Wiederaufnahme durch Krankenkasse?

Hallo zusammen,

mal angenommen, jemand (ca. 67 Jahre) hätte im vergangenen Jahr seine private Krankenversicherung nur unregelmäßig bezahlt. Durch die Pleite seines Unternehmens in diesem Jahr hat er sie garnicht mehr zahlen können, weshalb er herausgeworfen wurde und nun in die Insolvenz geht. Wäre soetwas überhaupt zulässig? Es gibt doch zu diesem Thema seit Anfang des Jahres ein neues Gesetz, oder?

Dürfte dieser jemand denn überhaupt wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zurück?

Weiterhin nehmen wir mal an, die privaten Krankenkassen (egal welche) würden ihn zwar auf Anfrage wieder aufnehmen, würden aber für alle Monate rückwirkend den Beitrag verlangen, die er nicht krankenversichert war. Ist soetwas überhaupt legal? Rückwirkend Geld bekommen für keine Leistung?

Um die Sache auf die Spitze zu treiben nehmen wir mal weiter an, er bekäme nur 420 Euro Rente. Die Krankenversicherung würde ihn, sagen wir mal, 530 Euro aufwärts kosten. Was sollte er tun? Gäbe es eine Möglichkeit sich einen Zuschuss vom Amt zu holen?

Für ein paar Gedanken zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar!

herausgeworfen wurde und nun in die Insolvenz geht. Wäre
soetwas überhaupt zulässig?

Was soll zulässig sein ? Die Indsovenz ?

Es gibt doch zu diesem Thema seit
Anfang des Jahres ein neues Gesetz, oder?

Korrekt.

Dürfte dieser jemand denn überhaupt wieder in eine gesetzliche
Krankenkasse zurück?

Nein. Würde auch nicht helfen, denn die will auch Beiträge haben.

Weiterhin nehmen wir mal an, die privaten Krankenkassen (egal
welche) würden ihn zwar auf Anfrage wieder aufnehmen, würden
aber für alle Monate rückwirkend den Beitrag verlangen, die er
nicht krankenversichert war. Ist soetwas überhaupt legal?

Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Rückwirkend Geld bekommen für keine Leistung?

Es besteht Versicherungspflicht. Außerdem könnte er auch rückwirkend Leistungen beziehen, wenn er z.B. in der Zwischenzeit beim Arzt war.

Um die Sache auf die Spitze zu treiben nehmen wir mal weiter
an, er bekäme nur 420 Euro Rente. Die Krankenversicherung
würde ihn, sagen wir mal, 530 Euro aufwärts kosten. Was sollte
er tun? Gäbe es eine Möglichkeit sich einen Zuschuss vom Amt
zu holen?

Ja.

Für ein paar Gedanken zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar!

Bitte, bitte. Immer gerne behilflich.

Zuerst danke für die Antwort!

herausgeworfen wurde und nun in die Insolvenz geht. Wäre
soetwas überhaupt zulässig?

Was soll zulässig sein ? Die Indsovenz ?

Die Frage war auf den Rauswurf bezogen, da es ja hier um Krankenkassen geht. Aber ich tippe mal, dass das kein Problem ist.

Es gibt doch zu diesem Thema seit
Anfang des Jahres ein neues Gesetz, oder?

Korrekt.

Dies ist das von dir weiter unten genannte Gesetzt zur Versicherungspflicht?

Dürfte dieser jemand denn überhaupt wieder in eine gesetzliche
Krankenkasse zurück?

Nein. Würde auch nicht helfen, denn die will auch Beiträge
haben.

Klar wollen die Beiträge, nur wollen nicht alle die selben Beiträge.

Weiterhin nehmen wir mal an, die privaten Krankenkassen (egal
welche) würden ihn zwar auf Anfrage wieder aufnehmen, würden
aber für alle Monate rückwirkend den Beitrag verlangen, die er
nicht krankenversichert war. Ist soetwas überhaupt legal?

Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Was wären da die Alternativen? Immerhin ist er im Beispiel insolvent und nicht gerade mit einer üppigen Rente gesegnet. Davon kann er den aktuellen Beitrag nicht mal zahlen, geschweige die Nachzahlung?! Das wird doch auch sicher bald rechtliche Konsequenzen für ihn bedeuten?

Rückwirkend Geld bekommen für keine Leistung?

Es besteht Versicherungspflicht. Außerdem könnte er auch
rückwirkend Leistungen beziehen, wenn er z.B. in der
Zwischenzeit beim Arzt war.

Okay

Um die Sache auf die Spitze zu treiben nehmen wir mal weiter
an, er bekäme nur 420 Euro Rente. Die Krankenversicherung
würde ihn, sagen wir mal, 530 Euro aufwärts kosten. Was sollte
er tun? Gäbe es eine Möglichkeit sich einen Zuschuss vom Amt
zu holen?

Ja.

Könntest du die etwas sehr knappe Antwort noch ein wenig erläutern?

Für ein paar Gedanken zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar!

Bitte, bitte. Immer gerne behilflich.

Danke

Hallo,

grundsätzlich muss jeder eine KV haben. Wenn das zuletzt eine PKV war, muss diese den Versicherten wieder aufnehmen, auch wenn Beitragsrückstände sind.

Wird der Versicherte allein durch die Höhe der PKV-Beiträge im Basistarif hilfebedürftig, verringert sich der Beitrag auf die Hälfte. Ist er dann immer noch hilfebedürftig, zahlt die Sozialhilfe die Beiträge (siehe § 12 Abs. 1 VAG).
http://www.gesetze-im-internet.de/vag/__12.html

Die rückständigen Beiträge müssen gezahlt werden. Solange sie nicht gezahlt werden, ruhen auch in der PKV in entsprehcender Anwendung der GKV-Vorschriften die Leistungen. Nur eine Akutversorgung ist dann gewährleistet.

Gruß Woko

Hallo,

danke für die hilfreiche Antwort!

Die rückständigen Beiträge müssen gezahlt werden. Solange sie
nicht gezahlt werden, ruhen auch in der PKV in entsprehcender
Anwendung der GKV-Vorschriften die Leistungen. Nur eine
Akutversorgung ist dann gewährleistet.

Du sagst, er müsse die Monate zahlen, die er nicht versichert war. Gut und schön. Wie würde er das machen sollen, wenn er nur 420 Euro Rente bekäme und bereits Insolvenz angemeldet hat? Noch dazu mit 67.

Hallo,

Du sagst, er müsse die Monate zahlen, die er nicht versichert
war. Gut und schön. Wie würde er das machen sollen, wenn er
nur 420 Euro Rente bekäme und bereits Insolvenz angemeldet
hat? Noch dazu mit 67.

Die Antwort hat Woko bereits gegeben. Es ist halt ggf. der verminderte
Beitrag zum Basistarif (ca.285,-) zzgl. Beitrag Pflege für den Zeitraum ab 2009 nachzuentrichten. Das ist Gesetz und m.E. hat an dieser Stelle Frau Schmidt richtig gehandelt. Also auf zum Sozialamt und wegen Unterstützung Beitragszahlung nachfragen, gleichzeitig empfehle ich Kontaktaufnahme mit der Kasse wegen evtl. Ratenzahlung.
Gruß Jörg König