen hilfestellung geben kannst. einspruch bei der taunus, ist klar. kann ich mich da auf irgendwas berufen. Gesetzestext nr. sowieso?
und komm ich dann doch zum 1.6.04 in die neue oder krieg ich die taunus so zur bestätigung per 30.06.04?
gruß tinchen
Hallo Tinchen,
mal abgesehen davon, dass ich Kassenmitarbeiter (nicht
BKK-Taunus)
nichts über die Konkurrenz sagen möchte, erstaunt mich schon
die
Tatsache, dass die gewählte neue Kasse dich nicht zum
01.06.2004
haben will.
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Dass die Kündigungsbestätigung der Taunus-BKK erst am
29.05.
bei dir eintraf ist nicht dein Verschulden
-
Der 29.05.2004 war kein Arbeitstag bei der Krankenkasse,
d.h.
wenn die Kündigungsbestätigung am Montag dort eingegangen
ist,
hätte Sie auch akzeptiert werden müssen - wollen die
keine
Mitglieder ???
Was die Argumentation der Taunus zur Neukündigung betrifft, da
hat
sie erstmal recht. Du hattest ordentlich zum 31.05.3004
gekündigt
und eine entsprechende Bestätigung erhalten. Da diese bei der
neuen
Kasse bzw. deinem Arbeitgeber am 01.06. nicht vorlag,war der
ganze
Kündigungsvorgang rechtlich unwirksam.
Soweit, so gut !!
Aber - die gesetzlichen Bestimmungen sagen klar und deutlich
aus,
dass die Krankenkasse bei Kündung der Mitgliedschaft diese
Kündigungs-
bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung
zu
versenden hat - das war ja wohl hier nicht der Fall.
Wenn du schriftlich Widerspruch einlegst und dich darauf
berufst,
muesste es eigentlich klappen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Tinchen,
du kannst dich auf die das Rundschreiben 01 Gemeinsame Verlautbarungen zum Krankenkassenwahlrecht Abschnitt 5.4.2
berufen - das steht das genau so drinne, wie ich es dir
geschrieben habe.
Ob das jetzt zur Folge hat, dass du zum 31.05. oder zum 30.06.
aus der Taunus raus kannst weiiss ich nicht - von Rechts wegen
wäre das der 31.05.2004 - die andere Kasse nimmt dich bestimmt
wenn auch dein Arbeitgeber mitmacht.
Gruss
Günter