hallo
angenommen jemand hat einen anderen auf eine rückzahlung eines geliehenen betrages auf dem amtgericht verklagt. nach langen hin und her wurde ein anerkenntnis urteil gesprochen bei dem der beklagte dem kläger den geschuldeten betrag nebst zinsen zurück zahlen muss.
der beklagte telefoniert daraufhin mit dem kläger und bittet ihn um monatliche abzahlung da er den vollen betrag nicht zur verfügung hat.
da der kläger kein unmensch ist einigt er sich auf eine monatliche rückzahlung ( im einverständniss mit seinem anwalt ).
nun wird immer schön gezahlt. aber seit nunmehr 3 monaten geht keine zahlung mehr ein.
auf nach mehrmaligen telefonischen auffordern seitens des klägers an den beklagten passiert nichts.
was kann der kläger nun tun ? sein ganzes geld verlangen ? inkasso beauftragen ? laut anwalt des klägers würde das nicht gehen.
wieso nicht ? oder ist der anwalt im irrtum ?
mfg
Die Vereinbarung der Ratenzahlung ist ein Vergleich. Im besten Fall steht darin, dass der gesamte Betrag fällig wird, wenn die Raten nicht mehr gezahlt werden, so dass die Stundung entfällt. Dann könnte ohne weiteres die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil betrieben werden. Nur wenn man davon ausgehen muss, dass die Stundung noch immer gilt, wird die Sache komplizierter.
aus dem Urteil betrieben werden. Nur wenn man davon ausgehen
muss, dass die Stundung noch immer gilt, wird die Sache
komplizierter.
und wie weiss man das ? wenn jemand seit 3 monaten nicht mehr zahlt müsste doch normal die stundung hinfällig sein, und man könnte sich aufs urteil berufen und sein ganzes geld einfordern
gruss
und wie weiss man das ?
Man weiß doch, was vereinbart wurde.
wenn jemand seit 3 monaten nicht mehr
zahlt müsste doch normal die stundung hinfällig sein,
Nur wenn die Vereinbarung das so vorsieht.
und man
könnte sich aufs urteil berufen und sein ganzes geld
einfordern
Wenn die Stundung aber noch gilt, kann sich der Schuldner gerichtlich dagegen wehren.
eben nicht
und wie weiss man das ?
Man weiß doch, was vereinbart wurde.
eben nicht. der anwalt hat einfach mit dem schuldner eine rückzahlung vereinbart ( nachdem der schuldner mit dem kläger die rückzahlung vereinbart hatte ).
kann man in so einem fall den anwalt die sache entziehen und dann per urteil sein geld einfordern ?
anscheinend hat der anwalt hier nicht im sinne des mandanten gehandelt und ohne nachfragen die abzahlung ( anscheinend ohne konsequenzen, da der anwalt meint es wäre nicht so einfach ) vereinbart
gruss
Was der Anwalt im Namen des Mandanten gemacht hat, ist für den Mandanten bindend. Was er gemacht hat, kann dir hier natürlich auch niemand sagen. Das muss der Mandant den Anwalt fragen.
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