Hallo,
Vor einigen Wochen gab es einen Artikel in der Presse, dass ein mutmaßlicher Mörder wohl zu unrecht wegen mangels an Beweisen freigesprochen wurde. Neue Erkenntnissen mittels DNA-Analysen (die es zur Zeit der damaligen Verhandlung noch nicht gegeben hat) belegen, dass es sich bei dem freigesprochenen um den wahrscheinlichen Mörder handelt. Da jemand nicht zweimal wegen derselben Tat angeklagt werden darf (es sei denn, er bekennt sich schuldig), wird die Tat ungesühnt bleiben. Warum wird kein Passus ins Gesetz aufgenommen, nach der bei weiteren konkreten Hinweisen (z.B. durch neue Techniken) ein Verfahren wieder aufgenommen werden kann? Nach meinem laienhaften Verständnis dürfte dafür ein Satz reichen.
das ist sehr einfach gedacht, bringt aber das gesamte Rechtssystem aus der Balance. Die Idee hinter „nur eine Anklage pro Tat“ ist einen Ausgleich zwischen dem Angeklagten und dem Staat als Kläger zu schaffen. Gäbe es diese Regel nicht, könnte der Staat so lange gegen (unliebsame) Bürger klagen, bis er gewinnt. Eventuelle U-Haft mit eingeschlossen.
Erlaubt man nun eine erneute Anklage müsste man eine sehr deutliche Linie ziehen, wann das möglich bzw. nicht möglich sein soll. Das ist aber praktisch unmöglich. Ist ein „neuer“ Zeuge, der angeblich etwas gesehen hat dann ausreichend, um einen neuen Prozess mit Kosten und Einschränkung der Freiheit des Angeklagten (U-Haft, da Fluchtgefahr) dann schon gerechtfertigt. Ich denke nein.
Man kann sich über viele Details unseres Rechtssystems ärgern, aber solche Fälle muss man im Interesse eine fairen Rechts nun einmal in Kauf nehmen.
Ja, reicht aus.
Um das ganze Rechtsgefüge zu erschüttern !
Urteile nur unter Vorbehalt- bis einem etwas besseres einfällt.
Von da bis zur Speicherung von DNA-Daten ab Geburt für die Aufklärung zukünftiger Verbrechen ist es nicht mehr weit.
Man muss damit leben, das es Fehlurteile (das hier angesprochene sind ja gar keine !) und Freisprüche mangels Beweisen gibt.
Bei (nicht direkt) vergleichbaren Dingen, wie der Verjährung im Zivilrecht, endet die Sache doch auch schlicht nach Zeit. Selbst wenn man 10 -Mal einen Rechtsanspruch gehabt hatte.
Das dient dem Rechtsfrieden. Einmal ist Schluss.
kompletter unsinn. da ist dir wieder mal die logik abhanden gekommen. und der zusammenhang zur frage ebenfalls.
quatsch.
hier geht es nicht um die rechtsordnung, sondern um das strafrecht. und das basiert logischerweise auf dem GEWESEN.
und NOCH NIE wurde in IRGENDEINEM rechtssystem jemand für etwas bestraft was er im moment des urteils tut. das ist doch völlig absurd, was du hier von dir gibst!
Die Tat muss nach den geltenden Gesetzen zum Tatzeitpunkt beurteilt werden.
Verhandelt wird nach den aktuell geltenden Prozessverordnungen während des Prozesses.
Das erste ist einfach einzusehen:
Wenn du heute irgendwo dein Fahrzeug parkierst und an dieser Stelle nächste Woche ein Parkverbot aufgestellt wird, darf man dir in zwei Wochen keine Busse wegen Falschparkens an dieser Stelle für heute aufbrummen.
Bei der Prozessverordnung ist es gleich, nur weniger durchschaubar:
Es gab eine Zeit, da wusste man noch gar nichts von DNA. Auch als dann die DNA-Analyse erfunden wurde, war sie zuerst nicht als Beweis vor Gericht zulässig. Diese, damals, neuen Methode musste erst ihre Zuverlässigkeit beweisen um zugelassen zu werden.
Vorschriften zur Durchführung von Prozessen gibt schon seit Jahrtausenden.
Manches ist heute aber mehr als Fragwürdig.
Im Mittelalter hat man zur Wahrheitsfindung Leute gefesselt und in den Fluss geworfen. Ist die Person ertrunken, war sie unschuldig, schwamm sie an der Oberfläche und überlebte, war es eine Hexe und sie wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Man könnte jetzt die Mittelalterliche Beweisführung wieder einführen (Da winkt einer von der IS in der Ecke da hinten). Nach deinem Verständnis müsste man dann alle Freigesprochenen fesseln und in den Fluss werfen. Dann wüsste man ob es Hexen waren oder nicht …
Irgendwann muss ein Urteil rechtskräftig werden, das ist meistens erst nach Ablauf der ungenutzten Einspruchsfrist.
Nur so gibt es eine Rechtssicherheit!
Nach deiner Auffassung wäre ein Freispruch, zu recht oder unrecht, nie eine endgültige Entscheidung. Bzw. ein Urteil wäre erst nach der Verjährung der Tat wirklich rechtsgültig.
Grundsätzlich ist aber kein Gerichtsurteil 100% perfekt. Es gibt nun mal unschuldig Verurteilte, wie auch fälschlicherweise Freigesprochene.
In dem von mir geschilderten Fall ging es um die Aufklärung des Mordes, weshalb die neuen Techniken angewendet wurden. Deshalb verstehe ich Deinen Einwand nicht, dass es zur Speicherung von DNA-Daten ab der Geburt nicht mehr weit ist. DNA-Analysen werden ja auch bei aktuellen Morden gemacht.
Dein Schlusssatz ist auch nicht ganz richtig. Wenn (auch aufgrund von DNA-Analysen) ein rechtskräftig Verurteilter sich als unschuldig erweist, wird sein Urteil aufgehoben.