Hallo,
mich würde einmal interessieren, ob eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell (auf dem alten Arbeitsplatz) gleich zu setzen ist mit einem BEM?
Zum Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist lange erkrankt (1 Jahr) möchte gern wieder arbeiten und der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer eine stundenweise Wiedereingliederung an.
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Müsste der Arbeitgeber hier aber nicht schon lange eine BEM durchführen?
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Und könnte sich der Arbeitgeber mit dem Wiedereingliederungsangebot aus der Schlinge ziehen, obwohl er keine BEM durchgeführt hat?
Lieben Gruß
Asmodine