Wieder Unterhalt an die Exfrau?

Hallo Wissende.

Angenommen Herr A und Frau A sind nunmehr seit 15 Jahren geschieden.

Frau A heiratet wieder, Herrn C, während Herr A alleinstehend bleibt.
Frau A und Herr C bekommen ein gemeinsames Kind, und lassen sich dann nach ein oder zwei Jahren wieder scheiden.

Jetzt ist Herr C aber nicht Leistungsfähig, und zahlt nur den Kindesunterhalt, wie auch Herr A für seine noch minderj. Tochter, die im Haushalt Frau A lebt.

Frage: Kann nun Herr A, weil er der Leistungsfähige ist, wieder zum Ehegattenunterhalt verdonnert werden?

grüsse borthi

Hallo borthi,

was du meinst ist vermutlich die Unterhaltskette.
Wenn man danach goggelt gibts einiges an Infos.

Grüße
Bröselchen

Hallo,

siehe § 1586a BGB Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs.

Gruß
Nita

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