Wiedereingliederung

Folgender Sachverhalt:
Nov.2009 Unfall,Fraktur SH,14Tage Krhs,Antrag Reha 01.2010 abgelehnt, Widerspruch , Reha genehmigt Beginn 04.2010 3Wochen, Verlängerung 1 Woche, ab 03.05.2010 Wiedereingliederung bis voraussichtlich 28.05.2010.
Jahresurlaub 2010 im Nov.2009 für Mai2010 geplant
Durch Unfall Resturlaub aus dem Jahre 2009 entstanden, der lt. Arbeitgeber bis 31.05.2010 angetreten sein muß, da dieser sonst verfällt.
Meine Frage:
Muß nach einer Wiedereingliederungsmassnahme erst gearbeitet werden,wenn ja wieviel Tage, oder kann ein Urlaub nach der Massnahme sofort angetreten werden?
Bedanke mich für Antworten

Hallo,

Folgender Sachverhalt:
Nov.2009 Unfall,Fraktur SH,14Tage Krhs,Antrag Reha 01.2010
abgelehnt, Widerspruch , Reha genehmigt Beginn 04.2010
3Wochen, Verlängerung 1 Woche, ab 03.05.2010
Wiedereingliederung bis voraussichtlich 28.05.2010.
Jahresurlaub 2010 im Nov.2009 für Mai2010 geplant
Durch Unfall Resturlaub aus dem Jahre 2009 entstanden, der lt.
Arbeitgeber bis 31.05.2010 angetreten sein muß, da dieser
sonst verfällt.

Das ist so pauschal nicht richtig. Sollte der Anspruch auf Resturlaub auch den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch zumindest teilweise enthalten, gilt diese Frist nicht mehr

Meine Frage:
Muß nach einer Wiedereingliederungsmassnahme erst gearbeitet
werden,wenn ja wieviel Tage,

Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage

oder kann ein Urlaub nach der
Massnahme sofort angetreten werden?

Ja

Bedanke mich für Antworten