B. hat Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid von A. eingelegt. A. wurde zur Klagebegründung aufgefordert.
Gerichtstermin wurde anberaumt.
Im Gerichtstermin stellte sich heraus, dass die Forderung nicht B. betrifft, der zu Recht Einspruch eingelegt hat, sondern den Arbeitgeber von B, nämlich die Fa. X.
Richterin hat Ruhen des Verfahrens angeordnet. Der Arbeitgeber von B. (Fa. X) soll Möglichkeit bekommen zu bezahlen. Fa. X. wurde 2 x mit Fristsetzung aufgefordert, hat bis dato nicht bezahlt.
A. hat daraufhin beim Amtsgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Amtsgericht hat Wiederaufnahme bestätigt. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet und Schriftsatzfrist vorgegeben.
Muss A. jetzt nochmals komplett eine Klage einreichen, dieses Mal gegen den Arbeitgeber Fa. X.? Oder wie muss A. nun reagieren?
Lichtblick,
Zwar bin ich kein Jurist, meine jedoch,dass A neu Klage einreichen muss. Allerdings ist dies eine sehr formale Angelegenheit; vielleicht einen Juristen befragen: Der Rechtspfleger bei Gericht müsste die Frage aber ausreichend beurteilen können.
Berlinois
Ich empfehle Ihnen einen guten Rechtsanwalt aufzusuchen. Hier irgend etwas Pauschal zu sagen, wäre Grundsätzlich fragwürdig. Dafür ist detalietes Wissen erforderlich. Erst recht zu Ihrem speziellem Fall.
Die Regel heißt"Garbage in, Garbage out". Heißt soviel wie sind die Information Müll, kann auch nur das Ergebnis Müll sein.
Hallo Lichtblick,
ausgehend von der Schilderung kann ich die Frage nicht mit juristischer Sicherheit beantworten, nur mit Vernunft, grins.
Wenn doch ein Verfahren „WiederAufnahme“ erfährt, wäre doch eine „Neue Klage“ völlig kontraproduktiv, oder ?
Wenn sich die Antwort nicht aus dem Schriftsatz-Ablauf ergibt würde ich ggf. den Rechtspfleger um Rat ansprechen bzw. den Richter. Das ergibt sich ja aus den Unterlagen.
meines Erachtens muss erst mal das Passivrubrum geändert werden und dann die Zustellung erneut beantragt werden. Könnte sogar passieren, dass der Antragsteller/Kläger nun nochmals Gerichtskosten zahlen muss.
Falls noch unsicher ruhig mal mit der Richterin/dem Richter tel. die helfen ggf. auch gern weiter. Aber der Anwalt wird doch sicher auch bescheid wissen??!!! Oder nicht.
Hoffe weitergeholfen zu haben…LG - alle Angaben ohne Gewähr und Haftung!
Ich gehe einmal davon aus, daß das Verfahren ohne neuerliche Klage fortgesetzt wird. Schließlich ist ja der neue Sachverhalt vor Gericht festgestellt worden. A hat ja selber die Wiederaufnahme beantragt und wird das sicher wissen.
Genauer kann ich mich dazu nicht äußern. Verfahrensrecht ist mir nicht so sehr geläufig.
ich versuche nun, Ihre Anfrage in Ihrem Sinne zu beantworten.
Es stellt sich hier die Frage, um welche Art von Forderung es sich handelt.
Meiner Meinung nach ist, da es ja bereits gerichtlich festgestellt worden ist, durch das Wiederaufnahmeverfahren die Angelegenheit bei Gericht zu lassen, welches wahrscheinlich auch die Fa. X anschreiben wird und zu der Zahlung verpflichten wird. Es kann aber auch sein, dass es A. auffordert, eine erneute Klage, dieses Mal gegen die Fa. X., einzureichen. Das liegt m. E. im Ermessen des Gerichts, wie es nun weiter verfährt. Wiederaufnahme des Verfahrens ist bereits erfolgt, also wird das Gericht alsbald nun weiter handeln. Es hilft ein manches Mal, einfach nur abzuwarten.
Ich verbleibe mit den Wünschen für ein schönes Wochenende und wünsche viel Erfolg in der Sache.