Wieder verloren :-(((((

Es muß auch für Hundehalter die
Möglichkeit geben, ihrem Hund freien Auslauf zu verschaffen.
Nach anerkannten veterinärmedizinischen Erkenntnissen und
gemäß den Aussagen aller anerkannten Kynologen macht es auf
Dauer jeden (Betone: JEDEN) Hund aggressiv und unberechenbar,
wenn er Zeit seines Lebens ununterbrochen mit Leine und
Maulkorb geführt wird. Für die Tiere ist es eine Qual, da sie
durch diese „Behinderungen“ keine ausreichenden Sozialkontakte
pflegen können. Und das kann wohl kaum im Sinne des Erfinders
sein. Insofern: Bitte etwas Differenzierung und gewisse
Freiräume auch für Hundehalter.

Man kann ja ein Kompromiss eingehen: überall wo ein Nicht-Hundehalter sich frei bewegen KÖNNTE, sollten diese Hunde nicht frei herumlaufen dürfen. Hinter 10 Meter hohen Zäunen (können ja teilweise gut springen) hätte ich nichts dagegen. Wenn Hundebesitzer der freie Auslauf ihrer Hunde so viel wert ist, sollen sie halt dementsprechend riesige Gebiete kaufen und entsprechend einzäunen.

Wer das nicht will, soll sich eine Katze halten.

Der Vergleich mit dem Führerschein zieht nicht. Wenn Du einen
Führerschein besitzt, sprich die notwendigen Prüfungen
abgelegt und damit die Sachkunde nachgewiesen hast, dann steht
Dir frei, ob und welches Auto Du Dir zulegst. Man wird Dir
auch nicht von vornherein Unterstellen, Du wärst jetzt ständig
ein Verkehrsrowdy und nicht in der Lage, die erforderliche
Verantwortung zu tragen. Genau dies passiert aber mit
Hundehaltern. Man wird gezwungen, allerlei Nachweise, Tests
und Prüfungen über sich und Hund ergehen zu lassen. Und wenn
als Ergebnis festgestellt wird, das von Hund und Halter keine
Gefahr ausgeht, werden die Auflagen nicht aufgehoben, im
Gegenteil, Du wirst weiterhin mit schärfsten Maßnahmen
drangsaliert.

Z.B.?

Zum Vorwurf der Unterstellung der potentiellen Kriminalität:
Es gibt sein 20.April d.J. ein Bundesgesetz gegen die sog.
„Kampfhunde“. In diesem Gesetz wird unter anderem für einen
Bürger, der unter dem „Verdacht“ steht, einen „Kampfhund“ zu
halten, die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein Grundrecht
gemäß Grundgesetz Art. 13, eingeschränkt.

Das ist dann aber wohl ein nicht angemeldeter Kampfhund, oder?

Das bedeutet, das
auch Du damit rechnen mußt, das von Seiten der
Ordnungsbehörden Deine Wohnung aufgebrochen werden darf. Auch
wenn Du nicht da bist, auch wenn Du keinen Hund hältst. Es
reicht aus, wenn einer Deiner Nachbarn beispielsweise aus
reiner Bosheit eine (auch anonym mögliche) Anzeige macht. Das
ist der Gipfel. Jeder Drogenhändler hat das Recht, seine
Wohnung verschlossen zu halten. Nur auf einen richterlichen
Beschluß hin darf davon abgewichen werden. Und nur weil ich
VIELLEICHT einen „Kampfhund“ haben soll, wird für mich davon
abgewichen? Mit welchem Recht? Bin ich also ein schlimmerer
Krimineller als z.Bsp. ein Drogenhändler?

Für einen EVENTUELLEN Drogenhändler gilt bei Gefahr in Verzug die gleiche Regelung. Und ein nicht angemeldeter Kampfhund ist Gefahr in Verzug.

Außerdem werde ich -so ich einen solchen Hund halte- von
vornherein gezwungen, meine Unschuld zu beweisen. Das ist eine
ganz klare Umkehr des Unschuldsprinzip.

Was meinst Du damit genau?

Wie wäre es denn damit, die uralte Forderung der
Hundehalterverbände (übrigens auch meine Forderung) mal
umzusetzen? Eine Pflichtversicherung.

Reicht nicht. Wenn mich ein Kampfhund anfällt und entstellt, sollte der Hundebesitzer dafür genauso haften als wenn er mich selbst entstellt hätte. Also: mehrjähriger Gefängnisaufenthalt, nicht einfach billiger Freikauf.

