Hallo,
ein Kollege von mir ist nach längerer Krankheit momentan in der „Wiedereingliederung“, d.h. er ist wohl momentan noch krankgeschrieben und arbeitet nun pro Tag wieder 4 Stunden.
Besteht während der Wiedereingliederung die Möglichkeit für Ihn, einen zweiwöchigen Urlaub anzutreten?
Gruß
Jochen
Hallo,
es kommt darauf an, ob er während der Eingliederung für die
geleistete Arbeit auch Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber erhält
oder ob er das Krankengeld von seiner Krankenkasse in voller
Höhe erhält.
Ist letzteres der Fall, dann obliegt die Überwachung der
Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse und er kann nach Rücksprache
mit Arzt und Kasse die Wiedereingliederung unterbrechen
und für zwei Wochen verreisen - es erfolgt in diesem Falle
keine Anrechnung auf den tarifl. oder gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Erhält er dagegen Arbeitsentgelt bzw. Teilarbeitsentgelt, so
muss auch der Arbeitgeber zustimmen und es kann ihm passieren,
das diese 14 Tage von seinem Urlaubsanspruch abgerechnet
werden.
Gruss
Günter Czauderna
Hi, aber bloß nicht versäumen, u.a. die Krankenkasse zu fragen, sonst wird Krankengeld nicht gezahlt.
Tschüß