Hallo, Ralf (ein kleiner Gruß schadet nie)!
Wie hoch können sie denn springen? Würde jedenfalls als
Sicherheitsmaß die doppelte Höhe der maximalen Sprungkraft
eines Kampfhundes als gerade richtig ansehen.
Ein richtig fitter, großer Hund schafft es schon, so an die zwei Meter hoch zu springen. Wobei ich mir erlaube, hier die Frage zu stellen, was Du mit „Kampfhund“ meinst? Ich gehe mal davon aus, daß Du Dich auf die in den Medien als „Kampfhund“ bezeichneten Rassen beziehst. Dazu den Hinweis: Eine Hunderasse „Kampfhund“ gibt es nicht. Dieser Begriff ist eine Erfindung der Medien. Und um gleich ein weiteres Vorurteil aus dem Weg zu räumen: Den von Natur aus gefährlichen Hund gibt es ebenfalls nicht. Ein Hund ist immer so gefährlich, wie er von seinem Besitzer gemacht wird. Es ist sicher unstreitig, daß es (einige wenige) Idioten gibt, die ihre Hunde mißbrauchen. Diesen paar Spinnern wird eine Öffentlichkeit gegeben, von der Jeder Politiker träumen würde. Aber dagegen vorgegangen wird nicht. Stattdessen geht man gegen den Großteil der verantwortungsvollen Hundehalter vor und macht denen das Leben zur Hölle.
Was ist eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres
Grundgesetzes?
Ich denke, ein Mensch ist gleicher als ein Hund.
Das siehst Du so. Sei Dir zugestanden. Wir haben Gott sei Dank immer noch Meinungsfreiheit. Aber um Dir auch hier noch einen Hinweis zu geben: Der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich ausschließlich auf Menschen. Das bedeutet, das ich als Hundehalter die grundsätzlich gleichen Rechte habe wie Du oder jeder andere Bürger dieses Landes.
Nein, wie gesagt, ich bin gleicher als ein Hund. Wo ich mich
theoretisch aufhalten kann und darf (also überall in
Deutschland außer auf fremden Grundstücken), sollte es
verboten sein, dass ein Kampfhund frei herumlaufen darf.
Findest Du Deine Ansicht nicht etwas egoistisch? Mal davon abgesehen, daß ich dazu eine andere Meinung habe, finde ich es grundsätzlich nicht verkehrt, einen Hund an die Leine zu nehmen. Nur eben nicht immer und überall. Jeder sollte seine Freiräume haben. So etwas nennt man Freiheit.
Und wo wirst Du jetzt drangsaliert? Das sind doch alles
richtige und wichtige Maßnahmen. Außer „Stigmatisierung von
Hund und Wohnung mittels deutlicher Kennzeichnung“, aber
darunter kann ich mir auch nicht wirklich etwas vorstellen.
Diese Äußerung von Dir zeigt deutlich, daß Du das Problem offensichtlich nicht verstanden hast. Es ist klar festgestellt und wissenschaftlich erwiesen, das ein lebenslanger Leinen- und Maulkorbzwang einen Hund erst richtig aggressiv machen. Die Ursache liegt im Fehlen von vernünftigen Sozialkontakten. Dazu kommt, das es gegen das Verfassungsmäßige Recht auf informelle Selbstbestimmung verstößt, wenn ich ständig ein Führungszeugnis vorlegen soll. Stigmatisierung bedeutet, das ich dem Hund eine deutlich sichtbare Plakette anhängen muß. Mit welchem Sinn? Das er zu einer Rasse gehört, die diffamiert wird, ist auch so erkenntlich. Und an meiner Wohnungstür stellen sich die Behörden ein großes Schild in Signalfarbe vor, auf dem ich auf den Hund hinweise. Ich kann mir ja auch noch eine Zielscheibe auf die Stirn malen. Irgendwie ist es aber typisch für Deutschland. Die sichtbare Kennzeichnung von „nicht lebenswertem“ ist ja auch aus der deuteschen Vergangenheit bekannt. Der absolute Gipfel ist aber meines Erachtens, wenn sich ein Bundesinnenminister hinstellt und öffentlich zum Denunziantentum aufruft. Auch das hatten wir schonmal. Mir wird übel, wenn ich nur daran denke.
Ok, wenn Du nicht diskutieren willst, dann laß es halt
bleiben.