Dann wären zumindest die
Folgen eventueller Unfälle gedeckt.

Gedeckt ja. Aber der Hundebesitzer würde straffrei ausgehen, das kann ja wohl nicht sein.

Hast Du Dich schonmal damit befasst?
Hi!

Man kann ja ein Kompromiss eingehen: überall wo ein
Nicht-Hundehalter sich frei bewegen KÖNNTE, sollten diese
Hunde nicht frei herumlaufen dürfen. Hinter 10 Meter hohen
Zäunen (können ja teilweise gut springen) hätte ich nichts
dagegen. Wenn Hundebesitzer der freie Auslauf ihrer Hunde so
viel wert ist, sollen sie halt dementsprechend riesige Gebiete
kaufen und entsprechend einzäunen.

Aua, Aua. Irgendwie scheint mir, Du bist eifriger BILD-Leser, oder? 10 Meter springen können sie, außerdem sind sie 1,50m groß und habe 72 Zähne. Zusätzlich haben sie natürlich eine Beißkraft von drei Tonnen und nix anderes im Schädel als kleine Kinder zu fressen. Hab ich was vergessen?
Was ist eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes? Wie wäre es denn mal mit etwas gegenseitiger Toleranz? Zum Beispiel mit Auslaufgebieten, in denen auch ein Nichthundehalter damit rechnen müßte, das dort ggf. ein Hund frei läuft? Er muß ja nicht dahin gehen. Mit welchem Recht stellst Du eigentlich einen Nichthundehalter über einen Hundehalter? Ich verlange ja garnicht mehr Rechte, ich verlange nur die gleichen.

Und wenn
als Ergebnis festgestellt wird, das von Hund und Halter keine
Gefahr ausgeht, werden die Auflagen nicht aufgehoben, im
Gegenteil, Du wirst weiterhin mit schärfsten Maßnahmen
drangsaliert.

Z.B.?

Lebenslang Maulkorb und Leine, Wiederholungspflicht der Prüfungen, Ständige Auskunftspflicht über Änderungen am Führungszeugnis, Stigmatisierung von Hund und Wohnung mittels deutlicher Kennzeichnung, Ausperrung aus dem ÖPNV. Diese Liste ließe sich noch erweitern. Wobei ich darauf verzichte, weil ich davon ausgehe, das Du sowieso nicht verstehen kannst oder willst, warum es sich hier um falsche Zwänge handelt.

In diesem Gesetz wird unter anderem für einen
Bürger, der unter dem „Verdacht“ steht, einen „Kampfhund“ zu
halten, die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein Grundrecht
gemäß Grundgesetz Art. 13, eingeschränkt.

Das ist dann aber wohl ein nicht angemeldeter Kampfhund, oder?

Wen interessiert das? Ob der Hund angemeldet ist oder nicht muß derjenige, der die Anzeige stellt nicht wissen. Die Erfahrung zeigt, das es die Ordnungsbehörden nicht interessiert und im Vorfeld auch nicht geprüft wird. Es wir zunächst gehandelt und hinterher hinterfragt. Wenn´s dann überzogen war, ist´s halt Pech gewesen.

Für einen EVENTUELLEN Drogenhändler gilt bei Gefahr in Verzug
die gleiche Regelung. Und ein nicht angemeldeter Kampfhund ist
Gefahr in Verzug.

… die erstmal erwiesen sein muß. Auf blanken Verdacht hin wird keine Wohnung geöffnet.

Das ist eine ganz klare Umkehr des Unschuldsprinzip.

Was meinst Du damit genau?

Laut dem deutschen Recht gilt man als unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Als Hundehalter wird mir von vornherein unterstellt ich wäre eine Gefahr und entsprechend verantwortungslos. Insofern gelte ich von vornherein als schuldig. Meine Unschuld kann ich ja nachher noch nachweisen. Das meine ich damit.

Wie wäre es denn damit, die uralte Forderung der
Hundehalterverbände (übrigens auch meine Forderung) mal
umzusetzen? Eine Pflichtversicherung.

Reicht nicht. Wenn mich ein Kampfhund anfällt und entstellt,
sollte der Hundebesitzer dafür genauso haften als wenn er mich
selbst entstellt hätte. Also: mehrjähriger
Gefängnisaufenthalt, nicht einfach billiger Freikauf.

