Zur Erklärung…
Mahlzeit!
Ich sehe Leinenzwang und Maulkorbverordnung nicht unbedingt
als Unterstellung kriminellen Verhaltens an,
…ich auch nicht. Darauf bezog sich diese meine Aussage nicht. Im folgenden werde ich diese Aussage etwas erläutern.
sondern vielmehr
als Präventionsmaßnahme, in etwa vergleichbar mit der
Vorschrift zum Anschnallen im Auto, dem Unterbringen von
Kindern auf dem Rücksitz, der pflichtweisen
Pockenschutzimpfung in der Schule (so war es zumindest in
meiner Schulzeit noch)
…zu meiner Schulzeit auch. Als Präventivmaßnahme halte ich diese Zwänge zum Teil (aber halt nur zum Teil) für völlig in Ordnung. Meiner Meinung nach sollte man dies jedoch differenziert betrachten. Es muß auch für Hundehalter die Möglichkeit geben, ihrem Hund freien Auslauf zu verschaffen. Nach anerkannten veterinärmedizinischen Erkenntnissen und gemäß den Aussagen aller anerkannten Kynologen macht es auf Dauer jeden (Betone: JEDEN) Hund aggressiv und unberechenbar, wenn er Zeit seines Lebens ununterbrochen mit Leine und Maulkorb geführt wird. Für die Tiere ist es eine Qual, da sie durch diese „Behinderungen“ keine ausreichenden Sozialkontakte pflegen können. Und das kann wohl kaum im Sinne des Erfinders sein. Insofern: Bitte etwas Differenzierung und gewisse Freiräume auch für Hundehalter. Das man in Wohngebieten oder an ähnlich dichtbesiedelten Plätzen seinen Hund an die Leine nimmt, versteht sich für mich von selbst. Maulkorb ist meiner Meinung zwar meist überflüssig, an Orten wie z.Bsp. im ÖPNV aber durchaus zu akzeptieren. Nur eben nicht auf Dauer.
oder dem Nachweis zur Befähigung des
Führens von motorgetriebenen Fahrzeugen. Ist die halbe
Bevölkerung potentiell kriminell, weil ihr der Zwang auferlegt
wird, einen Führerschein zu machen, wenn man Auto fahren will?
Der Vergleich mit dem Führerschein zieht nicht. Wenn Du einen Führerschein besitzt, sprich die notwendigen Prüfungen abgelegt und damit die Sachkunde nachgewiesen hast, dann steht Dir frei, ob und welches Auto Du Dir zulegst. Man wird Dir auch nicht von vornherein Unterstellen, Du wärst jetzt ständig ein Verkehrsrowdy und nicht in der Lage, die erforderliche Verantwortung zu tragen. Genau dies passiert aber mit Hundehaltern. Man wird gezwungen, allerlei Nachweise, Tests und Prüfungen über sich und Hund ergehen zu lassen. Und wenn als Ergebnis festgestellt wird, das von Hund und Halter keine Gefahr ausgeht, werden die Auflagen nicht aufgehoben, im Gegenteil, Du wirst weiterhin mit schärfsten Maßnahmen drangsaliert. Das kann es m.E. nicht sein.
Zum Vorwurf der Unterstellung der potentiellen Kriminalität: Es gibt sein 20.April d.J. ein Bundesgesetz gegen die sog. „Kampfhunde“. In diesem Gesetz wird unter anderem für einen Bürger, der unter dem „Verdacht“ steht, einen „Kampfhund“ zu halten, die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein Grundrecht gemäß Grundgesetz Art. 13, eingeschränkt. Das bedeutet, das auch Du damit rechnen mußt, das von Seiten der Ordnungsbehörden Deine Wohnung aufgebrochen werden darf. Auch wenn Du nicht da bist, auch wenn Du keinen Hund hältst. Es reicht aus, wenn einer Deiner Nachbarn beispielsweise aus reiner Bosheit eine (auch anonym mögliche) Anzeige macht. Das ist der Gipfel. Jeder Drogenhändler hat das Recht, seine Wohnung verschlossen zu halten. Nur auf einen richterlichen Beschluß hin darf davon abgewichen werden. Und nur weil ich VIELLEICHT einen „Kampfhund“ haben soll, wird für mich davon abgewichen? Mit welchem Recht? Bin ich also ein schlimmerer Krimineller als z.Bsp. ein Drogenhändler?
Außerdem werde ich -so ich einen solchen Hund halte- von vornherein gezwungen, meine Unschuld zu beweisen. Das ist eine ganz klare Umkehr des Unschuldsprinzip.
Okay, streiten wir uns nicht darum. Nur - wie soll der
Hundebesitzer mit den Konsequenzen leben, wenn der Hund doch
mal jemanden anfällt und das Opfer für den Rest seines Lebens
entstellt ist? Sagt er dann nur: „Pech gehabt“, hebt die Hand
beim Offenbarungseid und kommt für (vermeidbare!!!) Folgen
nicht auf?
Wie wäre es denn damit, die uralte Forderung der Hundehalterverbände (übrigens auch meine Forderung) mal umzusetzen? Eine Pflichtversicherung. Dann wären zumindest die Folgen eventueller Unfälle gedeckt. Ich habe übrigens eine Versicherung für meinen Hund. Seit sechs Jahren. Und hab sie noch nie gebraucht. So soll es auch bleiben.
Gruß
Mathias