Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit

Hallo, kann es sein, wenn man krank geworden ist und die Genesung längere Zeit dauert, dass ein Arbeitgeber und eine private Krankenver-
sicherung in der stfenweisen Wiedereingliederung nichts zahlen müssen,
auch dann nicht, wenn man lt. Wiedereingliederungsplan volle 43 Std. pro Woche das sind 100%, arbeitet

Es wäre nett, wenn jemand Bescheid wüsste.

Hi!

Zur privaten KV kann ich nichts sagen, der AG muss allerdings nichts zahlen.

VG
Guido

Danke Guido, da siehts schlecht bei mir aus.

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