Hallo an alle Fachleute,
brache dringend Hilfe bei Schadenregulierung.
Hier der Versicherungsfall:
-Überspannungsschaden in 06/2003(als solcher vom Versicherer anerkannt)
-2 PC, die vernetzt waren sind total zerstört
-beide PC PI166 in 1997 zu je 1.300,- € angeschafft und zwischenzeitlich aufgerüstet (neuer Prozessor, mehr Speicher und Grafik, 3DfX usw.). Waren zum Zeitpunkt der Anschaffung gut ausgerüstete vollwertige Standardmodelle mit W98
-Versicherer meint,
- der VN bekommt nicht je 1.300,- € pro PC sondern muss sich mit Billigangeboten zu je 300,- € ohne OS abspeisen lassen.
- Das W98 kann er ja dann wieder auf die beiden PC aufspielen.
-VN hatte sich in 09/2003 einige Angebote von MediaMarkt erstellen lassen, von denen das günstigste, verfügbare für Standardmodell PIV bei 1.099,- € lag. Nun sind aber die Preise mächtig gefallen.
Versicherer lehnt das ab.
- Wie kann ich argumentieren, dass VN zu seinen 2x 1.099,- € kommt?
- Für welchen Zeitpunkt wird denn der Neuwert festgelegt und bei welcher Höhe muss er hier denn sein?
Schreibt mir bitte nichts mit Anwalt und so… die meisten haben davon auch keine Ahnung.
Grüße Dieter
Hallo,
Du willst Dir also Deine alten und schrottreifen Kisten von der Versicherung vergolden lassen.
Soweit ich weiß - habe natürlich auch nur wenig Ahnung - gibts für die Hardware nur den Zeitwert.
Bei den Kisten wirst Du kaum eine Chance haben.
Eher bei der Software. In der Regel ist der Wert der Software, deren Installation und der Daten erheblich größer als der der Hardware. Je nachdem wie der Versicherungsfall gelagert ist, hast Du dahingehend einen Schadensanspruch. (In der Regel aber nur wenn dies auch vertraglich vereinbart ist, oder wenn Dir ein anderer diesen Schaden zugefügt hat und schadenersatzpflichtig ist )
In Deinem Fall also: schau in Deinen Vertrag, ob nur die Hardware versichert war (da bin ich mir aber schon fast sicher)
Gruß
Peter
PS: Falls es Dich tröstet, wenn Du einen Autounfall hast, bekommst Du auch nur den Zeitwert.
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Hi Peter,
ist ein Hausratschaden, bei dem der Wiederbeschaffungswert zum Neuwert versichert ist. Soweit hat der Versicherer ja auch schon zugestimmt. Die wollen halt nur nicht die 1.099,- je wiederzubeschaffenden Standard-PC der Marke Intel zahlen, sondern sind der Meinung, ein Billigteil von AMD würde ausreichen.
Gruß Dieter
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im gegensatz zur hausratsversicherung wird hier wohl nur der zeitwert ersetzt.
und noch ein hinweis: es heißt nicht gossen-denglisch „in 1997“ sondern „im Jahr 1997“
der hinweis unten auf HR kam erst nachträglich owT
im gegensatz zur hausratsversicherung wird hier wohl nur der
zeitwert ersetzt.
und noch ein hinweis: es heißt nicht gossen-denglisch „in
1997“ sondern „im Jahr 1997“
Hallo Dieter,
der günstigste AMD-Rechner derzeit auf dem Markt dürfte ebenso wie der Intel-Rechner deutlich günstiger wie 1099 Euro zu haben sein. Punkt.
Dieser Rechner wird in jedem Fall den Leistungen des alten 166er Rechnung tragen. Egal, ob Intel, AMD oder Posemuckel.
Damit hat der Versicherer dir ein gleichwertiges und vor allem neuwertiges Gerät zur Verfügung gestellt und seine Leistungspflicht erfüllt.
Gruß
Marco