Angenehmen Abend,
zu meiner Situation:
Mir wurde im Dezember mein Fahrzeug geklaut welches da schon 7 Monate alt war.
Nachdem ich nun die Ämtergänge hinter mir habe und Versicherung+Bank alles bearbeitet hat bekam ich 2 Schreiben von der Versicherung das sie den Wiederbeschaffungswert auf 8000€ geschätzt haben, soweit sogut… das zweite Schreiben besagt das ich nur den Nettobetrag überwiesen bekomme abzüglich der Selbstbeteiligung… was ca.6300€ sind. Nach Anfragen meinerseits, bei der Versicherung wurde mir gesagt das die Mwst. nicht ausgezahlt wird, sondern bei kauf eines neuen Fahrzeugs mit der jeweiligen Mwst. beglichen wird, die dann anfällt.
Heisst das für mich das ich jetzt ein neues Fahrzeug kaufen muss, damit die Mwst nicht verloren geht?
Was ich nämlich nicht wirklich vor hab zur Zeit. Abgesehen davon hab ich ja schon einmal Mwst. bezahlt beim ersten Kauf.
MFG
Ray Nil