Wieder straffällig, wieder Abschiebung..zum 2. Mal

Hi…
erzähle kurz mal meine Situation.
Mein Freund wurde durch seine Straftaten (1,5 Jahre Verurteilung, jedoch durch OV erledigt) 2004 trotz Ehe mit einer Deutschen und Kind für 2 Jahre in die Türkei abgeschoben. Nach Wiedereinreise 2007 wurde er wieder straffällig (BTM) und zu 6 Jahren 9 Monaten verurteilt. Er ist nun seit 2007 in Haft. 2009 hat er das erste Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen und wir haben natürlich gleich einen Anwalt eingeschaltet. In dieser Zwischenzeit wurde die Scheidung eingereicht, jedoch noch nicht vollzogen. Nach mehreren VPK´s (Vollzugsplankonferenz) der JVA wurde nun entschieden, dass er dieses Jahr im Oktober wenn es so weiter gut läuft endlich Lockerungen bekommt. Das Ausreiseverfahren ist mittlerweile schon beim Verwaltungsgericht und nun steht der Gerichtstermin auch schon fest!
Nun ist meine Frage…besteht überhaupt die Chance diese Klage zu gewinnen??? Er hätte nach Lockerungen einen sicheren Ausbildungsplatz, aber da er keine Arbeitserlaubnis hat ist es ja gar nicht möglich sie anzutreten.
Des weiteren hat er einen etwas „kranken“ Sohn!
Ich habe zwar die Befürchtung das die Chancen sehr schlecht stehen, aber wollte mir trotzdem mal andere Meinungen einholen!
Vielen Dank im Voraus…

tut mir leid, kann da nicht helfen.

leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Mein „Bauchgefühl“ sagt mir allerdings, dass die Cahnce sehr gering sein werden. Fragen Sie doch einfach mal bei http://www.info4alien.de/ dort schreiben u.a.a. Mitarbeiter div. Ausländerbehörden.
Toi Toi Toi

auch ich fürchte das Ihre Chancen schlecht aussehen.

Aber da Sie nichts zu verlieren haben, sollten Sie alle juristische Möglichkeiten ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
E-Mail: [email protected]
http://www.familienzusammenfuhrung.de

Da habe ich auch einen Beitrag reingesetzt, jedoch wusste dort auch niemand so richtig weiter. Na ja, mehr als abwarten kann man sowieso nicht und eine genaue Antwort kriege ich natürlich auch nicht. Ist ja auch klar, ist ja keiner Hellseher…aber wollte mir trotzdem mal andere Meinungen anhören! Vielen Dank für die Info.

Ich denke auch, daß wir hier nicht drum rum kommen werden, aber wie Sie schon sagen, wir haben nichts zu verlieren und werden alles versuchen bzw. unsere Anwälte! Wir gehen aber vom schlimmsten aus! Ich hätte da jedoch noch eine weitere Frage! Wenn doch für die Abschiebung entschieden wird, wann wird er denn dann ausgewiesen? Er hat gerade mal die Halbstrafe hinter sich und ich habe gehört, daß die STA nicht jeden einfach so gehen lässt und da es ja seine 2. Straftat ist, würde der STA ihn nicht sofot gehen lassen. Und was passiert mit den eventuellen Lockerungen? Kriegt er die dann überhaupt? Ich habe gehört nein! Ist alles etwas kompliziert bei uns und ich glaube da kommt leider noch einiges auf uns zu!

das ist sehr schade. Dann würde ich dazu raten einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn ich wüsste in welchem Raum Sie leben, könnte ich vielleicht einen guten Fachanwalt vermitteln.
Viele Grüsse
M.P.

Wir haben eine Strafanwalt und eine Anwältin, die sich um die Ausländersache kümmert. Wir sind auch sehr zufrieden mit beiden, aber die können ja auch nicht mehr als Vermutungen abgeben…im Endeffekt entscheidet ja der Richter! Wir sind in Berlin. Kennen Sie hier eine gute Kanzlei, die sich um Ausländerrecht kümmert?

ja in Berlin ist die Kanzlei Albers & Partner Libauerstr 8 10245 Berlin Tel. 030-29360660
Wenn Sie wollen, können Sie dort ja mal fallen lassen, dass Sie die Info von www.philippinen-a-z.de haben.
Dann sehen die wenigstens das sie nicht umsonst einer Adresseneisntellung (kostenlos) zugestimmt haben. Viele Grüße und TOI TOI TOI
M.P.

Höre die Kanzlei zum ersten Mal. Habe mir gerade die Website angeschaut, da ist jedoch keine auf Ausländerrecht spezialisiert, deshalb in unserem Fall unbrauchbar. Trotzdem vielen Dank.

zu Ihren Fragen kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Bitte wenden Sie sich an die von Ihnen beauftragten Anwälte.

Hallo!

Allein die Tatsache, dass dein Freund zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren verurteilt wurde, erfüllt den Tatbestand einer „zwingenden Ausweisung“ aus Deutschland.
Die Dauer für die Ausweisung ist unbefristet, dass bedeutet, keine erneute Einreise nach Deutschland!

Mit freundlichen Grüßen
Marcus

Persönliche Einschätzung: keine Chance, das Ausländerrecht ist gerade bei BtM-Verurteilungen eindeutig und lässt keinen Spielraum, gerade bei einer derart hohen Verurteilung.

Was mich wundert ist, dass beim Ersten Mal trotz der Strafe von damals nur 1,5 Jahren eine Abschiebung erfolgt sein soll. Das ist wiederum auch sehr irritierend.

Was mich zudem wundert ist, dass die JVA trotz der Länge der jetzigen Strafe, der BtM-Verurteilung und dem ausländerrechtlichen Sachstand Lockerungen gewähren will. Sehr ungewöhnlich. In welchem Bundesland sitzt denn dein Freund ein ?

Diese beiden Irritationen lassen mich vermuten, dass in der Frage möglicherweise nicht ausreichend Fakten vorhanden sind, denn irgendwas müsste nach meiner Einschätzung da anders gewesenn sein…

Trotzdem scheint mir meine Antwort (keine realsitische Chance) zutreffend zu sein. Sorry !

Aus der Ferne etwas zu laufenden Verfahren zu sagen, hat etwas von Kaffeesatzleserei.