Sobald man (wie im Strafrecht grundsätzlich üblich) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist, ist es auch nach geltendem Recht so. Das die Gesetze nicht entsprechend angewendet werden, ist Sache der Justiz und in Deutschland ein allgemeines Problem.

Dann wären zumindest die
Folgen eventueller Unfälle gedeckt.

Gedeckt ja. Aber der Hundebesitzer würde straffrei ausgehen,
das kann ja wohl nicht sein.

Hier muß klar zwischen Strafrechtlicher Schuld und zivilrechtlichem Schadenersatz getrennt werden. Was bringt es einem Opfer, wenn der Täter zwar einsitzt, aufgrund fehlender Mittel jedoch ein eventuelles Schmerzensgeld oder Schadenersatz nicht möglich ist?

So long.
Mathias

Aua, Aua. Irgendwie scheint mir, Du bist eifriger BILD-Leser,
oder? 10 Meter springen können sie, außerdem sind sie 1,50m
groß und habe 72 Zähne.

Wie hoch können sie denn springen? Würde jedenfalls als Sicherheitsmaß die doppelte Höhe der maximalen Sprungkraft eines Kampfhundes als gerade richtig ansehen.

Was ist eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres
Grundgesetzes?

Ich denke, ein Mensch ist gleicher als ein Hund.

Wie wäre es denn mal mit etwas gegenseitiger
Toleranz? Zum Beispiel mit Auslaufgebieten, in denen auch ein
Nichthundehalter damit rechnen müßte, das dort ggf. ein Hund
frei läuft?

Nein, wie gesagt, ich bin gleicher als ein Hund. Wo ich mich theoretisch aufhalten kann und darf (also überall in Deutschland außer auf fremden Grundstücken), sollte es verboten sein, dass ein Kampfhund frei herumlaufen darf.

Er muß ja nicht dahin gehen. Mit welchem Recht
stellst Du eigentlich einen Nichthundehalter über einen
Hundehalter? Ich verlange ja garnicht mehr Rechte, ich
verlange nur die gleichen.

Ich verlange aber mehr Rechte für mich als ein Hund.

Lebenslang Maulkorb und Leine, Wiederholungspflicht der
Prüfungen, Ständige Auskunftspflicht über Änderungen am
Führungszeugnis, Stigmatisierung von Hund und Wohnung mittels
deutlicher Kennzeichnung, Ausperrung aus dem ÖPNV.

Und wo wirst Du jetzt drangsaliert? Das sind doch alles richtige und wichtige Maßnahmen. Außer „Stigmatisierung von Hund und Wohnung mittels deutlicher Kennzeichnung“, aber darunter kann ich mir auch nicht wirklich etwas vorstellen.

Diese Liste
ließe sich noch erweitern. Wobei ich darauf verzichte, weil
ich davon ausgehe, das Du sowieso nicht verstehen kannst oder
willst, warum es sich hier um falsche Zwänge handelt.

Ok, wenn Du nicht diskutieren willst, dann laß es halt bleiben.

Wen interessiert das? Ob der Hund angemeldet ist oder nicht
muß derjenige, der die Anzeige stellt nicht wissen. Die
Erfahrung zeigt, das es die Ordnungsbehörden nicht
interessiert und im Vorfeld auch nicht geprüft wird. Es wir
zunächst gehandelt und hinterher hinterfragt. Wenn´s dann
überzogen war, ist´s halt Pech gewesen.

Eben. Gefahr in Verzug, rechtlich einwandfreies Verhalten. Wenn nicht, steht der Rechtsweg offen.

Laut dem deutschen Recht gilt man als unschuldig bis die
Schuld bewiesen ist. Als Hundehalter wird mir von vornherein
unterstellt ich wäre eine Gefahr und entsprechend
verantwortungslos. Insofern gelte ich von vornherein als
schuldig. Meine Unschuld kann ich ja nachher noch nachweisen.
Das meine ich damit.

Nein, „unschuldig bis Schuld bewiesen“ gilt nur vor Gericht. Bei polizeilicher Kontrolle muß nicht erst die Schuld bewiesen sein. Sonst müßte ja vor jeder polizeilichen Kontrolle ein rechtskräftiges Urteil stehen. Das wäre dann aber eine absurde Reihenfolge.

Reicht nicht. Wenn mich ein Kampfhund anfällt und entstellt,
sollte der Hundebesitzer dafür genauso haften als wenn er mich
selbst entstellt hätte. Also: mehrjähriger
Gefängnisaufenthalt, nicht einfach billiger Freikauf.

