Hallo, liebe ExpertInnen,
kann mir bitte jemand sagen, WER (Wieder-)Eingliederungshilfen und -zuschüsse beantragen muss - ArbeitGEBER/IN oder (schwerbehinderte/r ArbeitNEHMER/IN?
Insbesondere geht es darum, welche Seite bei welcher Stelle / Behörder / Institution (z.B. BA / Rehaträger) aktiv werden muss, wenn es um die Finanzierung einer Umschulung (hier: zur Bürokommunikationskauffrau) im Unternehmem geht, in dem die Schwerbehinderte bereits beschäftigt ist, und das auch bereit ist, sie dort zur „BüKo“ auszubilden - aber die Kosten nicht zahlen will/kann?
Für hilfreiche Antwort im Voraus herzlichen Dank!
Eifelwanderer