Wiederaufbau einer Ruine

Habe ein Grundstück das in zwei Parzellen unterteilt ist. Die kleinere mit ca. 80qm ist als Baugrund ausgewiesen, darauf stehen halb verfallene Fundamente eines ehemaligen Gebäudes. Diese möchte ich wiederaufbauen und ein kleines Gartenhaus o.ä. draufsetzen. Angeblich gibts aber bei der Gemeinde weder Bauunterlagen noch sonstwas dazu, sonst hätte ich einen Aufbau im Original erwogen. Was kann man da machen? Kommt man um eine kostenpflichtige Bauanfrage (für die Fundament-Restauration) herum?

In der Landesbauordnung steht ob und wenn ja, in welcher Größe Gartenhäuser genehmigungsfrei sind.

vnA