Wiedereingliederung

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin seit 19.05.10 krank (schwere Depressionen) und in therapeutischer Behandlung. Nach Aufforderung der Krankenkasse musste ich zur Begutachtung zum MDK und der hat gesagt, dass ich so schnell wie möglich mit einer Wiedereingliederung beginnen soll. Sicher will ich wieder arbeiten gehen, aber im Moment bewältige ich das noch nicht. Mein Therapeut hat auch gesagt, dass ich in diesem Jahr noch nicht arbeiten gehen kann und will auch Anfang 2011 eine Reha beantragen und dann eine Wiedereingliederung machen. Dieses wurde vom MDK abgelehnt mit der Begründung, dass eine Reha nicht notwendig wäre. Wenn mein Arzt Widerspruch einlegt, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes bis zur Klärung der Sachlage verweigern? Was ist wenn ich auf Druck des MDK oder der Krankenkasse eine Wiedereingliederung machen muss und sich mein Gesundheitszustand während der Maßnahme verschlechtert und ich nicht in der Lage bin, die Wiedereingliederung durchzuführen? Wird dann das Krankengeld weitergezahlt? Das ganze belastet mich wirklich sehr und ich habe Angst, wie es mit mir dann weitergeht.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo,
ich kann dich beruhigen.
Der MDK erstellt ein Gutachten gegen das dein Arzt medizinisch begründeten Widerspruch einlegen kann…die KK muss dann das Krankengeld weiterzahlen.
Es wird ein weiteres Gutachten erstellt, dessen Ergebnis dann allerdings nach meinem Kenntnisstand bindend ist.
Also…zum Zweitgutachten soviele Unterlagen deines Arztes mitnehmen wie möglich…auch den Thearapievorschlag, Reha im neuen Jahr, anschließend Wiedereingliederung…schriftlich aufsetzen lassen und mitnehmen.
Niemand kennt dich so gut wie dein Therapeut…und daher den vollständig einbinden.

Viel Erfolg,
Nils

Hallo,
es ist ein normales Vorgang Ihrer Kasse, den MDK einzuschalten. Ihr Arzt kann Widerspruch gegen das MDK-Gutachten erheben. Ob Ihre Krankenkasse dennoch verlangt, die Wiedereingliederung zu beginnen hängt von deren Entscheidung ab. Eigentlich hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung, aber wenn ihre Kasse keine Kulanz zeigt, nützt Ihnen das auch nichts, oder Sie müssten den Klageweg beschreiten.

Die Wiedereingliederung setzt auch das Einverständnis des Arbeitgebers voraus. Es ist also ein kleiner Verwaltungsweg erforderlich, d.h. es vergeht Zeit. Sollte aus dringlichen Gründen -dies kann nur Ihr Therapeut entscheiden- keine Wiedereingliederung beginnen, muss Ihr Therapeut sofort Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK erheben, damit diese über den Widerspruch entscheiden können, bevor die Wiedereingliederung beginnt. Wenn dieser keine dringenden Gründe gegen die Wiedereingliederung bringen kann, zeigen Sie Ihren guten Willen. Und wenn Sie merken, dass es doch nicht geht (das kann schon nach einem Tag sein), dann brechen Sie die Wiedereingliederung einfach ab. Das ist im Rahmen der Wiedereingliederung ein normaler Vorgang.

Sie sind während der Wiedereingliederung voll arbeitsunfähig, d.h. Sie bekommen das Krankengeld weitergezahlt. Wenn Sie die Wiedereingliederung abbrechen, sind Sie weiter arbeitsunfähig und haben damit weiterhin Anspruch auf Krankengeld!

Es gibt leider besondere Krankenkassen, die ihre kranken Versicherten mit unlauteren Mitteln unter Druck setzen. Hier ist es deshalb wichtig, dass man seine Rechte kennt. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Hallo Nils,

vielen, vielen Dank!
Jetzt geht es mir schon etwas besser, hatte zwei schlimme Tage voller Angst.

Liebe Grüße

Hallo Herr Rausch,

vielen, lieben Dank für Ihre Antwort, das hat mir sehr weitergeholfen!
Ja, leider sind manche Krankenkassen sehr darauf bedacht Geld zu sparen, ungeachtet, ob jemand schwerwiegende psychische Probleme hat. Das ist wirklich sehr schade! Aber, so etwas sucht man sich nicht aus. Ich wäre froh, wenn ich diese gesundheitlichen Probleme nicht hätte!

