Wiederbeschaffungswert KFZ gem. Gutachten größer als Kaufpreis

Wie der Titel schon sagt:

Nehmen wir an, man hat einen Totalschaden am KFZ.
Glücklicherweise gibt es eine Vollkaskoversicherung! Die Versicherung schickt einen Gutachter, der den Wiederbeschaffungswert viel höher ansetzt als den damaligen Kaufpreis.
–> nein es handelt sich nicht um ein spezielles Fahrzeug. Eher 0815.

Also was tun? Natürlich kann man sich freuen…aber ist man denn als Laie evtl. verpflichtet das der Versicehrung mitzuteilen, dass da etwas nicht stimmt?

Wie lang kann die Versicherung denn einen Einspruch erheben, nach Auszahlung des Geldes?

Ich bin psychiatrischer Gutachter, d.h. ich bschäftige mich mit Menschen und nicht mit Autos…
Andreas

) das macht Sinn, aber die Auswahl der Experten habe nicht ich getroffen.

Evtl. weil ich das Schlagwort Gutachten mit angegeben habe.

Hallo!

Der Wagen hat einen Zeitwert in Geld. Was bezahlt man durchschnittlich für ein Fahrzeug dieses Alters, Ausstattung und Laufleistung ? Und das ist der Schaden, der im Fall eines Unfalls mit Totalschaden beglichen werden muss.

Was man selbst früher mal dafür gezahlt hat ist doch egal. Manche haben nichts dafür gezahlt, weil sie es geschenkt bekommen haben, sie ihn aus Altteilen in jahrelanger Arbeit selbst aufgebaut haben oder es aus einem Gewinn stammt.

Sollen die dann nichts wiederbekommen bei Totalschaden ? Sie haben ja nichts bezahlt, also keinen Schaden erlitten ?

MfG
duck313

Hallo,

so habe ich das nicht ganz gemeint.
Nehmen wir an gekauft für 3500 EUR. Neupreis 5000 EUR.
Heute am Gebrauchtmarkt evtl für 3200 zu bekommen.
Ohne ersichtlichen Grund stellt das Gutachten einen WB von 5100 EUR fest, wie gesagt bei einem 0815 Modell ala Polo.

Dafür ist er Gutachter und hat eine Versicherung.
Es gibt ja auch Dinge, die mit dem alter teuerer werden

hth

Hallo @Chris,
Sie dürfen dem Gutachter voll und ganz vertrauen.
Wenn Sie mit dem Kfz-Gewerbe nichts zu tun haben, sind Sie Laie
und sollten sich keine eigene Meinung zu diesem Fall bilden.
Gruß
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Ja und?

Nehmen wir an, man hat einen Totalschaden am KFZ.
Glücklicherweise gibt es eine Vollkaskoversicherung! Die
Versicherung schickt einen Gutachter, der den
Wiederbeschaffungswert viel höher ansetzt als den damaligen
Kaufpreis.

Ja und? Ist doch egal, ob man das KFZ geerbt oder geschenkt bekommen hat oder ob man es zu einem Schnäppchenpreis kaufen konnte. Der Schaden bemisst sich daran, welcher Geldbetrag nötig ist, um den Zustand wieder herzustellen, der ohne den Unfall bestand.

Ob ich ein Auto nun für 1,50 oder 50.000 Euro gekauft habe: Tritt ein Versicherungsfall ein, muss die Versicherung den Betrag bezahlen, der notwendig ist mir einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Und diesen Betrag schätzt der Gutachter. Dieser Betrag beziffert den Wert in unbeschädigtem Zustand und hat absolut nichts mit dem Kaufpreis zu tun.

Wie meine Vorredner sage ich auch der WB-Wert des Gutachters ist für die Abrechnung maßgebend. 

Ob die Versicherung Geld aufgrund eines „eventuellen“ Fehlers zurückfordern kann, ist ein anderes Thema.
Die Standard-AKB’s der Versicherer sehen dafür keine Regelung vor.
Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass bei Fehlern Geld zurück gefordert wird.
Gleiches würde beispielsweise bei einer Fehlüberweisung geschehen.
Versicherungen sind keine Wohlfahrtsverbände!
Um sicher zu gehen, können Sie diese Frage gern einen Rechtsanwalt stellen.