Wiederaufnahme von Ermittlungen

Für eine Tat die am 10.09.2004 begangen wurde ist das Ermittlungsverfahren am 10.12.2004 duch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden, da kein Täter ermittelt werden konnte. Ein Hinweis daß, wenn sich nachträglich Anhaltspunkte für die Klärung der Straftat ergeben, die Ermittlungen wieder aufgenommen werden wurde beigefügt. Nun ist mittlerweile ein solcher Anhaltspunkt gegeben. Bei der Straftat handelt es sich um gefährliche Körperverletzung. Hier nun meine Frage: Können die Ermittlungen auch jetzt, nach 26 Monaten wieder aufgenommen werden?

Servus!

Hier nun meine Frage: Können
die Ermittlungen auch jetzt, nach 26 Monaten wieder
aufgenommen werden?

Die Frage würde ich, mit einem „bitte“ versehen, direkt der Staatsanwaltschaft stellen. Drei Jahre müssen Straftäter mindestens zittern, § 78 StGB.

Die Antwort lautet simpel JA.

Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) verjährt gar erst nach zehn Jahren, § 78 Abs.3 Nr.3 StGB.