Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen

Hallo,
mein Vater wurde letztes Jahr in einer Verkehrsunfall verwickelt worden.
Das Strafverfahren gegen die Unfallfahrerin wegen Fahrerflucht u.a. ist eingestellt worden, da es unterschiedliche Ausgagen gibt.
Das Verfahren wird aber wieder aufgenommen, wenn sich neue Ansatzpunkte ergeben.
Das Fahrrad mit dem mein Vater gefahren ist, ist mein Eigentum, diese wurde beschädigt.
Somit kann ich als Zeuge auftreten und bezeugen, das die Schäden am Fahrrad vorher noch nicht da waren.
Das wurde mir jezt durch eine Rechtsberatung mitgeteilt.
Wie beantragt man die Wiederaufnahme des Verfahrens?
Auf welchen § beruft man sich?

Sorry,
aber in dem Bereich habe ich keine Ahnung. Wenn man über die Rechtsberatung diese Info erlangen kann, wissen die doch bestimmt auch den §.

Ist im übrigen aber nur dann sinnvoll m. E. nach, wenn man damit der anderen Seite widerspricht und eindeutig das Gegenteil beweisen kann (ggf. sogar unter Eid aussagen). Hier besteht eine Pflicht zur Wahrheit.

Hoffe, ich konnte trotzdem helfen.
mfG

Hallo. Ich nehme an, Deine Anfrage bezieht sich auf deutsches Recht. Nun bin ich aber in der Schweiz, was in meinem Kompetenzprofil angeblich nicht so vermerkt ist. Ich werde das noch ändern.
Ich wünsche Dir gutes Weiterkommen.

Cellospieler

Da ich mich im BGB nicht auskenne,kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen. Die Angaben, die Du machst, sind richtig. Beim Auftauchen neuer Gesichtspunkte kann ein Verfahren wieder aufgenommen werden. Ich frage mich nur, ob deine Aussage nicht bereits beim ersten Verfahren gehört wurde und warum Du eventuell damals keine Aussage gemacht hast, obwohl die Sache mit dem beschädigten Rad immerhin ein wichtiges Indiz gewesen wäre.
Imübrigen: Viel Erfolg bei der nächsten Runde.
Fahrerflucht ist wirklich gemein!!

Hallo,
danke für deine Antwort.
Im ersten Verfahren war ich überhaupt kein Thema, da ich keine Ansprüche gestellt habe.
Erst erst habe ich erfahren, das ich als Eigentümer des Fahrrades Schadenersatzansprüche habe und in den Verfahren als Zeuge auftreten kann.
Es ist also durch Unwissenheit passiert.

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen und empfehle, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Wie beantragt man die Wiederaufnahme des Verfahrens?
Auf welchen § beruft man sich?

Ich weis da nicht, aber Deine Rechtsberatung sollte das wissen, wenn sie schon sowas vorschlägt.