Angenommen eine 21 Jahre Frau, die bereits eigenständig in einer Krankenversicherung angemeldet war, möchte als Au Pair für ein Jahr ins Ausland gehen. Da sie von der Gastfamilie rd 450€ mtl. erhält verweigert die Versicherung die Wiederaufnahme in der Familienversicherung der Eltern (Mutter oder Vater)
Fogende Fragen treten auf
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Wird der in dem Gastland selbst finanzierte Aufwand für Sprachschule, Fahrtkosten, etc. nicht nicht mindert berücksichtigt?
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Angenommen es besteht keine Möglichkeit ( unter 1. beschrieben)in der Familienversicherung aufgenommen zu werden, könnte ja eine private, besonders für Au Pair zugeschnittene, Versicherung abgeschlossen werden.
Nun die Frage: Besteht nach der Rückkehr nach Deutschland eine Pflicht, wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden obwohl man bereits ein Jahr privat versichert war?
Angenommen eine 21 Jahre Frau, die bereits eigenständig in
einer Krankenversicherung angemeldet war, möchte als Au Pair
für ein Jahr ins Ausland gehen. Da sie von der Gastfamilie rd
450€ mtl. erhält verweigert die Versicherung die
Wiederaufnahme in der Familienversicherung der Eltern (Mutter
oder Vater)
Fogende Fragen treten auf
- Wird der in dem Gastland selbst finanzierte Aufwand für
Sprachschule, Fahrtkosten, etc. nicht nicht mindert
berücksichtigt?
nein, sie erhält 450,00 € und überschreitet damit die Grenze von 375,00 €, die für die Familienversicherung gilt - würde sie 375,00 € bekommen wäre sie auch weiter familienversichert, wobei natürlich die Frage auftaucht, benötigt sie überhaupt eine solche Versicherung - um welv´ches Land handelt es sich denn ?
- Angenommen es besteht keine Möglichkeit ( unter 1.
beschrieben)in der Familienversicherung aufgenommen zu werden,
könnte ja eine private, besonders für Au Pair zugeschnittene,
Versicherung abgeschlossen werden.
Nun die Frage: Besteht nach der Rückkehr nach Deutschland eine
Pflicht, wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu
werden obwohl man bereits ein Jahr privat versichert war?
Sicher, wenn Sie keine Einnahmen hat bzw. die Grenzen nicht überschreitet kann Sie bis zum 23. Lebensjahr wieder in die Familienversicherung
Gruss
Czauderna
Es geht hier in erster Linie darum, ob der Heimkehrer nach seinem Auslandsaufenthalt, sofern er in Deutschland eine Vollerwerbsstelle mit der entsprechenden Entlohnung aufnimmt, in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden muß, ohne dass auf dem Versicherungsnehmer weitere Kosten (Nachzahlung des Jahresbeitrages der gesetzlichen Versicherungsbeiträge) entstehen.