Ich glaube, Du willst oder kannst mich nicht verstehen. Prinzipiell bin ich dazu bereit, mit jedem zu diskutieren. Dabei sieht man jedoch relativ schnell, ob man sich gegenseitig zumindest versucht zu verstehen und ob man sich zumindest mit einer gewissen Grundakzeptanz gegenüber steht. Meiner Meinung nach läuft das Leben besser, wenn man sich mit gegenseitiger Toleranz begegnet. Toleranz bedeutet aber auch, andersdenkende zu akzeptieren und jedem seinen Freiraum zu lassen. Dazu bist Du jedoch (wenn man Deinen bisherigen Äußerungen glaubt) nicht bereit. Von daher glaube ich nicht, das es irgendeinen Sinn hätte, Dir die einzelnen negativen und überzogenen Maßnahmen gegen Hunde und Halter zu erläutern. Ich glaube eben, Du möchtest es nicht verstehen. Sollte ich hier falsch liegen, wäre ich sehr erfreut und würde mich nur zu gern für dieses Vorurteil bei Dir entschuldigen. Laß mich einfach wissen, ob ich hier so falsch liege.
Wen interessiert das? Ob der Hund angemeldet ist oder nicht
muß derjenige, der die Anzeige stellt nicht wissen. Die
Erfahrung zeigt, das es die Ordnungsbehörden nicht
interessiert und im Vorfeld auch nicht geprüft wird. Es wir
zunächst gehandelt und hinterher hinterfragt. Wenn´s dann
überzogen war, ist´s halt Pech gewesen.
Eben. Gefahr in Verzug, rechtlich einwandfreies Verhalten.
Wenn nicht, steht der Rechtsweg offen.
Diese Aussage passt zu Deinen bisherigen. Zunächst weiß ich zwar nicht, wo die Gefahr im Verzuge zu suchen ist, wenn sich in meiner verschlossenen Wohnung ein Hund befindet, aber das lasse ich mal so stehen. Ich verstehe aber nicht, wie man das als rechtlich einwandfreies Verhalten bezeichnen kann. Die Vorstellung, das auf bloße Denunzierung hin meine Wohnung ohne meine Anwesenheit gewaltsam geöffnet wird, mein Hund darauf mit normalem Verhalten reagiert (nämlich seine Wohnung verteidigt) und dafür eventuell von einem Beamten erschossen wird, diese Vorstellung ist einfach die Härte. Und ich frage einfach mal, was nützt mir dann der Rechtsweg, wenn sich herausstellt, das ja alles nur falscher Alarm war. Hier ist ein so offensichtliches Unrecht zu Recht ernannt worden, es schreit zum Himmel.
Nein, „unschuldig bis Schuld bewiesen“ gilt nur vor Gericht.
Bei polizeilicher Kontrolle muß nicht erst die Schuld bewiesen
sein. Sonst müßte ja vor jeder polizeilichen Kontrolle ein
rechtskräftiges Urteil stehen. Das wäre dann aber eine absurde
Reihenfolge.
Unschuldig bis zum Schuldbeweis gilt generell. Oder unterstellt Dir etwa die Polizei bei einer Verkehrskontrolle von vornherein, Du hättest was getrunken? Die kontrollieren das doch erst beim begründeten Verdacht. Und selbst dann hast Du noch das Recht, die Aussage zu verweigern.
Leichte Fahrlässigkeit und Verletzung der Aufsichtspflicht
sollten eigentlich dafür reichen, Besitzer von Kampfhunden,
die Menschen angefallen haben, in den Bau zu bringen.
Auf die Definition des „Kampfhundes“ möchte ich nicht nochmal eingehen. Aber ich finde, Du hast eine eigenartige Auffassung von Gerechtigkeit. Wenn jemand seinen Hund nicht beaufsichtigt, dann fällt das nach geltendem Recht unter Grobe Fahrlässigkeit und ist demnach rechtlich mit Konsequenzen behaftet. Von daher gebe ich Dir in diesem Punkt sogar Recht. Das gehört bestraft. Das hat aber absolut nichts mit der Rasse des Hundes zu tun. Von möglichem Vorsatz, den ich zutiefst verabscheue, möchte ich gar nicht reden.
Hier muß klar zwischen Strafrechtlicher Schuld und
zivilrechtlichem Schadenersatz getrennt werden. Was bringt es
einem Opfer, wenn der Täter zwar einsitzt, aufgrund fehlender
Mittel jedoch ein eventuelles Schmerzensgeld oder
Schadenersatz nicht möglich ist?
Hm, philosophische Frage. Gilt dieser Gedanke auch für
Vergewaltiger, Mörder, Wirtschaftsverbrecher etc. Sollen alle
besser für ihre Taten zahlen als einsitzen?
Wie wäre es mit beidem? Dieser Gedanke gilt m.E. für alle Straftäter. Neben der strafrechtlichen Relevanz muß meiner Meinung nach die Opferentschädigung immer eine Rolle spielen.
Auch wenn ich nicht damit rechne, Deine Meinung in irgendeiner Form zu beeinflussen oder von Dir eine Erwiderung zu hören, möchte ich dennoch mit einem Gruß an Dich enden.
So long.
Mathias