Wiedereingliederung nach Aussteuerung!

Hallo!

Ich habe folgendes Problem, Ich hatte im Feb. 2010 einen Arbeitsunfall der BG ist dann mal in den Sinn gekommen im Juli 2011 die Zahlungen einzustellen auf Grund eines Vorschadens,danach hat die KK weiter gezahlt bis zum erreichen der 78 Wochen das war mitte August 2011!

Darauf hin bin ich zur Bundesagentur für Arbeit,ALG 1 (da vorher 1,5 Jahre durchgehend gearbeitet) beantragen mir wurde dort mitgeteilt das ich ALG 2 beantragen muss da ALG 1 erst bewilligt wird,wenn das Amtsärztliche Gutachten erstellt wird! Bis heute immer noch ALG 2 und kein Bescheid über ALG 1!

So nun zu meinem Hauptproblem, Ich werde laut Rücksprache und meinem Arbeitgeber (wurde nicht entlassen/war ein ruhendes Arbeitsverhältnis) ab dem 24.10. eine stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durchführen! Die erste Woche täglich 3 Std. und die zweite Woche täglich 6 Std.! Mein Arbeitgeber wird aber kein (Teil-)Arbeitsentgelt zahlen!

Frage A) Bekomme ich Überhaupt ALG 1
Frage B) Von wem bekomme ich Geld während der Wiedereingliederung? Da die Leute in unserem Amt kein Plan haben und die sich Gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben! Amt sagt KK oder Rentenvers. Die Rentenvers. sagt KK oder AA und die KK sagt AA! Von wem bekomme ich nun Geld???
Frage C) Kann ich auch Übergangs/Überbrückungsgeld beantragen,da ALG 2 ja im vorraus gezahlt wird,würde es mir ja nicht zustehen,wenn ich ab dem 7.11. wieder voll in Arbeit stehen würde!

Ich hoffe hier kann mir jemand Tipps und Hilfe geben!

MfG Dennis

So wie ich es kenne, zahlt ALG1 für 12 Monate 64% vom letzten Gehalt. Dann ALG2. In deinem Fall (Betriebsunfall) müsste die BG alles zahlen. Ist mir zu speziell, sorry.

hallo Dennis,

dein Fall ist in der Tat nicht ganz einfach. denn im Regelfall zahlt die Krankenkasse die Wiedereingliederung. (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX) da du aber soooooo lange krank warst ist die Kasse ja aus der Nunmmer bereits raus. und muss eigentlich nicht mehr zahlen. Wenn keiner nehr zahlen MUSS ist immer das Jobcenter dran. ALG I kannste vergessen, wenn du nicht erwerbsfähig warst hast du gar keinen Anspruch auf ALG II un nach 24 Monaten ist der Sowieso verjährt. ist doch auch egal, dr wäre eh nur auf dein ALG II angerechnet worden.

Streitigkeiten über die Zuständigkeitsfrage einschließlich der vorläufigen Leistungserbringung bei ungeklärter Zuständigkeit sollen nach § 14 Abs 1 und 2 SGB IX nicht mehr zu Lasten der behinderten Menschen gehen (BT-Drucks 14/5074, S 95 zu Nr 5). Deshalb soll nach § 14 Abs 1 SGB IX der zuerst angegangene Leistungsträger kurzfristig seine Zuständigkeit prüfen und den Antrag bei negativem Ergebnis an den seiner Auffassung nach zuständigen Rehabilitationsträger weiterleiten, der dann im Verhältnis zum Versicherten zuständig und ihm gegenüber leistungspflichtig ist (BT-Drucks 14/5074, S 102 zu § 14).