Sobald man (wie im Strafrecht grundsätzlich üblich) Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachweist, ist es auch nach
geltendem Recht so. Das die Gesetze nicht entsprechend
angewendet werden, ist Sache der Justiz und in Deutschland ein
allgemeines Problem.

Leichte Fahrlässigkeit und Verletzung der Aufsichtspflicht sollten eigentlich dafür reichen, Besitzer von Kampfhunden, die Menschen angefallen haben, in den Bau zu bringen.

Hier muß klar zwischen Strafrechtlicher Schuld und
zivilrechtlichem Schadenersatz getrennt werden. Was bringt es
einem Opfer, wenn der Täter zwar einsitzt, aufgrund fehlender
Mittel jedoch ein eventuelles Schmerzensgeld oder
Schadenersatz nicht möglich ist?

Hm, philosophische Frage. Gilt dieser Gedanke auch für Vergewaltiger, Mörder, Wirtschaftsverbrecher etc. Sollen alle besser für ihre Taten zahlen als einsitzen?

Hallo, Ralf (ein kleiner Gruß schadet nie)!

Wie hoch können sie denn springen? Würde jedenfalls als
Sicherheitsmaß die doppelte Höhe der maximalen Sprungkraft
eines Kampfhundes als gerade richtig ansehen.

Ein richtig fitter, großer Hund schafft es schon, so an die zwei Meter hoch zu springen. Wobei ich mir erlaube, hier die Frage zu stellen, was Du mit „Kampfhund“ meinst? Ich gehe mal davon aus, daß Du Dich auf die in den Medien als „Kampfhund“ bezeichneten Rassen beziehst. Dazu den Hinweis: Eine Hunderasse „Kampfhund“ gibt es nicht. Dieser Begriff ist eine Erfindung der Medien. Und um gleich ein weiteres Vorurteil aus dem Weg zu räumen: Den von Natur aus gefährlichen Hund gibt es ebenfalls nicht. Ein Hund ist immer so gefährlich, wie er von seinem Besitzer gemacht wird. Es ist sicher unstreitig, daß es (einige wenige) Idioten gibt, die ihre Hunde mißbrauchen. Diesen paar Spinnern wird eine Öffentlichkeit gegeben, von der Jeder Politiker träumen würde. Aber dagegen vorgegangen wird nicht. Stattdessen geht man gegen den Großteil der verantwortungsvollen Hundehalter vor und macht denen das Leben zur Hölle.

Was ist eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres
Grundgesetzes?

Ich denke, ein Mensch ist gleicher als ein Hund.

Das siehst Du so. Sei Dir zugestanden. Wir haben Gott sei Dank immer noch Meinungsfreiheit. Aber um Dir auch hier noch einen Hinweis zu geben: Der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich ausschließlich auf Menschen. Das bedeutet, das ich als Hundehalter die grundsätzlich gleichen Rechte habe wie Du oder jeder andere Bürger dieses Landes.

Nein, wie gesagt, ich bin gleicher als ein Hund. Wo ich mich
theoretisch aufhalten kann und darf (also überall in
Deutschland außer auf fremden Grundstücken), sollte es
verboten sein, dass ein Kampfhund frei herumlaufen darf.

Findest Du Deine Ansicht nicht etwas egoistisch? Mal davon abgesehen, daß ich dazu eine andere Meinung habe, finde ich es grundsätzlich nicht verkehrt, einen Hund an die Leine zu nehmen. Nur eben nicht immer und überall. Jeder sollte seine Freiräume haben. So etwas nennt man Freiheit.

Und wo wirst Du jetzt drangsaliert? Das sind doch alles
richtige und wichtige Maßnahmen. Außer „Stigmatisierung von
Hund und Wohnung mittels deutlicher Kennzeichnung“, aber
darunter kann ich mir auch nicht wirklich etwas vorstellen.

