Wiederbeschaffungswert Haftpflicht

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage, wenn man ein Handy hat das vor 1 Jahr 260 € Euro und und nun 360 Euro kostet das Display zerstört bekommt, was genau zahlt die Haftpflichtversicherung des Schuldigen?

Den damaligen Anschaffungswert? Den Zeitwert? Oder den Wiederbeschaffungswert?
Oder wird lediglich eine Reparatur bezahlt?

Grüße

Hallo,

man bekommt den Zeitwert ersetzt bzw die Reparatur des Displays (der jeweils niedrigere Wert). Dabei ist es völlig egal was das Handy inzwischen kostet, da es lediglich ein Handy GLEICHER ART UND GÜTE sein muss. Der technische Fortschritt spielt also „gegen Dich“.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard
Versicherungsmakler
http://www.versicherung-sb.de

ich hab eine Frage, wenn man ein Handy hat das vor 1 Jahr 260
€ Euro und und nun 360 Euro kostet das Display zerstört
bekommt, was genau zahlt die Haftpflichtversicherung des
Schuldigen?

Gar nichts, weil Eigenschäden nicht versichert sind.

Und wenn Du behauptest, daß Dein Kumpel das Handy runtergeschmissen hat:
Dann prüft die Haftpflicht den Schaden sehr genau, weil wahrscheinlich 95% der angeblich durch Kumpel runtergeschmissenen Handys Versicherungsbetrug sind.
Und der Kumpel muß schuldhaft gehandelt haben.