Liebe/-r Experte/-in,
mal angenommen jemand schloss mit einer Firma einen Minijobvertrag. Die Beschäftigung begann am 01.08.2007, war (nach Ablauf einer zweijährigen Befristung) nun unbefristet.
Zum 1.1.2012 benötigt die Firma eine Mitarbeiterin, die mehr Stunden leistet und fragt die Minijobberin, ob Sie dies machen möchte.
Diese willigt ein und es wird ein neuer Arbeitsvertrag zum 01.01.12 auf Teilzeit mit 30 Wochen-Stunden geschlossen, dieser ist aufgrund eines nur vorübergehenden Mehrbedarfs befristet bis 30.06.12. Ein Aufhebungsvertrag (Minijob) wurde nicht gemacht. Jetzt will die Firma den Vertrag zum 30.06.2012 auslaufen lassen und die Mitarbeiterin nicht weiter beschäftigen…auch nicht als Minijobberin.
Frage: Geht das? Oder lebt der Minijob wieder auf, da ja kein Aufhebungsvertrag vorliegt?!
Danke für Ihre Antworten.
VG Corinna