Meine Kollegin, die sich in der Wiedereingliederung nach einem Unfall befindet, behauptet ihr Arzt habe ihr gesagt es wäre verboten Sonn- und Feiertags zu arbeiten und das in der Gastronomie?!?!?
Meine Kollegin, die sich in der Wiedereingliederung nach einem
Unfall befindet, behauptet ihr Arzt habe ihr gesagt es wäre
verboten Sonn- und Feiertags zu arbeiten und das in der
Gastronomie?!?!?
Hallo, andreeaclaudia!
Die Kollegin hat Recht. Arzt,Krankenkasse und Arbeitgeber versuchen so, wieder ihre alte Leistungsfähigkeit herzustellen. Sie bekommt dafür keinen Lohn/Gehalt sondern Krankengeld.
Die Belastung an Sonn- und Feiertagen ist dabei nicht vorgesehen.
Grüße- Schaddie
Hallo!
Was deine Kollegin in der Eingliederung darf, legt der Arzt fest. Deine Kollegin und der Arbeitgeber muss zustimmen, sonst gibt es keine Eingliederung. Während der Wiedereingliederung gilt die Kollegin als weiter arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Ein Gesetz oder so, was man in einer Wiedereingliederung tun darf, gibt es nicht.
Gruß, Christian
Meine Kollegin, die sich in der Wiedereingliederung nach einem
Unfall befindet, behauptet ihr Arzt habe ihr gesagt es wäre
verboten Sonn- und Feiertags zu arbeiten und das in der
Gastronomie?!?!?
Danke erstmal…
Aber bitte nicht böse sein wenn ich doch fragen muss, woran mein Körper erkennt dass heute ein Feiertag ist und morgen nicht. Wir arbeiten in der Gastro, wo es einfach ein Tag wie jeder andere ist… Deswegen kommt mir das ja einfach seltsam vor…
Hallo zurück…
Sieh einfach mal unter „Wiedereingliederung nach Erkrankung“ im Internet nach. Außerdem bekommt man bei jeder Krankenkasse Informationen dazu. Es geht nicht um das, was man selbst empfindet sondern darum, wie diese Wiedereingliederung vom Gesetzgeber geregelt wurde. Dazu gehört nun mal, dass man krank geschrieben bleibt und somit die Wochenends-und Feiertargsarbeit entfällt. Außerdem gilt das nicht nur in der Gatronomie sondern für jeden Beruf. Egal ob Schreibtischarbeit,am Fließband oder in der Gastronomie.
Sei doch froh, dass die Kollegin den Willen hat, bald wieder voll arbeiten zu können und nicht auf Berufsunfähigkeit macht.
Noch einen schönen Feiertag- Schaddie
Nicht umbedingt (siehe Weihnachten oder Silvester).