Liebe Grüße

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin seit 19.05.10 krank (schwere Depressionen) und in
therapeutischer Behandlung. Nach Aufforderung der Krankenkasse
musste ich zur Begutachtung zum MDK und der hat gesagt, dass
ich so schnell wie möglich mit einer Wiedereingliederung
beginnen soll. Sicher will ich wieder arbeiten gehen, aber im
Moment bewältige ich das noch nicht. Mein Therapeut hat auch
gesagt, dass ich in diesem Jahr noch nicht arbeiten gehen kann
und will auch Anfang 2011 eine Reha beantragen und dann eine
Wiedereingliederung machen. Dieses wurde vom MDK abgelehnt mit
der Begründung, dass eine Reha nicht notwendig wäre. Wenn mein
Arzt Widerspruch einlegt, kann die Krankenkasse die Zahlung
des Krankengeldes bis zur Klärung der Sachlage verweigern? Was
ist wenn ich auf Druck des MDK oder der Krankenkasse eine
Wiedereingliederung machen muss und sich mein
Gesundheitszustand während der Maßnahme verschlechtert und ich
nicht in der Lage bin, die Wiedereingliederung durchzuführen?
Wird dann das Krankengeld weitergezahlt? Das ganze belastet
mich wirklich sehr und ich habe Angst, wie es mit mir dann

Hallo,
wenn der MDK festgestellt hat, dass eine Wiedereingliederung möglich ist, kann die Kasse das Krankengeld einstellen (vorher ist eine Anhörung durchzuführen und danach ein Einstellungsbescheid zu erstellen), wenn Sie sich weigern. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. bis zur Entscheidung des Widerspruchsausschusses bekommen Sie kein Krankengeld. Daher wäre es sinnvoll, die Wiedereingliederung anzutreten. Sollten Sie aber feststellen, dass Sie die Arbeit nicht verrichten können, sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen, der Ihnen bescheinigt, dass der Wiedereingliederungsversuch gescheitert ist und Sie erneut arbeitsunfähig krank schreibt. Dann muss die Kasse wieder Krankengeld zahlen. Sie wird dann erneut den MDK befragen und das Spiel beginnt ggf. von Neuem.

Mit freundlichen Grüßen

medici

Hallo,

vielen, lieben Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Guten Tag,

Gegen eine Entscheidung der Krankenkasse, dass eine Reha nicht notwendig ist, können Sie entsprechend Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen. Ich verstehe jedoch nicht, warum die Krankenkasse die Reha ablehnt (der MDK hat für die Krankenkasse empfehlende Funktion). Da Sie ja noch im Berufsleben stehen, ist hier aus meiner Sicht der Rentenversicherungsträger zuständig. Auf jeden Fall sollten Sie sich gegen die Entscheidung der Krankenkasse wehren. Vermutlich hat diese nur im Sinn, die Kosten für weitere Krankengeldzahlungen zu sparen. Wenn Sie die Wiedereingliederung jetzt schon durchführen und sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, erhalten Sie grundsätzlich auch das Krankengeld weiter gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

Hallo,

vielen Dank für die Info, das hat mir weitergeholfen!

Mit freundlichem Gruß

Hallo catwoman1975,

leider bin ich mir nciht sicher, ob die Krankenkasse dich auf Grnd der Einschätzung des MDK’s zu einer Wiedereingliederng zwingen kann in dem sie das Krankengeld evtl. droht zu verweigern. Ich kann es mir aber gut vorstellen, dass das so ist. Der medizinische Dienst der Krankenkassen arbeitet unabhängig und wenn die so eien Einschätzung geben, muss sich die Krankenkasse daran halten… ich verstehe aber, dass du darüber natürlich nicht erfreut bist, zumal dein eigener behandelnder Arzt ganz anderer Meinung ist.

An deiner Stelle würde ich die Empfehlen die Wiedereinglieder anzufangen. Damit zeigst du ja guten Willen. Dein Arbeitgeber muss den Plan dazu unterschreiben, du selber auch und der Arzt muss ihn ja aufstellen mit der Einteilung wie viele Wochen du wie viele Stunden täglich arbeiten kannst; wie es sich auch langsam wieder staffelt höher zu werden.

Solltest du während der Eingliederung merken, dass es dir viel schlechter geht, kann die Eingliederung abgebrochen werden. Dazu muss der Arbeitgeber informiert werden, der Arzt und auch die Krankenkasse. Ich würde dann sofort eine Reha beantragen. Die Plätze für psychosomatische Kursen sind wirklich rarr. Manchmal wartet man auf so einen Platz mehrere Monate! Deshalb:
Wiedereingliederung beginnen;
wenn es nicht geht: abbrechen und gleichzeitig Reha (läuft übern Rentenversicherungsträger, Anträge gibts bei der Krankenkasse) beantragen.

Tip: Bei der Krankenkasse gibt es auch Rehaberater. Vielleicht machst du mit dem Mal einen Termin aus und erläuterst deine Situation bzw. den Willen und die Hoffnung eine Reha zu machen.

Ich wünsch dir alles Gute!!!

Hallo Katharina,

vielen, lieben Dank für Deine Nachricht!

Liebe Grüße