Hallo,
Hallo,
jemand ist psychisch schwer krank und müsste in eine Art „Wohnheim“, in eine Art Appartement (wo er eigenes Bad/WC hätte), wo er eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung bekommen würde, umziehen.
Wurde das von einem Arzt / Gutachter so empfohlen ?
Er hat einen GdB von 100 (ist also voll schwerbehindert) und Pflegestufe II mit diesem besonderen Betreuungsbedarfsbetrag.
Wäre vermutlich eher mit der Krankenkasse / dem
Rentenversicherer abzuklären.
Bekommt er dazu eine Art „Wiedereingliederungshilfe“ nach SGB?
Und wenn ja: WIE/wo kann man die beantragen?
Wie hoch wäre diese Eingliederungshilfe, z. B. wenn ein o. a. Wohnen ca. 3.000 EUR monatlich kosten würde?
Vermutlich wäre das auch eher ein Fall für die Krankenkasse,
wenn die Therapie in der genannten Einrichtung notwändig wäre
und ob sie von der KK oder evtl. der Pflegeversicherung
bezüglich der Unterbringung bewilligt werden könnte.
Hallo,
der Vorschreiber hat schon das Erforderliche mitgeteilt, es kommt tatsächlich zuerst auf die gesetzlichen Träger an; nur wenn hier nicht alle Kosten übernommen werden, würde vermutlich im Rahmen der ehemaligen Sozialhilfe weiter bezahlt.
Sofern Leistungen, welche vom Steuerzahler erbracht werden müssen, bezahlt werden, muss der Leistungsempfänger sein Vermögen einsetzen, um die Kosten selber aufbringen zu können; hier kann dann der Verkauf des Hauses verlangt werden, wenn der Wert über das Schonvermögen hinaus geht.
Aber dies ist eine relativ pauschale Antwort, denn hier gibt es neben vielen gesetzlichen Vorschriften auch „Kann“ und "Muß"Bestimmungen der Sachbearbeiter, und jede Arge/Sozialamt hat andere Bemessungsgrundlagen.
Er hat ein 60 Jahre altes Haus geerbt.
MUSS er das erst verkaufen, um damit zunächst einmal diese Unterbringungskosten zu bezahlen?
So ist das vom Gesetzgeber angedacht, wobei dann die Leistungen, welche er erhält, darlehensweise gewährt werden.
Allerdings wohnt noch der Rest seiner Familie (2 Personen) darin.
Wenn es sich nicht um Ehefrau und die eigenen Kinder handelt, und die Leistungen, welche das Sozialamt jeden Monat übernehmen müssen, nicht durch andere „Sicherheiten“ oder Zahlungen gedeckt werden können, wird wohl der Verkauf des Hauses auf Dauer nicht umgangen werden können.
Schönen Tag noch.
Leider keine Ahnung, wie das genau gehandhabt werden könnte.
WIE könnte man argumentieren, um diese Wiedereingliederungshilfe zu bekommen?
Würde die als Darlehen oder als monatliche Geldleistung (ohne spätere Rückzahlung) gewährt?
Mal abwarten, ob noch einige User aus dem Brett "
Versicherungen " hier mitlesen und weitere Infos geben
könnten.
mfg
nutzlos