2b. Opfer atmet nicht -> Ist nach Lage der Dinge mit einer
Chance auf Wiederbelebung zu rechnen (d.h. „Kopf noch dran“),
so beginnt man nach Absetzen des Notrufs mit der Herzmassage,
Beatmung kann man sich sparen, im Blut ist genug Sauerstoff
für eine Notversorgung des Körpers.So geht es richtig:
Ansprechen. Keine Reaktion?
Kann man sich sparen, wenn man bereits bei 2b angelangt ist: Wer nicht mehr atmet, redet auch nicht mehr.
Dann Notruf und Herzdruckmassage / Beatmung, 30mal Drücken,
2mal Beatmen.Ohne Beatmung werden die Lungenflügel zwar durch die
Herzdruckmassage minimal ventiliert, aber das ist auch für den
Notkreislauf zu wenig.
Ich hab’s bei der letzten Wiederholung des Ersthelferkurses - vor etwa einem Jahr - schon anders gelernt.
Niemand kann dafür haftbar gemacht werden, bei versuchter
Hilfeleistung mehr zu schaden als zu nutzen, denn schlechte
Hilfe ist immer noch besser als gar keine, und niemals ist die
Spurensicherung wichtiger als die Hilfe für das Opfer. So
einfach ist das.Mit der Einschränkung, dass man die Hilfeleistung nach bestem
WIssen macht.
Mache ich grob fahrlässig oder gar absichtlich Fehler, dann
bin ich natürlich dafür verantwortlich.
Deswegen schrieb ich ja von versuchter Hilfeleistung und nicht von versuchtem Mord.