Gibt es eigetnlich eine gesetzliche Regelung zur Nachbeschäftigungsdauer bei einer Wiederbesetzung nach Altersteilzeit? Eine Kollegin ist über ein Altersteilzeitmodel (zwischen April 2009 und April 2012) ausgeschieden. Ich wurde dafür als „Wiederbesetzung“ auf diese Stelle eingestellt, damit der Arbeitgeber die Aufstockungszuschüsse vom Amt bekommt. Ein halbes Jahr nach Ablauf dieser Altersteilzeit (die Kollegin hat seit April 2012 Anspruch auf Altersrente)bekam ich nun die Kündigung. Ist das rechtens? Ist es auf diese Art nicht sowas wie subventionierter Stellenabbau?
Danke für eure Hilfe.
Hallo!
Nein, das inzwischen ausgelaufene Altersteilzeitgesetz und Kündigung(sschutz) sind zwei völlig verschiedene Themen.
Gruß, sapadi
Hallo,
wenn Ihr Arbeitsvertrag bis zu diesem Zeitpunkt befristet war, ist es legitim.
Natürlich ist es moralisch vielleicht nicht okay.
Um die Aufstockungszuschüsse vom Arbeitsamt zu bekommen, ist es nur notwendig,
die Stelle während der Freistellungsphase zu besetzen.
Die Zeit danach ist für die Zuschüsse unrelevant.
MfG
Susanne Schmidt
Hallo!
Sie schreiben, wenn mein Arbeitsvertrag bis dahin befristet war, ist die Kündikung legitim. Ich hatte aber keine Befristung mehr. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits seit 1,5 Jahren eine Festanstellung. Liegt der Fall unter diesen Umständen anders?
Die Kündigung muss doch irgendwie begründet worden sein?
Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag hatten und die Kündigung nicht
ordentlich und nachvollziehbar begründet wurde, sollten Sie sich bei einem Anwalt
für Arbeitsrecht beraten lassen.
MfG
Die Kündigung war ordentlich und mit der Begründung „betriebsbedingt“. Nur sind hier im Vorfeld einige Sachen komisch gelaufen, auf Grund dessen ich mich zu Unrecht gekündigt fühle.
Ich hatte die Leitung über ein kleines Team von 4 Leuten. Eine davon ging in Rente. Da bereits seit Ende letzten Jahres bekannt war, dass unser Hauptauftraggeber seine von uns eingekauften Dienstleistungen einschränken wird, war uns klar, das die in Rente gegangene Kollegin wahrscheinlich nicht ersetzt wird. Trotallem wurde Mitte April plötzlich eine neue Kollegin eingestellt und nicht nur für 6h wie die vorhergehende, sondern für 8h und auch nicht nur bis Ende diesen Jahres, sondern gleich für ein ganzes Jahr. Gleichzeitig wurde ich im selben Atemzug all meiner Verantwortungsbereiche enthoben und der neuen Kollegin gleichgesetzt. Jetzt wurde mir (Festeinstellung) gekündigt und die junge Kollegin (befristet) darf bleiben, da die Befristung ja noch bis Mitte April 2013 läuft. Ich weiß aber, dass Ende diesen, spätestens Anfang nächsten Jahres (nach Baustellenfertigstellung)ein neuer großer Pflegevertrag vom Friedhof ansteht. Also hat man bis Auslauf ihrer Befristung für die neue Kollegin eine neue Daseinsberechtigung gefunden.
Man versucht schon lange mich loszuwerden (Mobbing). Personen- oder Verhaltensbedingt hat es nicht geklappt.
Einen schönen guten Morgen Islandfee,
Gibt es eigetnlich eine gesetzliche Regelung zur
Nachbeschäftigungsdauer bei einer Wiederbesetzung nach
Altersteilzeit?
>
Eine Kollegin ist über ein Altersteilzeitmodel
(zwischen April 2009 und April 2012) ausgeschieden. Ich wurde
dafür als „Wiederbesetzung“ auf diese Stelle eingestellt,
damit der Arbeitgeber die Aufstockungszuschüsse vom Amt
bekommt.
>
Ein halbes Jahr nach Ablauf dieser Altersteilzeit
(die Kollegin hat seit April 2012 Anspruch auf
Altersrente)bekam ich nun die Kündigung. Ist das rechtens?
>
Ist
es auf diese Art nicht sowas wie subventionierter
Stellenabbau?
>
Nur dann könnte man etwas dagegen unternehmen.
Danke für eure Hilfe.
>
Liebe Grüße
Vero
Danke! Das macht mir zumindest etwas Mut für den Weg zum Anwalt.
Kommt selten vor das sich jemand bedankt. Viel Glück
Danke! Das macht mir zumindest etwas Mut für den Weg zum
Anwalt.
Hallo Islandfee,
ich denke es ist schon so möglich, aber es ist abhänig von Arbeitsvertrag(befristet, wenn ja welche Art der Befristung) und welche Begründung der Kündigung.
Ich hatte mittlerweile bereits seit 1,5 Jahren einen festen Arbeitsvertrag. Also nichts mit Befristung. Die Begründung der Kündigung lautete „betriebsbedingt“. Im Grunde ist es halt so, wenn Aufträge zurückgehen, dass die letztgekommenen als erstes wieder gehen aber ich habe halt das Gefühl, ich wurde hier gelinkt. Dieses Jahr im April ist trotz des bereits bekannten Auftragsrückgangs noch eine jüngere Kollegin eingestellt worden. Jetzt wurde ich also zum Jahres Ende gekündigt und meine Kollegin darf bleiben (angeblich mit der Begründung, das ihre Befristung ohnehin nächstes Jahr im April ausläuft). Ich habe allerdings das Gefühl, man will mich nur „austauschen“ und statt ihren Vertrag im April auslaufen zu lassen, sie einfach dann fest einstellen. Was für einen Grund sollte es sonst geben, einen Gärtner über die arbeitsknappste Zeit zu behalten und das auch noch wohl wissend, dass wir ab Januar einige Großaufträge verlieren. Außerdem ist besagter Auftragsrückgang nicht in dem Bereich zu verzeichnen, der mein Hauptaufgabengebiet war.
Das kann schon sein aber im zweifelsfall hilft nur eine Kündigungsschutzklage.
Die laeft mittlerweile. Den Guetetermin hatte ich bereits und im Januar ist dann die Verhandlung.
Das kann schon sein aber im zweifelsfall hilft nur eine
Kündigungsschutzklage.