Diese Äußerung von Dir zeigt deutlich, daß Du das Problem offensichtlich nicht verstanden hast. Es ist klar festgestellt und wissenschaftlich erwiesen, das ein lebenslanger Leinen- und Maulkorbzwang einen Hund erst richtig aggressiv machen. Die Ursache liegt im Fehlen von vernünftigen Sozialkontakten. Dazu kommt, das es gegen das Verfassungsmäßige Recht auf informelle Selbstbestimmung verstößt, wenn ich ständig ein Führungszeugnis vorlegen soll. Stigmatisierung bedeutet, das ich dem Hund eine deutlich sichtbare Plakette anhängen muß. Mit welchem Sinn? Das er zu einer Rasse gehört, die diffamiert wird, ist auch so erkenntlich. Und an meiner Wohnungstür stellen sich die Behörden ein großes Schild in Signalfarbe vor, auf dem ich auf den Hund hinweise. Ich kann mir ja auch noch eine Zielscheibe auf die Stirn malen. Irgendwie ist es aber typisch für Deutschland. Die sichtbare Kennzeichnung von „nicht lebenswertem“ ist ja auch aus der deuteschen Vergangenheit bekannt. Der absolute Gipfel ist aber meines Erachtens, wenn sich ein Bundesinnenminister hinstellt und öffentlich zum Denunziantentum aufruft. Auch das hatten wir schonmal. Mir wird übel, wenn ich nur daran denke.

Ok, wenn Du nicht diskutieren willst, dann laß es halt
bleiben.

Ich glaube, Du willst oder kannst mich nicht verstehen. Prinzipiell bin ich dazu bereit, mit jedem zu diskutieren. Dabei sieht man jedoch relativ schnell, ob man sich gegenseitig zumindest versucht zu verstehen und ob man sich zumindest mit einer gewissen Grundakzeptanz gegenüber steht. Meiner Meinung nach läuft das Leben besser, wenn man sich mit gegenseitiger Toleranz begegnet. Toleranz bedeutet aber auch, andersdenkende zu akzeptieren und jedem seinen Freiraum zu lassen. Dazu bist Du jedoch (wenn man Deinen bisherigen Äußerungen glaubt) nicht bereit. Von daher glaube ich nicht, das es irgendeinen Sinn hätte, Dir die einzelnen negativen und überzogenen Maßnahmen gegen Hunde und Halter zu erläutern. Ich glaube eben, Du möchtest es nicht verstehen. Sollte ich hier falsch liegen, wäre ich sehr erfreut und würde mich nur zu gern für dieses Vorurteil bei Dir entschuldigen. Laß mich einfach wissen, ob ich hier so falsch liege.

Wen interessiert das? Ob der Hund angemeldet ist oder nicht
muß derjenige, der die Anzeige stellt nicht wissen. Die
Erfahrung zeigt, das es die Ordnungsbehörden nicht
interessiert und im Vorfeld auch nicht geprüft wird. Es wir
zunächst gehandelt und hinterher hinterfragt. Wenn´s dann
überzogen war, ist´s halt Pech gewesen.

Eben. Gefahr in Verzug, rechtlich einwandfreies Verhalten.
Wenn nicht, steht der Rechtsweg offen.

Diese Aussage passt zu Deinen bisherigen. Zunächst weiß ich zwar nicht, wo die Gefahr im Verzuge zu suchen ist, wenn sich in meiner verschlossenen Wohnung ein Hund befindet, aber das lasse ich mal so stehen. Ich verstehe aber nicht, wie man das als rechtlich einwandfreies Verhalten bezeichnen kann. Die Vorstellung, das auf bloße Denunzierung hin meine Wohnung ohne meine Anwesenheit gewaltsam geöffnet wird, mein Hund darauf mit normalem Verhalten reagiert (nämlich seine Wohnung verteidigt) und dafür eventuell von einem Beamten erschossen wird, diese Vorstellung ist einfach die Härte. Und ich frage einfach mal, was nützt mir dann der Rechtsweg, wenn sich herausstellt, das ja alles nur falscher Alarm war. Hier ist ein so offensichtliches Unrecht zu Recht ernannt worden, es schreit zum Himmel.

Nein, „unschuldig bis Schuld bewiesen“ gilt nur vor Gericht.
Bei polizeilicher Kontrolle muß nicht erst die Schuld bewiesen
sein. Sonst müßte ja vor jeder polizeilichen Kontrolle ein
rechtskräftiges Urteil stehen. Das wäre dann aber eine absurde
Reihenfolge.

Unschuldig bis zum Schuldbeweis gilt generell. Oder unterstellt Dir etwa die Polizei bei einer Verkehrskontrolle von vornherein, Du hättest was getrunken? Die kontrollieren das doch erst beim begründeten Verdacht. Und selbst dann hast Du noch das Recht, die Aussage zu verweigern.

Leichte Fahrlässigkeit und Verletzung der Aufsichtspflicht
sollten eigentlich dafür reichen, Besitzer von Kampfhunden,
die Menschen angefallen haben, in den Bau zu bringen.

