Hallo Wissende.
Angenommen Herr A und Frau A sind nunmehr seit 15 Jahren geschieden.
Frau A heiratet wieder, Herrn C, während Herr A alleinstehend bleibt.
Frau A und Herr C bekommen ein gemeinsames Kind, und lassen sich dann nach ein oder zwei Jahren wieder scheiden.
Jetzt ist Herr C aber nicht Leistungsfähig, und zahlt nur den Kindesunterhalt, wie auch Herr A für seine noch minderj. Tochter, die im Haushalt Frau A lebt.
Frage: Kann nun Herr A, weil er der Leistungsfähige ist, wieder zum Ehegattenunterhalt verdonnert werden?
grüsse borthi