Wiederbeschaffungswert. ohne Mwst bei Diebstahl?!

Angenehmen Abend,

zu meiner Situation:
Mir wurde im Dezember mein Fahrzeug geklaut welches da schon 7 Monate alt war.
Nachdem ich nun die Ämtergänge hinter mir habe und Versicherung+Bank alles bearbeitet hat bekam ich 2 Schreiben von der Versicherung das sie den Wiederbeschaffungswert auf 8000€ geschätzt haben, soweit sogut… das zweite Schreiben besagt das ich nur den Nettobetrag überwiesen bekomme abzüglich der Selbstbeteiligung… was ca.6300€ sind. Nach Anfragen meinerseits, bei der Versicherung wurde mir gesagt das die Mwst. nicht ausgezahlt wird, sondern bei kauf eines neuen Fahrzeugs mit der jeweiligen Mwst. beglichen wird, die dann anfällt.

Heisst das für mich das ich jetzt ein neues Fahrzeug kaufen muss, damit die Mwst nicht verloren geht?
Was ich nämlich nicht wirklich vor hab zur Zeit. Abgesehen davon hab ich ja schon einmal Mwst. bezahlt beim ersten Kauf.

MFG
Ray Nil

hallo ray,

leider kann ich dir da gar nicht helfen… ich bin auch kein experte, weiß gar nicht wie du auf mich kommst…

ich könnte mir lediglich vorstellen, dass diese vorgehensweise (leider) korrekt ist, da bei einem totalschaden die vollkasko auch nur den wert ohne mwst. ersetzt, bzw. bei reparaturen ja auch nur der wert ohne mwst. erstattet wird, wenn man die reparatur nicht vornehmen lässt. viell. ist das also so zu sehen.
aber für richtigkeit kann ich leider nicht garantieren.

viel erfolg,
grüße,

sonja

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Hey Sonja,
du wurdest mir vom System als Experte empfohlen. Aber ich danke dir trotzdem für deine Antwort. Hoffe trotzallem das es irgendwo eine Lücke gibt das ich noch an mein Geld komme.

MFG
Der Ray