Guten Abend, ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ich bin seit September 2010 krankgeschrieben, habe eine OP gehabt und im Januar 2011 eine 3-wöchige Reha absolviert. Ich werde in Absprache mit meinem Hausarzt ab Anfang März eine stufenweise Wiedereingliederung beginnen und habe bei der KK den Antrag eingereicht. Jetzt erhalte ich von der KK die Info, daß ich kein Krankengeld mehr erhalten werde, sondern die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen wird, weil die Rehaklinik auf dem Entlassungsbericht angekreuzt hat, daß eine WE stattfinden soll.
Ich habe in der Vergangenheit bereits 2 x an einer WE teilnehmen müssen (einige Jahre her) und damals immer Krankengeld erhalten, jedes Mal war vorher eine Reha und der Beginn der WE war einige Wochen nach Abschluß der Reha.
In § 51 Abs. 5 SGB IX steht, daß die DRV Übergangsgeld zahlt bis zum Ende der WE, wenn unmittelbar auf die med. Reha die WE begonnen wird.
Was heißt denn das nun - „unmittelbar“? Welcher Zeitraum ist damit gemeint? Im Internet kann man lesen, daß das zwei Wochen sein sollen, aber das steht nicht im Gesetz! Ich beginne mit der WE 5 Wochen nach Ende der Reha und bin daher der Meinung, daß ich weiter Krankengeld beziehen müßte, da bei fünf Wochen kaum von unmittelbar gesprochen werden kann. Aber wo kann ich dazu etwas finden, mit dem ich gegenüber der KK argumentieren kann? Ich hatte da heute schon angerufen, die haben mich aber mit dem Argument abgewiesen, daß die Rehaklinik das Kreuz im Entlassungsbericht gemacht hat und damit Ende. Die Rehaklinik hat aber keinen Antrag auf WE für mich gestellt, das habe ich mit dem Hausarzt jetzt vor kurzem erst gemacht.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke schön.
Viele Grüße
Heini