Hallo Zusammen,
mein Freund hatte im Mai einen Arbeitsunfall (Beinbruch) und ist nun seit Anfang Dezember in der Wiedereingliederung, leider ist er aus anderem Grund nun erkrankt. wer zahlz jetzt?
Weiterhin die BG?
Hallo Zusammen,
mein Freund hatte im Mai einen Arbeitsunfall (Beinbruch) und ist nun seit Anfang Dezember in der Wiedereingliederung, leider ist er aus anderem Grund nun erkrankt. wer zahlz jetzt?
Weiterhin die BG?
Hallo,
während der Wiedereingliederung liegt grundsätzlich weiterhin Arbeitsunfähigkeit vor, d.h. in diesem Fall zahlte entweder die BG. selbst oder die Krankenkasse im Auftrage der BG. Verletztengeld - wenn nun eine andere Erkrankung hinzutritt, wird die BG. prüfen, ob die Unfallerkrankung für sich alleine noch Arbeitsunfähigkeit bewirkt. Ist dies nicht der Fall, muss die Kasse nahtlos Krankengeld zahlen - meine ich.
Gruss
Czauderna
Hallo, danke für die schnelle Antwort. und wie ist dann wenn er nächste Woche wieder mit der eingliederung weitermacht?
Hallo,
na, dann sollte man doch voraussetzen dass die AU. wegen der Unfallerkrankung durchgehend weiterbesteht und die andere Erkrankung eben nur hinzugetreten ist - also durchgehend Verletztengeld.
Gruss
Czauderna
ah ok, also müssen wir jetzt nicht für die 4 Tage die er diese Woche erneut krankgeschrieben ist irgendwas veranlassen bei der KK oder BG? Das ist gut. Danke für die Hilfe!