Wieder Schimmel in der Wohnung

Moin.

Person A wohnt immer noch in der 1ZKB Kellerwohnung. Im April/Mai 2010 wurde Schimmel an der Wand zum Heizungsraum der Hauptwohnung entdeckt. Ursache war eine defekte Dichtung im Heizungsraum. Wohnung wurde damals saniert.

Jetzt tritt an der gleichen Stelle wieder Schimmel auf. Vermutlich wird die Schimmelbildung dadurch erleichtert, dass ein Schrank an dieser Wand steht.

A und der Vermieter wollen jetzt genau klären woher der Schimmel kommt. Dazu werden verschiedene Tests gemacht und ein Gutachter bestellt.

Wer trägt die Kosten dafür? Oder muss man sinnvollerweise erstmal das Ergebnis des Gutachters abwarten?

Ist ja schon seltsam, dass genau an der gleichen Stelle SChimmel auftritt. Der Schrank ist indes nicht mehr brauchbar. Wieder 900 Euro fällig, langsam hat A echt die Nase voll :wink:

Danke im Voraus!

Moin,

Wer trägt die Kosten dafür?

Für den Gutachter? Der, der ihn bestellt.

Ist ja schon seltsam, dass genau an der gleichen Stelle
SChimmel auftritt. Der Schrank ist indes nicht mehr brauchbar.
Wieder 900 Euro fällig, langsam hat A echt die Nase voll :wink:

Möbel stellt man nicht direkt an die Wand, sondern lässt immer einen Abstand, ca. 5cm sollten ausreichen. Damit wird eine Luftzirkulation gewährleistet. Möbel, die direkt an der Wand stehen, können Schimmelbildung begünstigen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hi,

Wer trägt die Kosten dafür?

Für den Gutachter? Der, der ihn bestellt.

Zunächsteinmal, aber letztendlich zahlt derjenige, der Verursacher des Schimmels ist. Stellt sich heraus, daß es ein Mangel an der Bausubstanz ist, zahlt der Vermieter, sellt sich aber heraus, das mangelndes Lüftungsverhalten Schuld ist, dann zahlt der Mieter.

Gruß
Tina

Auch Moin.

Möbel stellt man nicht direkt an die Wand, sondern lässt immer
einen Abstand, ca. 5cm sollten ausreichen. Damit wird eine
Luftzirkulation gewährleistet. Möbel, die direkt an der Wand
stehen, können Schimmelbildung begünstigen.

Das LG Mannheim sieht das im Az. 4 S 62/06 anders:

http://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?S_Akte…

  1. Wenn die Parteien mietvertraglich keine anderweitige Vereinbarung geschlossen haben und der Vermieter bauseits keine das Aufstellen von Möbeln unmittelbar an die Außenwand verhindernde Vorkehrungen getroffen hat (z.B. durch Anbringen einer Bodenleiste), ist der Mieter berechtigt, die Möbel direkt an der Wand aufzustellen.

  2. In bauphysikalischer Hinsicht müssen Mietwohnungen so beschaffen sein, dass sich bei einem Wandabstand von nur wenigen Zentimetern - wie er in der Regel bei Möbelstücken vorliegt - Feuchtigkeitserscheinungen nicht bilden können.

Gruß
Christian

Tach!

Möbel stellt man nicht direkt an die Wand, sondern lässt immer
einen Abstand, ca. 5cm sollten ausreichen. Damit wird eine
Luftzirkulation gewährleistet. Möbel, die direkt an der Wand
stehen, können Schimmelbildung begünstigen.

Das LG Mannheim sieht das im Az. 4 S 62/06 anders:

Wo? Da steht nichts, was mir widerspricht.

  1. „Der Mieter ist berechtigt, Möbel an die Wand zu stellen“.
    Das widerspricht dem ja nicht, dass das Schimmel begünstigen kann. Nur weil er dazu berechtigt ist, heißt das nicht, dass sich der Schimmel an das Urteil hält.

  2. „…Wandabstand von nur wenigen Zentimetern…“
    Mein Reden!

Die anderen beiden Punkte haben ja nichts mit meiner Aussage zu tun.

Meine Aussage basierte auch nicht auf Urteilen oder Gutachten, sondern auf Erfahrung.

Liebe Grüße,
-Efchen