Auf die Definition des „Kampfhundes“ möchte ich nicht nochmal eingehen. Aber ich finde, Du hast eine eigenartige Auffassung von Gerechtigkeit. Wenn jemand seinen Hund nicht beaufsichtigt, dann fällt das nach geltendem Recht unter Grobe Fahrlässigkeit und ist demnach rechtlich mit Konsequenzen behaftet. Von daher gebe ich Dir in diesem Punkt sogar Recht. Das gehört bestraft. Das hat aber absolut nichts mit der Rasse des Hundes zu tun. Von möglichem Vorsatz, den ich zutiefst verabscheue, möchte ich gar nicht reden.

Hier muß klar zwischen Strafrechtlicher Schuld und
zivilrechtlichem Schadenersatz getrennt werden. Was bringt es
einem Opfer, wenn der Täter zwar einsitzt, aufgrund fehlender
Mittel jedoch ein eventuelles Schmerzensgeld oder
Schadenersatz nicht möglich ist?

Hm, philosophische Frage. Gilt dieser Gedanke auch für
Vergewaltiger, Mörder, Wirtschaftsverbrecher etc. Sollen alle
besser für ihre Taten zahlen als einsitzen?

Wie wäre es mit beidem? Dieser Gedanke gilt m.E. für alle Straftäter. Neben der strafrechtlichen Relevanz muß meiner Meinung nach die Opferentschädigung immer eine Rolle spielen.

Auch wenn ich nicht damit rechne, Deine Meinung in irgendeiner Form zu beeinflussen oder von Dir eine Erwiderung zu hören, möchte ich dennoch mit einem Gruß an Dich enden.

So long.
Mathias

Hallo, Ralf (ein kleiner Gruß schadet nie)!

Bist Du neu hier? Diese „Diskussion“ hatte ich schon. Bitte nicht wieder.

Ein richtig fitter, großer Hund schafft es schon, so an die
zwei Meter hoch zu springen.

Ok, dann reichen also 4 Meter.

Wobei ich mir erlaube, hier die
Frage zu stellen, was Du mit „Kampfhund“ meinst? Ich gehe mal
davon aus, daß Du Dich auf die in den Medien als „Kampfhund“
bezeichneten Rassen beziehst. Dazu den Hinweis: Eine
Hunderasse „Kampfhund“ gibt es nicht. Dieser Begriff ist eine
Erfindung der Medien. Und um gleich ein weiteres Vorurteil aus
dem Weg zu räumen: Den von Natur aus gefährlichen Hund gibt es
ebenfalls nicht. Ein Hund ist immer so gefährlich, wie er von
seinem Besitzer gemacht wird.

Nein, nicht ganz richtig. Es gibt Hunde, die leichter aggressiv zu erziehen als andere. Also um diese „leicht aggressiv erziehbaren Hunde“ geht es mir. Dass man sie mit Mühe und Sorgfalt auch weniger aggressiv erziehen kann, ist mir klar.

Was ist eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres
Grundgesetzes?

Ich denke, ein Mensch ist gleicher als ein Hund.

Das siehst Du so. Sei Dir zugestanden. Wir haben Gott sei Dank
immer noch Meinungsfreiheit. Aber um Dir auch hier noch einen
Hinweis zu geben: Der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich
ausschließlich auf Menschen. Das bedeutet, das ich als
Hundehalter die grundsätzlich gleichen Rechte habe wie Du oder
jeder andere Bürger dieses Landes.

Über Gesetze und ihre Auslegungen kann man nur begrenzt streiten.
In diesem Fall ist eigentlich keine Diskussion möglich, denn:

Du als Hundehalter hast die gleichen Rechte wie ich, richtig. Das heißt, Du darfst jederzeit unangeleint und ohne Maulkorb durch die Gegend laufen. :smile:)
Dein Hund darf dieses nicht. Denn Dein Hund ist nicht Du und auch kein Mensch. Insofern gilt der Gleichheitsgrundsatz für Dich, aber nicht für Deinen Hund.

Nein, wie gesagt, ich bin gleicher als ein Hund. Wo ich mich
theoretisch aufhalten kann und darf (also überall in
Deutschland außer auf fremden Grundstücken), sollte es
verboten sein, dass ein Kampfhund frei herumlaufen darf.

Findest Du Deine Ansicht nicht etwas egoistisch?

Raucher werfen Nichtrauchern auch meistens Egoismus vor. Ist mir schnuppe. Ist halt logisch. Ein Hund hat halt weniger Rechte als ein Mensch.

