Zahlungsverjährung
Hi,
Einkommen- und Umsatzsteuerschuld aus dem Jahre 1994.
Nach den normalen Festsetzungsfristen schon längst verjährt!?!
Annahme: Finanzamt schickt am 12.10.2010
Vollstreckungsankündigung!!!
Man unterscheidet die Festsetzungsverjährung und die Zahlungsverjährung. Innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist muss das Finanzamt den Steuerbescheid (oder seine Änderungen) bekanntgeben.
Ich geh mal davon aus, dass es hier um die Zahlungsverjährung geht. Diese ist einschlägig, wenn ein Steuerbescheid schon existiert und regelt den Anspruch des Finanzamts auf Zahlung, also wie lange es Geld fordern kann.
Die Zahlungsverjährung wird durch erkleckliche Massnahmen unterbrochen, siehe
http://www.steuertipps.de/lexikon/zahlungsverjaehrung
und dann beginnt eine neue Frist von 5 Jahren.
Eine Forderung heute für 1994 ist also recht realistisch und nix Außergewöhnliches.
Würde der Anspruch des FA (Festsetzung) durch die
Vollstreckungsankündigung etwa wieder aufleben?
nee, durch die aufgezählten Maßnahmen, siehe Link
Was könnte man gegen die Vollstreckung des Betrages tun?
Einspruch oder vielleicht Aussetzung der Vollziehung
beantragen?
zahlen 
Die Vollstreckungsstellen sind schon angehalten, geeignete Unterbrechungsmaßnahmen vor Ablauf der Frist zu machen, so dass es eher wahrscheinlich ist, dass es zurecht gefordert wird.
Steuerberater könnte die Erklärungen wenigstens verstehen und „übersetzen“. Oder direkt beim Finanzamt nachfragen.
Schöne Grüße
C.
gruß