Also einfache Lösung: lasse die durch besuch bei deiner Krankenklasse schriftlich geben, dass sie Dir kein Geld während der Wiedereingliederung zahlen werden. Lasse dir vom Arbeitgeber schriftlich geben dass sie dir auch kein Geld zahlen werden und gib das im Jobcenter mit bitte um sofortige berabeitung ab. Schon ist das Jobcenter nämlich wieder in der Pflicht, da du ja sonst mittellos wärst! die ALG II-Leistungen werden im Regelfall am 24.10. gebucht. Also erzähle vieleoicht einfach erst DANACH dem Jobcenter davon dass du nun wiedereingegleidert wirst. Dann ist das Geld schon raus und du erhälst irgendwann einen Rückforderungsbescheid bei dem Du um Ratenzahlung bitten kannst.
Gruß Gwen

Hallo Dennis,

ich rate ihnen dringend, sich an den örtlichen Sozialverband zu wenden. Der wird sich ihren Fall ansehen und gemeinsam mit ihnen die dringend nötigen Schritte einleiten. Ich gehe davon aus, dass WHV ein Bezug zu ihrem Wohnort darstellt. Dort gibt es zwei Anlaufpunkte. SovD und VdK.

Alles Gute und viel Erfolg.

HBaer

Hallo Dennis,

tut mir leid, da bin auch ich überfordert.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Bin mir nicht sicher, aber ich würde da auf schriftliche Bescheide der einzelnen Stellen bestehen. In der Zwischenzeit, also solange du deinen Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln sicherstellen kannst, zahlt dann das Jobcenter weiter ALG II und meldet Erstattungsanspruch bei den anderen Stellen an…

Komplizierter Fall muss ich schon sagen, wundert mich nicht das sich KK AA und RV streiten kommt öfter vor als man denkt! Auch bei nicht so komplizierten Fälen!

Frage A) Bekomme ich Überhaupt ALG 1

-> NEIN, es heißt Arbeitslosengeld, du warst und bist ja nicht Arbeitslos, du warst krank und für den Arbeitgeber nicht einsetzbar!

Frage B) Von wem bekomme ich Geld während der Wiedereingliederung? Da die Leute in unserem Amt kein Plan haben und die sich Gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben! Amt sagt KK oder Rentenvers. Die Rentenvers. sagt KK oder AA und die KK sagt AA! Von wem bekomme ich nun Geld???

-> Da es weder eine Umschulung noch eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben ist, sondern der AG hier einen langsamen Wiedereinstieg in den alten Beruf ermöglicht und es nicht als Reha zu werten ist, sehe ich es wie die KK! Die RV ist weder Träger noch Veranlasser dieses Wiedereinstiegs, Sie waren Krank, sind wieder Gesund und fangen wieder an mit Arbeiten. Die Krankenkasse hat Ihre Pflich bereits erfüllt, Diese hat Ihnen 6 Wochen Krankengeld gezahlt! Die Arge hat Sie für die Zeit der teilweisen Erwerbstätigkeit als Aufstocker zu führen, d.h. Ihr eigenes Einkommen reicht nicht aus und deshalb stokt die Arge auf!

Frage C) Kann ich auch Übergangs/Überbrückungsgeld beantragen,da ALG 2 ja im vorraus gezahlt wird,würde es mir ja nicht zustehen,wenn ich ab dem 7.11. wieder voll in Arbeit stehen würde!

-> Probieren können Sie es aber ich mache Ihnen da wenig Hoffnung! Wie gesagt der Wiedereinstieg erfolgt ja nicht als Maßnahme der RV!!! Wenn Sie im November ALG II bekommen legen Sie es einfach beiseite oder lassen Sie es sich stornieren dami Sie nicht überzahlt werden, bzw. wenn Sie im Folgemonat Lohn bekommen dann halt den Dezember! Ab Januar dürften Sie ja dan eh nichts mehr bekomen!

Ich hoffe das hat geholfen LG und alles Gute

Wuja

Hallo,Dennis!

Sieh mal unter: www.gutefrage.net/frage/stufenweise-wieder
oder: www.sozialblog.com/blog/2008/03/stufenweise-krankeng….
Sicher hilft dir das weiter

Alles Gute-Schaddie

Ich kann Ihnen leider nicht helfen.

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

es kommt darauf an wieviel geld zu verfügung hast