Mal davon
abgesehen, daß ich dazu eine andere Meinung habe,

Finde ja immer wieder schöne, wenn andere eine andere Meinung haben als ich. Aber diese finde ich wirklich lustig. Glaubst Du ernsthaft ein Hund sollte bei uns die gleichen Rechte wie ein Mensch besitzen?

Diese Äußerung von Dir zeigt deutlich, daß Du das Problem
offensichtlich nicht verstanden hast. Es ist klar festgestellt
und wissenschaftlich erwiesen, das ein lebenslanger Leinen-
und Maulkorbzwang einen Hund erst richtig aggressiv machen.

Richtig. Daher bin ich ja auch mit dem Gesetz auch erst zufrieden, wenn in Deutschland das Halten, Verkaufen, Züchten aller aggressiven Hundearten verboten wird. Alles andere ist halbherzig. Aber als Kompromiss würde ich noch sehen, wenn erlaubt wird diese Hunde hinter 4 Meter hohen Mauern zu halten. Wenn die Hunde dann unweigerlich aggressiv werden und ihre Besitzer abschlachten: that’s life.

Dazu kommt, das es gegen das Verfassungsmäßige Recht auf
informelle Selbstbestimmung verstößt, wenn ich ständig ein
Führungszeugnis vorlegen soll.

Wie gesagt: kommt darauf an, was schwerer wiegen soll: Deine Bequemlichkeit oder meine Sicherheit. Ich denke, dass Sicherheit da wichtiger ist.

Ich glaube, Du willst oder kannst mich nicht verstehen.
Prinzipiell bin ich dazu bereit, mit jedem zu diskutieren.
Dabei sieht man jedoch relativ schnell, ob man sich
gegenseitig zumindest versucht zu verstehen und ob man sich
zumindest mit einer gewissen Grundakzeptanz gegenüber steht.
Meiner Meinung nach läuft das Leben besser, wenn man sich mit
gegenseitiger Toleranz begegnet.

Es gibt so viele Hundearten, wer meint sich unbedingt die aggressiven halten zu müssen, ist selber Schuld. Mitleid habe ich mit solchen Menschen nicht.

Nein, „unschuldig bis Schuld bewiesen“ gilt nur vor Gericht.
Bei polizeilicher Kontrolle muß nicht erst die Schuld bewiesen
sein. Sonst müßte ja vor jeder polizeilichen Kontrolle ein
rechtskräftiges Urteil stehen. Das wäre dann aber eine absurde
Reihenfolge.

Unschuldig bis zum Schuldbeweis gilt generell. Oder
unterstellt Dir etwa die Polizei bei einer Verkehrskontrolle
von vornherein, Du hättest was getrunken? Die kontrollieren
das doch erst beim begründeten Verdacht.

Nein, die können auch verdachtsfrei kontrollieren.

Hallo, Ralf !

Bist Du neu hier? Diese „Diskussion“ hatte ich schon. Bitte
nicht wieder.

So neu bin ich nicht, deswegen bleibe ich trotzdem beim Gruß. Aber diskutieren will ich das nicht :smile:

Ok, dann reichen also 4 Meter.

Das kommentiere ich jetzt nicht.

Nein, nicht ganz richtig. Es gibt Hunde, die leichter
aggressiv zu erziehen als andere.

Wo nimmst Du denn diese Weisheit her? Ich kann prinzipiell jeden Hund (gleich welcher Rasse) zu einem aggressiven Hund machen. Das geht bei jedem Hund völlig gleich. Das eine Rasse aggressiver als eine andere wäre, ist ein Ammenmärchen. Übrigens sind Aggressionszuchten schon seit Ewigkeiten verboten. Ist auch besser so.

Also um diese „leicht
aggressiv erziehbaren Hunde“ geht es mir. Dass man sie mit
Mühe und Sorgfalt auch weniger aggressiv erziehen kann, ist
mir klar.

Soviel Mühe und Sorgfalt kostet das garnicht. Im Gegenteil, bei vernünftigem Umgang mit einem Hund wird der sowieso nicht Aggressiv. Man muß halt nur in der Lage zu einem vernünftigen Umgang sein.

Über Gesetze und ihre Auslegungen kann man nur begrenzt
streiten.
In diesem Fall ist eigentlich keine Diskussion möglich, denn:

Finde ich schon. Leider wird viel zuwenig auf der sachlichen Ebene darüber diskutiert.

Du als Hundehalter hast die gleichen Rechte wie ich, richtig.
Das heißt, Du darfst jederzeit unangeleint und ohne Maulkorb
durch die Gegend laufen. :smile:)

Besser ist das :smile:
Obwohl von mir mit Sicherheit eine größere Gefahr als von meinem Hund ausgeht, jedenfalls wenn jemand meinen Hund anfäßt.

Dein Hund darf dieses nicht. Denn Dein Hund ist nicht Du und
auch kein Mensch. Insofern gilt der Gleichheitsgrundsatz für
Dich, aber nicht für Deinen Hund.

Da ich aber die Verantwortung für meinen Hund habe, bin ich dann doch wieder betroffen und werde in meinen Grundrechten eingeschränkt. Oder willst Du einem Hund eigenständige Verantwortung zugestehen? Soweit würde ja nicht einmal ich gehen.

Raucher werfen Nichtrauchern auch meistens Egoismus vor. Ist
mir schnuppe. Ist halt logisch. Ein Hund hat halt weniger
Rechte als ein Mensch.

Auch klar. Obwohl ich´s nicht logisch finde. Ein Hund hat das Recht auf eine Haltung, die ihm ein Leben ohne Qualen ermöglicht. Laut Tierschutzgesetz darf niemand ein Tier quälen. Mehr als das Recht auf ein qualfreies Leben will ich den Tieren ja gar nicht zugestehen. Aber sogar dieses Recht wird derzeit abgelehnt. Das ist Absurd.

Finde ja immer wieder schöne, wenn andere eine andere Meinung
haben als ich. Aber diese finde ich wirklich lustig. Glaubst
Du ernsthaft ein Hund sollte bei uns die gleichen Rechte wie
ein Mensch besitzen?

Siehe vorher.

Diese Äußerung von Dir zeigt deutlich, daß Du das Problem
offensichtlich nicht verstanden hast. Es ist klar festgestellt
und wissenschaftlich erwiesen, das ein lebenslanger Leinen-
und Maulkorbzwang einen Hund erst richtig aggressiv machen.

Richtig. Daher bin ich ja auch mit dem Gesetz auch erst
zufrieden, wenn in Deutschland das Halten, Verkaufen, Züchten
aller aggressiven Hundearten verboten wird. Alles andere ist
halbherzig. Aber als Kompromiss würde ich noch sehen, wenn
erlaubt wird diese Hunde hinter 4 Meter hohen Mauern zu
halten. Wenn die Hunde dann unweigerlich aggressiv werden und
ihre Besitzer abschlachten: that’s life.

Da es keine von Natur aus aggressiven Rassen gibt, ist das eigentlich auch absurd. Und genauso witzig ist Deine zweite Aussage: Ein Hund greift seinen Besitzer nur in Ausnahmefällen an. Nämlich dann, wenn er vom Besitzer gequält wird und die Qualen nicht mehr erträgt. Und die Tiere haben eine verdammt lange Geduldsleine. Ich hätte die nicht. Solche Besitzer hätten nichts außer Knast verdient.

Aber der Grundfehler in Deinen Ansichten liegt darin, die Ursache beim Hund zu sehen. Ursache ist immer, ausnahmslos, der Halter.

Wie gesagt: kommt darauf an, was schwerer wiegen soll: Deine
Bequemlichkeit oder meine Sicherheit. Ich denke, dass
Sicherheit da wichtiger ist.

Was hat mein Führungszeugnis mit Deiner Sicherheit zu tun? Wenn da was drinsteht, dann erst nachdem´s passiert ist. M.E. zu spät.

Es gibt so viele Hundearten, wer meint sich unbedingt die
aggressiven halten zu müssen, ist selber Schuld. Mitleid habe
ich mit solchen Menschen nicht.

Dazu muß ich glaube ich nichts mehr sagen. Das Märchen von den aggressiven Hunden mag ich nicht mehr kommentieren. Man muß wirklich kein Hundefreund oder gar -halter sein, aber einen gewißen Blick für die Realität sollte man sich bewahren. Auf einem Auge BILD, auf dem anderen RTL. So lebt´s sich gut. Und man spart sich eigenes Denken. Anders ist die Massenhysterie nicht erklärbar. Davon, daß etwas hundertmal in der Zeitung steht, wird´s nicht wahrer. Oder glaubt etwa wirklich noch jemand daran, daß die Presse in Deutschland objektiv, sachlich und unabhängig agiert?

So long.
Mathias
*derweiterfürToleranzkämpft*